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Erwerbsart zu geamter Hand

7Antworten2’810Aufrufevon Johnny · 27. Februar 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Johnny74 Beiträge27. Februar 2013
    Hallo Forum

    Für den Kauf einer Wohnung benötigen meine Lebenspartnerin und ich einen Teil der 3A sowie 20'000.-PK.

    Welche Nachteile habe ich beim Konkubinat?

    Was bedeuete genau "Erwerbsart zu geamter Hand"?

    Vielen Dank

  2. Makassar197 Beiträge27. Februar 2013
    Geamter Hand?

    Das muss ein Tippfehler sein, heisst wahrscheinlich "Erwerbsart zu gesamter Hand".

    Und das erklärt sich dann wieder von selbst.

  3. Johnny74 Beiträge27. Februar 2013
    Was bedeutet das bezugnehmend 3A un PK Vorbezug?

    Wir leben in Konkubinat... Irdend ein Nachteil oder Voteil gibt es?

    wem gehoert die Wohnung dann?

    Geamter Hand?

    Das muss ein Tippfehler sein, heisst wahrscheinlich "Erwerbsart zu gesamter Hand".

    Und das erklärt sich dann wieder von selbst.
  4. Johnny74 Beiträge27. Februar 2013
    Es steht Erwerbsart zu gesamter Hand.... ist schon klar.

    Mich erklärt sich nichts von selbst...

  5. ALC20 Beiträge27. Februar 2013
    Es gibt drei Grundvarianten von Eigentum: Alleineigentum, Miteigentum und Gesamteigentum. Zu gesamter Hand ist gleich Gesamteigentum (ZGB Art .652). Beim Gesamteigentum sind beide Partner Eigentuemer des gesamten Wohneigentums. Sie können nicht einen Teil veräussern, da eben beide das Ganze besitzen und nicht nur Teile davon. Im Gegensatz zum Miteigentum gibt es beim Gesamteigentum keine Teile.

    Ich glaube wenn man im Konkubinat im Gesamteigentum eine Liegenschaft erwirbt kann kein 3A verwendet werden (Art. 2 der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge).

  6. Johnny74 Beiträge27. Februar 2013
    Vielen Dank, dann wäre Miteigentum doch gut. Aber was wird genau qufgeteilt?

    Kann man dann aber 3A und PK für EK verwenden?

    dürfen wir das Miteigentum auswählen oder gibt das jemand vor?

  7. ALC20 Beiträge27. Februar 2013
    Ihr koennt Miteigentum waehlen, das gibt euch keiner vor. Die Miteigentumsanteile werden dann im Grundbuch eingetragen. Aber eine Liegenschaft zu kaufen als Konkubinatspaar ist nicht ganz ohne. Da wuerde ich mich beraten lassen und natuerlich alles schriftlich festhalten, man weiss ja nie was noch so passiert und ist doch ein grosses Investment so eine Liegenschaft.

  8. Johnny74 Beiträge28. Februar 2013
    Sollten wir uns für MIteigentum entscheiden und in 5 Jahre würden wir heiraten, wie würde es nachher aussehen.

    Müssten wir dann zum Notar gehen um es abändern oder so?

    Entstehen Kosten?