Hallo zusammen
Ich brauche kurz Eure Hilfe:
Eine Bekannte von uns befindet sich in der Endphase ihres Hausbaus und hat sich nun mit der Umgebung befasst. Die Gemeinde hat dies wohl mitbekommen und ihr mitgeteilt, dass die besagte Strasse erweitert und deshalb 1m Breite von ihrem Grundstück benötigt würde (insgesamt ca. 10m2, Quadratmeterpreis über 1000CHF). Die Bauarbeiten würden in Kürze beginnen.
Ist dies rechtens ?? Kann nicht sein, oder ???
Vielen Dank ....
Auf der Gemeinde liegen die diesbezüglichen Baugesuche öffentlich auf; als betroffener Landbesitzer wird man in der Regel persönlich benachrichtigt.
Dort sind die Beschlüsse, die Rechtsmittel und die Einsprachemöglichkeiten einsehbar. Hat man das verpennt ... Pech
"Es hiess einfach" "wir machen dies"
Wer hat wann was gesagt.
Da wir eigentlich in einem Rechtsstaat leben und der Eigentümer die Verfügungsgewalt über seinen Grund hat, passiert ohne Deine Einwilligung oder eine rechtskräftige amtliche Verfügung, gegen die man einsprechen kann, gar nichts.
Also im Falle eines Falles die Polizei holen und die Arbeiter wegweisen lassen.
Andere Möglichkeit: Man darf, und das steht explizit im Zonenreglement, nicht bis an die Grenze zur Strasse hin pflanzen oder Zäune aufstellen, sondern muss einen Abstand definierter Breite einhalten, den die Gemeinde dann üblicherweise freischneidet. Das hat aber mit Enteignung nichts zu tun. Vielleicht ist das gemeint ...
Ich würde, des besseren Schlafes willen, auf der Gemeinde offiziell dort, wo Baugesuche bearbeitet werden, oder beim Strassenunterhaltsdienstchef (Service de voirie) fragen, was da eigentlich los ist.
Leider kann ich das Thema irgendwie nicht löschen, aber es hat sich vorerst für das Forum erledigt. Danke für Deine Antwort !