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Gewachsenes Terrain

2Antworten4’408Aufrufevon Gast · 17. März 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. freiämtler17. März 2009
    Hallo zusammen

    Wir wohnen nun in unserem schönen Haus an Hanglage.

    Eine Frage zum gewachsenen Terrain:

    Liegt die Nachbarparzelle höher als der effektive Terrainverlauf, müsste der Grenzverlauf nicht auf dieser Höhe zu liegen kommen oder mit einer Stützmauer auf diese gebracht werden?

    Fragt sich

    Nicht-mehr-Freiämtler

  2. emil172’299 Beiträge17. März 2009
    siehe ZGB, Art. 685

    "Bei Grabungen und Bauten darf der Eigentümer die nachbarlichen Grundstücke nicht dadurch schädigen, dass er ihr Erdreich in Bewegung bringt oder gefährdet oder vorhandene Vorrichtungen beeinträchtigt."

    Hast Du (bzw. ein von Dir beauftragter Unternhemer) eine Böschung bis zur Grenze gegraben oder angehäuft, so musst Du auf deinem Grund und zu deinen Lasten verhindern, dass Art. 685 verletzt wird.

    Allerdings, wo kein Kläger, da kein Richter.

  3. viko98 Beiträge20. November 2009
    Hallo Zusammen

    Hoffe kann mir jemand Informationen liefern: bei der Baueingabe wurde in alle Pläne der gewachsene Terrain und zusätzlich der neue Terrain eingezeichnet.

    Jetzt nach 1 Jahr stehen die Häuser schon und ich frage mich welche ist jetzt gewachsen /emoticons/default_additional/186.gif: vor der Baueingabe oder der neue?

    Danke und Gruss

    Viko