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Raum in Tiefgarage machen

9Antworten1’670Aufrufevon miso · 5. Mai 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. miso210 Beiträge5. Mai 2014
    Hoi Zämä

    Gerne würde ich nach Wohnungsabnahme einen Raum aus einem Parkplatz in der Tiefgarage machen.
    Ich werde vorher aber das Okay/No-Okay der Stockwerkeingentümergesellschaft einholen.

    Falls ich das okay bekommen, habe ich mir folgendes gedacht (siehe Plan).

    Dichtungsband, dann Ytong-P Steine (20cm), Stahlzargen direkt einmauern. Türe nach Brandschutznorm einbauen.

    Was meint ihr dazu?
    - ist das einfach zu bauen?
    - würde das bei einer Feuerpolizeikontrolle durchkommen? Wobei gesagt werden muss, dass ich den Raum erst nach der Feuerpolizeiabnahme baue.
    - Tipps?

    ---
    miso
     

  2. habaUgeot1’199 Beiträge5. Mai 2014
    Lieber Miso

    In der Regeln nach Brandschutz sehr schwierig... habe ich gehört.

    Nimmt mich wunder ob s geht

    Haba

  3. Isabella1996. August 2014
    sieht sehr interessant aus! Wie steht es denn mit der aktuellen Planung bzw. Umsetzung?

  4. miso210 Beiträge7. August 2014
    Da es ein MFH ist, brauche ich natürlich bei der Stockwerkeigentümerversammlung eine Bewilligung (Antrag, einfaches Mehr).

    Eine Baubewilligung brauche ich auch.

    Feuerpolizeilich geht das nur, wenn der Raum nicht als "Bastelraum" sondern als "Lagerraum" genutzt wird.

    Lagerräume sind nicht dazu gedacht, sich dort länger aufzuhalten und haben demnach eine lockere Notausgang Bedingung.

    Ich mache nun eine Baueingabe in welcher ich versuche, den neuen Raum als Lagerraum zu "nutzen".

    Der Mensch von der Gebäuderversicherung/Feuerpolizei hat gemeint, dass das so durchkommen würde.

    Nicht ganz einfach, dieses Projekt... aber ich denke es sollte am Ende klappen.

  5. emil172’299 Beiträge11. August 2014
    Achtung: bei der StWE ist das eine Umwidmung bestehender Teile des Gebäudes! Wenn der Parkplatz ein Sondernutzungsrecht an einer definierten Fläche des Gemeinschafteigentums ist, reicht einfaches Mehr nicht;

    wenn dazu die Begründungsurkunde abgeändert werden muss, weil dort diese Fläche als Parkplatz ausgewiesen ist, ist sogar Einstimmigkeit aller Miteigentümer (nicht nur der an der Versammlung anwesenden) nötig.

  6. Urs Tischhauser1’559 Beiträge11. August 2014
    Lieber Miso

    Ich teile Deine optimistische Beurteilung nicht vorbehaltslos. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob das Mehrfamilienhaus mehr als gerade soviele Parkplätze aufweist, wie der Gesetzgeber in der Baubewilligung verlangt hat. Auch wenn Du kein Auto haben solltest, darfst Du Deinen zu der Wohnung gehörenden Parkplatz nicht andersweitig nutzen. Sonst wäre durch die Nutzungsänderung die erforderliche Parkplatzanzahl nicht mehr gegeben.. Also, zuerst Bauamt einmal anfragen, ob eine Änderung grundsätzlich überhaupt möglich ist. Ansonsten kriegst Du eine Abbruchverfügung bei einer perioden Kontrolle der Garage durch die Baupolizei....

    Herzlicher Grusss, Urs

  7. miso210 Beiträge11. August 2014
    Hallo Urs

    Ja. So Etwas befürchte ich eben noch.

    Meine Notfalllösung: Ausgebauter Container (20 Fuss Container) auf Parkplatz stellen.

    Diese Container bekommt man ja mittlerweile voll ausgebaut mit Licht / Strom / Lüftung / Tisch, etc.

    Vielleicht ist das dann ja Reglementskonform?

  8. Urs Tischhauser1’559 Beiträge11. August 2014
    Lieber Miso

    Das geht so lange gut, bis Dich einer Deiner lieben bei der Gemeinde verzeigt. Dein im Grundsatz mobiler Baucontainer ist für den Dauergebrauch eben eine Baute, welche dann bewilligungspflichtig ist. Also Bewilligung einholen..... /emoticons/default_sad.png

  9. miso210 Beiträge11. August 2014
    Hmm...

    Alter VM Bus aushöhlen? Scheiben tönen?  /emoticons/default_additional/163.gif

  10. emil172’299 Beiträge11. August 2014
    Parkplatz vermieten, Garage anderswo mieten oder kaufen wo es rechtlich unkompliziert ist und dort aktiv werden