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Frostschaden Gipser - wer muss bezahlen?

2Antworten1’230Aufrufevon blaess · 5. Mai 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. blaess6 Beiträge5. Mai 2013
    Hallo zusammen

    nach dem Gipser den Grundputz auf die Innenwände aufgebracht hat wurde es sofort sehr kalt und der Putz auf den Betonwänden haftete nicht.

    Nun musste der Gipser die Putz entfernen und neu auftragen. Prompt flattert eine Rechnung mit den zusätzlichen Kosten ins Haus.
    Muss ich die bezahlen? Es ist ja schliesslich nicht mein Fehler und die Arbeit vom Gipser wurde noch nicht abgenommen.

    Vielen Dank für Euren Tipp.

    Gruss

    Blaess

  2. isitom2’343 Beiträge5. Mai 2013 · bearbeitet
    Gipser haftet. Ist zumindest meine Meinung.

    Gruss,
    Thomas


    Hausbau 2009 beendet.

  3. Mic!6. Mai 2013
    Guten Tag.

    Es ist richtig, dass der Gipser für diesen Schaden einzustehen hat. Haften im eigentlichen Sinne tut er nicht, da er ein Nachbesserungsrecht hat. Sie haben Anspruch auf ein korrektes, fehlerfreies Werk. Wichtig ist auch, dass Sie den Handwerker rechtzeitig rügen und ihm dann Gelegenheit zur Nachbesserung bieten.

    Gruss

    Wenger