
Hoi Zämä
Gerne würde ich nach Wohnungsabnahme einen Raum aus einem Parkplatz in der Tiefgarage machen.
Ich werde vorher aber das Okay/No-Okay der Stockwerkeingentümergesellschaft einholen.
Falls ich das okay bekommen, habe ich mir folgendes gedacht (siehe Plan).
Dichtungsband, dann Ytong-P Steine (20cm), Stahlzargen direkt einmauern. Türe nach Brandschutznorm einbauen.
Was meint ihr dazu?
- ist das einfach zu bauen?
- würde das bei einer Feuerpolizeikontrolle durchkommen? Wobei gesagt werden muss, dass ich den Raum erst nach der Feuerpolizeiabnahme baue.
- Tipps?
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miso
Lieber Miso
In der Regeln nach Brandschutz sehr schwierig... habe ich gehört.
Nimmt mich wunder ob s geht
Haba
sieht sehr interessant aus! Wie steht es denn mit der aktuellen Planung bzw. Umsetzung?
Da es ein MFH ist, brauche ich natürlich bei der Stockwerkeigentümerversammlung eine Bewilligung (Antrag, einfaches Mehr).
Eine Baubewilligung brauche ich auch.
Feuerpolizeilich geht das nur, wenn der Raum nicht als "Bastelraum" sondern als "Lagerraum" genutzt wird.
Lagerräume sind nicht dazu gedacht, sich dort länger aufzuhalten und haben demnach eine lockere Notausgang Bedingung.
Ich mache nun eine Baueingabe in welcher ich versuche, den neuen Raum als Lagerraum zu "nutzen".
Der Mensch von der Gebäuderversicherung/Feuerpolizei hat gemeint, dass das so durchkommen würde.
Nicht ganz einfach, dieses Projekt... aber ich denke es sollte am Ende klappen.
Achtung: bei der StWE ist das eine Umwidmung bestehender Teile des Gebäudes! Wenn der Parkplatz ein Sondernutzungsrecht an einer definierten Fläche des Gemeinschafteigentums ist, reicht einfaches Mehr nicht;
wenn dazu die Begründungsurkunde abgeändert werden muss, weil dort diese Fläche als Parkplatz ausgewiesen ist, ist sogar Einstimmigkeit aller Miteigentümer (nicht nur der an der Versammlung anwesenden) nötig.
Lieber Miso
Ich teile Deine optimistische Beurteilung nicht vorbehaltslos. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob das Mehrfamilienhaus mehr als gerade soviele Parkplätze aufweist, wie der Gesetzgeber in der Baubewilligung verlangt hat. Auch wenn Du kein Auto haben solltest, darfst Du Deinen zu der Wohnung gehörenden Parkplatz nicht andersweitig nutzen. Sonst wäre durch die Nutzungsänderung die erforderliche Parkplatzanzahl nicht mehr gegeben.. Also, zuerst Bauamt einmal anfragen, ob eine Änderung grundsätzlich überhaupt möglich ist. Ansonsten kriegst Du eine Abbruchverfügung bei einer perioden Kontrolle der Garage durch die Baupolizei....
Herzlicher Grusss, Urs
Hallo Urs
Ja. So Etwas befürchte ich eben noch.
Meine Notfalllösung: Ausgebauter Container (20 Fuss Container) auf Parkplatz stellen.
Diese Container bekommt man ja mittlerweile voll ausgebaut mit Licht / Strom / Lüftung / Tisch, etc.
Vielleicht ist das dann ja Reglementskonform?
Lieber Miso
Das geht so lange gut, bis Dich einer Deiner lieben bei der Gemeinde verzeigt. Dein im Grundsatz mobiler Baucontainer ist für den Dauergebrauch eben eine Baute, welche dann bewilligungspflichtig ist. Also Bewilligung einholen..... /emoticons/default_sad.png
Hmm...
Alter VM Bus aushöhlen? Scheiben tönen? /emoticons/default_additional/163.gif
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