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Garantievorbehalt

6Antworten2’069Aufrufevon Angelo · 17. März 2014letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Angelo28 Beiträge17. März 2014
    Guten Tag

    Wir haben 2 Jahre nach Bezug des EFH mehrere Risse im Abrieb auf einer Innenwand. Wahrscheinlich hat es kleine Setzungen der gemauerten Wand gegeben und dadurch sind diese Risse entstanden. Zur Zeit sind es Haarrisse.

    Wir gehen nicht davon aus, aber wenn diese Risse in Zukunft grösser werden sollten und der Mangel behoben werden muss, möchten wir uns absichern. Wir möchten einen Garantievorbehalt oder Mängelvorbehalt machen.

    Hat jemand eine Vorlage wie dies verbrieft sein muss oder kann mir jemand einen Tipp geben?

    Besten Dank und liebe Grüsse

    Angelo

  2. Pfälzer9’908 Beiträge17. März 2014
    Hallo Angelo

    Was verstehst Du unter Garantievorbehalt?

    Einen Einbehalt von Zahlungen, oder eine verlängerte Garantiezeit wegen Rissen, die derzeit noch keinen Mangel darstellen?

  3. Angelo28 Beiträge18. März 2014
    Hallo Pfälzer

    Eine verlängerte Garantiezeit wegen Rissen, die derzeit noch keinen Mangel darstellen.

    Es sind mehrere Risse. Einer geht vertikal von Türrahmen zu Türrahmen (ca. 2.50m lang) auf der Höhe des Sturzes resp. auf der Höhe einer darunterliegenden Mauersteinfuge.

    Ich möchte mich einfach absichern, damit es später falls die Risse grösser werden sollten keine Diskussionen gibt resp. mir kein Versäumnis vorgeworfen werden kann.

    Gibts da eine Möglichkeit?

    Danke und Gruss

    Angelo

  4. Pfälzer9’908 Beiträge18. März 2014
    Hallo Angelo

    So eine Vereinbarung kannst Du, wenn der Vertragspartner mitspielt natürlich immer festhalten. Dazu gibt es m.E. auch keine "extra Formulare"... da es in der Regel auch nicht vorgeshen ist, die Garantiezeit einfach so zu verlängern. Freiwillig ist natürlich alles machbar.

    Wo befindet sich denn der Riss? An einer Innewand im Dach-/Oberschoss (quasi einer "Inneren" Giebelwand, wie z.B. im Treppenhaus)?

    Wie gross ist der derzeitige Riss genau?

    Als Haarrisse gelten lediglich Risse bis 0,1 mm Breite. Ist der bei Dir zurzeit grösser, ist es ein Mangel und müsste zum Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung eh behoben werden.

    Dazu schaue aber bitte noch in die Vertragsunterlagen...einige GUs "erhöhen" oftmals gerne die Normgrenze auf 1mm oder mehr. Bei von mir überpüften Vertragsunterlagen wollte sich ein GU mal locker 5mm genehmigen!!

  5. Angelo28 Beiträge18. März 2014
    Danke Pfälzer.

    Ja, das ist eine Innenwand Giebelwand. Es ist schwierig abzuschätzen ob der Riss mehr als 0.1mm ist.

    Wir haben mit Architekt nach SIA gebaut.

    Besten Dank und liebe Grüsse

    Angelo

  6. Pfälzer9’908 Beiträge18. März 2014
    Hallo Angelo

    Wenn es ein Werkauftrag war, dann sollte auch grundsätzlich die SIA gelten... also die 0,1 mm Rissbreite.

    Dein Architekt/Bauleiter sollte dann möglichst bei der Abnahme anwesend sein. Er sollte eine entsprechende Messkarte für Risse dabei haben, womit sich die Rissbreite leicht bestimmen lässt.

  7. Pfälzer9’908 Beiträge18. März 2014 · bearbeitet
    Ja, das ist eine Innenwand Giebelwand.

    Besten Dank und liebe Grüsse

    Angelo
    ...aha, wie vermutet... ja dort ist es auch kein wirkliches Wunder... gerade dann noch, wenn die dortigen Wände aus 12er Backstein bestehen (wovon man natürlich ausgehen kann, da in der Schweiz so üblich). Wenn Du noch ein Satteldach hast..die Wand also noch relativ hoch ist....dann unterliegt sie auch entsprechenden Bewegungen (das hat nicht unbedingt etwas mit Setzungen zu tun) und "bricht" an den Soll-Bruchstellen... also es entstehen Risse an den Schwachstellen... die schmalste Verbindungsfläche....eben im Sturzbereich zwischen Türen.