nach dem Gipser den Grundputz auf die Innenwände aufgebracht hat wurde es sofort sehr kalt und der Putz auf den Betonwänden haftete nicht.
Nun musste der Gipser die Putz entfernen und neu auftragen. Prompt flattert eine Rechnung mit den zusätzlichen Kosten ins Haus.
Muss ich die bezahlen? Es ist ja schliesslich nicht mein Fehler und die Arbeit vom Gipser wurde noch nicht abgenommen.
Es ist richtig, dass der Gipser für diesen Schaden einzustehen hat. Haften im eigentlichen Sinne tut er nicht, da er ein Nachbesserungsrecht hat. Sie haben Anspruch auf ein korrektes, fehlerfreies Werk. Wichtig ist auch, dass Sie den Handwerker rechtzeitig rügen und ihm dann Gelegenheit zur Nachbesserung bieten.