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Garagentüre & Vorschriften

9Antworten9’423Aufrufevon Arcuos · 21. August 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Arcuos2’160 Beiträge21. August 2008
    Hallo liebe Forengemeinde,

    bei uns haben wir eine Autoeinstellhalle (18 Plätze) mit natürlicher Belüfung (mittels Schächte und Gittertor), welche via 3 Türen in die jeweiligen 3 Treppenhäuser der 3 Häuser zugänglich ist...

    Dabei geht es mir um diese Türen (also zwischen Garage und Treppenhaus). Ein Bekannter von mir hat sich gewundert, dass dies nur normale dünne Holztüren sind... anscheinend sei eine feuerfeste Türe zwischen Treppenhaus und Garage Pflicht!/emoticons/default_confused.png

    Wer weiss wie diesbezüglich die Vorschriften sind? In unserer alten Mietwohnung war dort tatsächlich eine feuerfeste Türe installiert... ist dies tatsächlich Vorschrift und unser GU hat da mal wieder gespart... oder?

    Wäre froh, hier was konkretes in der Hand zu haben...

    Dank & Grüssle

    Arcuos

  2. Mirella1’252 Beiträge21. August 2008
    Soviel ich mitbekommen habe, muss bei einem direkten Durchgang von der Garage ins Haus eine feuersichere Tür (F30 oder irgendsowas heisst das glaube ich) montiert sein. Jedenfalls ist es bei uns im Tessin so.

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  3. Arcuos2’160 Beiträge21. August 2008
    Soviel ich mitbekommen habe, muss bei einem direkten Durchgang von der Garage ins Haus eine feuersichere Tür (F30 oder irgendsowas heisst das glaube ich) montiert sein. Jedenfalls ist es bei uns im Tessin so.

    Mirella /emoticons/default_smile.png
    Sehr interessant - danke Mirella!
    Wo hast Du die Info her? Ich habe leider nix gefunden, was im Kt. ZH Vorschrift ist... weiss ev. sonst noch jemand, was nun Sache ist?

    Ev. ein FeuerwehrkommandantIn oder so unter Euch?

    Bin über jede verlässliche Info dankbar!

    Grüssle

    Arcuos

  4. emotion35 Beiträge22. August 2008
    Hallo Arcuos

    Am besten Du setzt dich mit der VKF "Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen" resp. Feuerpolizei deines Kantons in Verbindung. Eine Einstellhalle zählt als eigener Brandabschnitt und muss mit einer T30 wenn nicht sogar mit einer T60 Tür versehen sein. Dies kommt je nach Auflage und Brandschutzkonzept an.

    Gruss Steffi

  5. habana141 Beiträge22. August 2008
    Art. 12

    Definitionen

    Soweit in den Brandschutzvorschriften Anforderungen aufgrund der Nutzung oder Geschosszahl festgelegt werden, gelten als:

    d Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge:

    solche mit einer Grundfläche von mehr als 150 m2;

    Art. 34

    Feuerwiderstand

    1 Der Feuerwiderstand von brandabschnittsbildenden Bauteilen ist so festzulegen, dass die Ausbreitung von Bränden auf andere Brandabschnitte verhindert wird. Massgebend sind insbesondere:

    3 Der Feuerwiderstand brandabschnittsbildender Bauteile beträgt mindestens 30 Minuten.
    VKF - BSVonline - Die schweizerischen Brandschutzvorschriften im Internet

    http://www.stadt-zuerich.ch/internet/pd/srz/fp/home/faq/brs_bezug.html

    grüessli

    habana

  6. Pippen2’281 Beiträge22. August 2008
    Sonst frag doch mal bei der kant. Gebäudeversicherung nach.

    Die müssten das sicher wissen.

  7. bettina84 Beiträge22. August 2008
    Es ist richtig dass bei euch eine brandschutztüre eingebaut werden muss ... ist aber nicht mehr T30 sondern nach neuer norm EI30.

    Egal wie und ob die Garage gelüftet wird, das ist eine andere norm und hat nicht direkt mit dieser brandschutznorm zu tun. Garagenlüftung ist sia norm und fluchtwege in garage und EI 30 Türen sind Sache der Feuerschutzpolizei ...

    hoffe konnte helfen

    gruss bettina

  8. Mirella1’252 Beiträge22. August 2008
    Gilt denn diese neue Norm EI30 nur für gemeinsame Tiefgaragen oder auch in unserem Fall? Wir haben eine im Keller integrierte Doppelgarage mit direktem Durchgang ins Haus. Und wie geht das genau mit der Belüftung? Da die Garage Teil des Kellers ist, wurde sie genau gleich isoliert wie die übrigen Räume, zudem ist sie beheizt. Deshalb werden hoffentlich keine Lüftungsgitter oder so etwas eingebaut... /emoticons/default_eek.png

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  9. Arcuos2’160 Beiträge22. August 2008
    Erstmal herzlichen Dank an alle!

    ..ich habe schon vermutet, dass da unser GU vermutlich wieder einmal "gespart" hat.../emoticons/default_mad.png

    Es ist richtig dass bei euch eine brandschutztüre eingebaut werden muss ... ist aber nicht mehr T30 sondern nach neuer norm EI30.

    Egal wie und ob die Garage gelüftet wird, das ist eine andere norm und hat nicht direkt mit dieser brandschutznorm zu tun. Garagenlüftung ist sia norm und fluchtwege in garage und EI 30 Türen sind Sache der Feuerschutzpolizei ...
    Hallo Bettina,
    anscheinend kennst Du Dich mit dieser Materie aus, daher erlaube ich mir mal nachzuhaken.../emoticons/default_smile.png

    Wir haben aus dieser Garage welche zu allen 3 Häusern einen Zugang ins jeweilige Treppenhaus hat zusätzlich auch noch einen Fluchtweg. Diese Türe lässt sich von innen nach aussen öffnen (is ja klar) und ist wie das Garagentor aus dickem Drahtgeflecht und führt ins Freie...

    Mir geht es aber nur um die 3 Türen, welche in die jeweiligen Treppenhäuser münden. So wie ich das verstanden habe, ist dort eine Brandschutztüre Pflicht - oder?

    Danke im Voraus und beste Grüssle

    Arcuos

    PS. Ich habs auch bei der Gebäudevers. probiert. Wurde etwa 4 mal weiterverbunden und schlussendlich sagte man mir, dass der Zuständige nur am Morgen zwischen 8.00-10.00 erreichbar wäre... Daher bin ich natürlich froh, wenn sich hier wer damit auskennt...

  10. Pfälzer9’908 Beiträge22. August 2008
    Hallo Arcuos,

    wenn Du dem Link von habana folgst, kommst Du auf die Unterseite Brandschutzarbeitshilfen, hier gehst Du auf "Wohnbauten" und dann unter Punkt 12 "Spezielle Anforderungen" findest Du im Unterpunkt

    "12.1 Einstellräume für Motorfahrzeuge" die entsprechenden Angaben.

    Hier steht klar: Einstellräume sind gegenüber Räumen anderer Nutzung (= Wohnhaus) als Brandabschnitt zu erstellen. Die Türen (als Abschluss des Brandabschnittes) sind in EI30 auszuführen. /emoticons/default_ohmy.png

    So wäre es auch bei uns in Deutschland.

    Wobei ich nun nicht die Defination lesen konnte, ab wann ein Wohngebäude zu Hochhäuseren (ab Stockwerke oder Höhe...?) zählt, wozu dann nochmals andere Vorgaben bestehen. Du wohnst ja in einer ETW in einem mehrgeschossigen Haus, in einer oberen Etage, wenn ich Deinen Plan noch richtig in Erinnerung habe.

    Gruß vom Pfälzer