Soeben haben wir kurz vor der Überschreibung eines Baulandes einen neuen Grundstückplan bekommen, der nach der Ausmessung des Geometers neu gültig sein soll. Jetzt sehen wir, dass ein Fusswegrecht von 1,50 m eingezeichnet ist. Der Preis des m2 wurde ohne diese Information des Verkäufers ausgehandelt. Was bedeutet nun das für uns? /emoticons/default_sad.png
Kann uns da jemanden genau aufklären, was wir beachten müssen?
Mir gehen gedanken durch den Kopf wie....
- es können alle Fussgänger einfach über unser Grundstück (am Längsrand
des Baulandes) gehen
- wir müssen diesen Fussweg pflegen (Schneeräumung), damit wir nicht für
Unfälle haften
- wie sieht das mit dem Wert des Baulandes aus?
Für eure Antwort danke ich euch im Voraus herzlich:31:
ich gehe davon aus, dass ihr noch nichts unterschrieben habt (sicherlich noch nicht notariell). Ihr müsst unbedingt einen Auszug aus dem Grundbuch des entsprechenden Grundstücks anfordern. Dort wäre das allfällige Fusswegrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen. Wenn es nicht eingetragen ist und dieser Weg nicht zwingend notwendig zur Erschliesseung einer Parzelle ohne Strassenanstoss ist, könnt ihr dieses Wegrecht "in der Pfeife rauchen" also vergessen.
Wenn jetzt aber ein nicht kommuniziertes Wegrecht auftaucht, dann würde ich die entsprechende Fläche auf keinen Fall bezahlen (oder bei möglichem Mitgebrauch maximal zu 50%).
Also: neu verhandeln und nicht drängen lassen. Der Verkäufer ist der Idiot im Spiel!!!