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Fusswegrecht eingeschränkt während Bauphase

7Antworten1’181Aufrufevon getready · 16. März 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. getready59 Beiträge16. März 2017
    Hallo zusammen

    Wir bauen aktuell unser Elternhaus komplett um. Die Strasse zum Haus befindet sich in unserem Privatbesitz. Auf der Strasse lastet jedoch ein öffentliches Fusswegrecht für Anwohner des Quartiers. An einigen Tagen ist die Zufahrtsstrasse jedoch rappelvoll mit Lastwagen, Lieferwägen etc. Nun hat sich eine Anwohnerin beschwert, dass sie an einem Tag den Weg nicht zu Fuss benutzen konnte und einen Umweg von ca 200m über eine andere Quartierstrasse in Kauf nehmen musste.

    Was ich von der Anwohnerin halte, lassen wir mal aussen vor. Aber, wie sieht es rechtlich aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir unsere Baustelle einstellen müssen, nur damit Fussgänger unsere Privatstrasse (mit öff. Wegrecht) benutzen können.

    Danke für euer Feedback.

  2. Kaffeebart693 Beiträge16. März 2017
    Die Antwort wird interessant: Dies dürfte dann nämlich auch für alle öffentlichen Strassen gelten, die vorübergehend wegen Bauarbeiten gesperrt sind.

  3. Alpenwelt542 Beiträge16. März 2017
    Wenn Ihr den Durchgang nicht zur Verfügung stellen könnt braucht Ihr für diese Zeit eine Genehmigung resp. Ausnahmebewilligung von der Gemeinde welche im Amtsblatt mit von - bis publiziert werden muss. 

    PS. ist in unserer Gemeinde so und ich lasse mich gerne belehren.

  4. Guest16. März 2017
    Bin zwar kein Anwalt, aber man muss es mal praktisch ansehen.
    Platz: es wird ein leichtes sein, 1m Platz zu lassen, damit Fussgänger vorbei können.
    Lass die gute Dame klagen, das Verfahren wird dann sicherlich länger dauern, als der Umbau.
    Strafe wird es keine grosse geben, höchstens ein Hinweis auf Freihaltung.
    Da es eine Privatstrasse ist, ist das eh eine Privatrechtsangelegenheit und keine andere. sprich die Gemeinde hat eigentlich gar nichts zu sagen 🙂

    Ausser Ärger mit den Nachbarn wirst du keine Probleme haben

    Oder irre ich mich [emoji6]


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  5. Alpenwelt542 Beiträge16. März 2017
    Weigert sich der Landbesitzer selbst nach einer schriftlichen Aufforderung, die Behinderungen zu entfernen, kann sich der Wegberechtigte an den Friedensrichter wenden.







  6. Guest16. März 2017
    Eben und das dauert... zudem wie gesagt, es ist eine Privatstrasse.
    Des Weiteren wird es schwer sein, zu Beweisen, dass das Wegrecht für Personen eingeschränkt war. Kenne die Situation nicht aber 50cm-80cm wird es sicher haben [emoji4]....


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  7. getready59 Beiträge17. März 2017
    Danke für euer Feedback! Wir sind grundsätzlich für eine gütliche Lösung. Grundsätzlich war auch an besagtem Tag ein schmaler Streifen frei. Nur wollte sie ihre "Sonntagsschuhe" nicht beflecken! 🙂

    Ich denke, wir können gelassen so weitermachen. Die Firmen sind zudem angewiesen, wenn immer möglich ein schmaler Streifen frei zu halten.

  8. Guest17. März 2017
    Also geht es der Dame mehr um die Sauberkeit, was ja nicht vorgegeben ist [emoji6]


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