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Flächenbeitrag

6Antworten1’565Aufrufevon Street · 23. September 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. Street3 Beiträge23. September 2014
    Hallo zusammen

    Wir sind gerade daran ein Einfamilienhaus zu erstellen. Dies machen wir zusammen mit einem GU.

    Jetzt hat uns die Gemeinde eine Rechnung für die Abwasseranlage gesendet. Darin ist auch ein Flächenbeitrag von 6.- pro Quadratmeter.

    Gemäss GU-Vertrag bezahlt der GU alle Gebühren rund ums Haus. Das Bauland haben wir ausserhalb des GU-Vertrags gekauft und auch alle Gebühren (Überschreibung und Eintragung) bezahlt.

    Jetzt sagt uns der GU, dass der Flächenbeitrag von uns bezahlt werden muss. Ich bin da aber anderer Meinung, da es eine Gebühr ist, welche zum Hausbau dazugehört.

    Wie seht ihr das?

    Danke und Gruss, Street

  2. habaUgeot1’199 Beiträge23. September 2014
    Lieber Street

    ... kommt auf den Vertrag an... hier wird es letztendlich juristisches Wörtliklauben werden, vermutlich. Dein GU wird aber gar nie Lust haben den Betrag für Dich zu bezahlen, lieber zahlt er damit einen Juristen. Nehm ich mal pauschal an. Aber... das ist ja keine Lösung.

    Gut. Ich würde das schreiben/Rechnung der Gemeinde nehmen. Wenn Sie Bezug nimmt auf das Baugesuch (--> Baugesuchsnummer) würd ich mich an Deiner Stelle auf den Standpunkt stellen, dass es zum Bau dazugehört. Und es gehört zum Abwasser/Kanalisationsprojekt. Also Baubezogen.

    Viel Erfolg.

    Haba

  3. Street3 Beiträge23. September 2014
    Danke Haba für deine Antwort. Ich habe selber auch keine Lust auf Streit. Wollte einfach mal die Meinung von Experten höhren.

    Der Titel der Rechnung lautet "Grundeigentümerbeiträge an die Abwasseranlage", danach folgen zwei Unterpunkte "Gebäudebeitrag" und "Flächenbeitrag" - somit könnte man hier schon auch argumentieren, dass es hier um das Bauland geht, also zu Lasten von mir.

    Ich werde das mal so notieren und am Schluss bei allen Mehrkosten, das nochmals besprechen.

  4. baumanager150 Beiträge23. September 2014
    Die Frage ist, ob der Beitrag auch ohne Hausbau angefallen wäre? Also rein durch das Grundstück geschuldet.

    Dies kann dir das Tiefbauamt der zuständigen Gemeinde beantworten.

  5. Urs Tischhauser1’559 Beiträge23. September 2014
    Lieber Street

    Der Unterpunkt Gebäudebeitrag ist also vom GU unbestritten, jedoch der Punkt Flächenbeitrag? Dieser düfte sich auf die Parzellenfläche beziehen. Aber eben, wie Baumanager geschrieben hat ist zu prüfen, ob dieser auch ohne Bau geschuldet wäre.

    In welchem Kanton liegt denn das Grundstück? Denn, es lebe der Föderalismus!

    Freundliche Grüsse

    Urs Tischhauser

  6. Pfälzer9’908 Beiträge24. September 2014
     dass es hier um das Bauland geht, also zu Lasten von mir.
    Wem gehört denn das "Bauland"? Dir oder dem GU? Falls dem GU, wirst Du wohl erst nach Zahlung der letzten Rate zum "Eigentümer"!

  7. Street3 Beiträge24. September 2014
    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Der Betrag wird erst durch die Bebauung des Baulandes fällig. Das Bauland gehört mir und meiner Frau. Das Land liegt im Kanton SG.

    Grüsse