Eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus.
Wenn man wegen Krankeitausfall in den Ferien, die Ferien wieder bekommt, kann man bestimmen wenn man Sie einziehen will oder kann der Arbeitgeber sagen, wann die Ferien zu beziehen sind /emoticons/default_icon/confused.gif
grundsätzlich, nach gesetz, kann der arbeitgeber bestimmen wenn die mitarbeiter die ferien beziehen müssen. normalerweise aber schaut der arbeitgeber, dass es auch im sinne des arbeitnehmers ist.
luccio hat absolut recht mit seiner Antwort, einzige Ergänzung dazu, dass der Arbeitgaber auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss, sowie dass die Ferien im laufenden Kalendermonat eingefordert werden können (nur der gsetzliche im OR erwähnte Zeitspanne also 5 Wochen für unter 20 jährige und 4 Wochen für all anderen).
Des weiteren ist zu beachten, dass bei längerer K oder U Abwesenheit die Ferien gekürzt werden um den jeweilig vorgesehenen Prozentsatz.
Im Normalfall zeigen sich Arbeitgeber sehr kulant gegenüber Ferienwünschen ihrer Angestellten