SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Fehlplanung bezüglich Terrain

0Antworten1’261Aufrufevon Actionator · 19. Oktober 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Actionator1 Beiträge19. Oktober 2015
    Wir sind zur Zeit am Bauen eines EFH an einem Hang (Neigung Mittel).

    Die Nachbarsgründstücke sind nach Plan leicht höher (ca. 40cm) als unserers. Ensprechend nach den Plänen wurde das Haus geplant, in Gemeinde eingereicht und bewilligt und auch soweit schon fast fertig realisiert. Grundsätzlich sind wir sehr zufrieden. Die Umgebungsarbeiten stehen nun an.

    Vor einiger Zeit wurde jedoch festgestellt (von uns), dass die einen Nachbarn Ihr Grundstück zu unserer Seite hin um ca. 1m aufgeschüttet haben (im Vergleich zum gewachsenen Terrain). Unsere Planung ging davon aus, dass auf gewachsenes Terrain beim Nachbar getroffen wird. Durch das Konzept unseres Hauses inkl. Umgebung sind wir entsprechend unter dem gewachsenen Terrain und müssten eine Böschung von ca. 1m auf einem kurzen Stück in der Länge von ca. 3m abfangen. Anschliessend wird die Differenz nach Plan und Realität kleiner bis gegen 0. Also leicht abfallend. Das ist kein Problem.

    Nun: Das "Problem" kann mit einer Stützmauer (z.B. Steine) gelöst werden, was ansich kein Problem ist, ausser den (Mehr) Kosten für die zusätzlichen Massnahmen (Material, Absturzsicherung, Arbeit etc.). Alternativen gibt es einige, aber Betonmauer oder so geht gar nicht (passt uns nicht). Nur Abböschen geht nicht, zuwenig Platz, da diese Böschung in Richtung Sitzplatz direkt abfällt. Muss also was "sicheres hin".

    Die Frage die ich habe ist eher was rechtliches: Laut Architekten sind wir dafür verantwortlich, dass wir das Grundstück so übernommen haben inkl. des entsprechenden Terrains der Nachbarnsgrenze. Darauf habe ich die Frage gestellt, ob der Architekt das Grundstück entsprechend ausgemessen hatte. Dem war nicht so. Es lag zuviel Schnee auf dem Grundstück und konnte so nicht genau ermittelt werden. In allen Plänen des Architekten ist ersichtlich, dass der Übergang zum Nachbarsgrundstück mit einer kleinen Böschung von ca. 1m bis gegen 0m rel. kostengünstig erstellt werden kann. So wurde das Projekt auch eingereicht.

    Bleibe ich für die Mehrkosten (deutlicher Mehraufwand für eine Stützmauer von 2m im Gegensatz zu 1m) drauf sitzen oder können diese rechtlich gesehen durch eine Fehlplanung des Architekten abgegolten werden? Soll ich da was rechtlich gegen den Architekten vorgehen wegen Fehlplanung (und wenn ja, jetzt, nach der Fertigstellung, wann ist die Verjährung?)?

    Die Bauverantwortliche der Gemeinde sieht es in Ordnung bzgl. dem höher gesetzten Grundstück des Nachbarn. Obwohl bei deren Pläne dies nicht ganz ersichtlich ist bzgl. Umgebungterrain.

    WIe soll ich da vorgehen?

    Das Problem ist noch. Die Mauer müsste in den nächsten Wochen gemacht werden, ansonsten sind wir im Verzug der Arbeiten.

    Danke für euren Tips.

    Grüsse

    Pascal