Kurze Frage, wer haftet für unter falschen Angaben erschlichenen Telefonanschluss wobei sich folgendes zugetragen hat.
Unter falschen Angaben hat sich eine Person einen Tel. Festanschluss erschlichen. Darauf aufmerksam wurde ich erst kürzlich, als ein Schreiben der SWISSCOM bei mir eintraf (Geschäftsadresse) dass erw. Anschluss, (zudem nicht im Kanton des Firmensitzes) infolge Nichtbezahlung gesperrt werde. Bis zu diesem Schreiben erhielt ich nie weder eine Rechnung, noch eine der vorausgegangenen Mahnungen.
Über den Bestand dieses Anschlusses besass ich keinerlei Wissen bis erw. Schreiben eintraf.
Für mich ist die Amgelegenheit sehr suspekt weshalb ich an Euch gelange, hafte ich (Firmeninhaber)für die recht happigen aufgelaufenen Tel. Gebühren und wie würdet ihr vorgehen.
Ich würde mal bei der Swisscom nachfragen. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass das zugehörige Konto für eine Zahlung NICHT der Swisscom gehört. Beim Nachfragen eine Telefonnummer benutzen, welche Du im Telefonbuch (oder Internet) findest, nicht auf der «Rechnung» drauf.
Nigeria-Connection mal anders... Wir hatten kürzlich ein entsprechendes Schreiben der Deutschen Telecom erhalten, wobei uns die Anschlüsse in Deutschland halt etwas egal sind. Offensichtlich hat jemand dazu gelernt.
Das habe ich umgehend nach Erhalt des Schreibens gemacht, alles von SWISSCOM so bestätigt. Zur Zeit warte ich auf die Kontaktaufnahme eines Mitarbeiters der SWISSCOM. Für mich unbegreiflich ist, dass so lange mit der Benachrichtigung meinerseit (Geschäftsinhaber) zugewartet wurde, nachdem alle anderen Tel.Nr. durch mich Termingerecht beglichgen wurden. Da hätten doch bei SWISSCOM die Alarmglocken leuten müssen und nicht nach erst ca. 9 Monaten.
Echt, kann ich mir nicht so ganz plastisch vorstellen. Allerdings gibt es immer die Möglichkeit, dass ein Geschäftsführer sich sein Ferienhaus über das Geschäft ans Tel. anhängen lässt... Aber, wär ja komisch, wenn dann die Korrespondenzadresse eine andere wäre.
Keine Ahnung, was jetzt geht. Wahrscheinlich wirst Du eine Anzeige wegen Urkundenfälschung machen müssen. (jem. hat mit/in Deinem Namen unterschrieben).
Grundsätzlich musst Du bezahlen was Du bestellt hast. Und in der Regel wird als bestellt angenommen, wo Deine Unterschrift drauf ist. Da wird sich dann die Frage stellen, ob die Swisscom genügend genau geprüft hat, ob das «Du» bist. Und, wenn schon Geschäftsadresse, falls Du keine Unterschrift/prokura alleine hast, wäre das ja gar nicht gültig. (Siehe im HR-Auszug). <-- Idealfall, dann kannst Du es einfach vergessen, weil Deine (gefälschte) Unterschrift alleine gar nicht gültig ist.
Mit etwas Erfolg hat der Betrüger auch einfach mit «O.Sterhase» oder «D.Duck» unterschrieben. Und SC hat es nicht gemerkt. Dann biste auch raus, weil sie das hätten merken müssen.
Ich gehe davon aus, dass im Ernstfall die SC Dir den Vertrag unter die Nase hält. Damit kann sie «beweisen», dass der Vertrag zwischen «Range» und ihr zu stande gekommen wäre. Und dann müsstest Du die ungültigkeit der Unterschrift beweisen.
Allerdings. Falls Du seit längerem SC Kunde bist und es eigentlich gut funzt, werden Sie Dir das nicht nachtragen. Die wollen Dich ja nicht verlieren (als Kunden) und... Dir erst schreiben, wenn 9 Monate offen sind... ist ja wohl auch ein komisches Verhalten.
Das ist das von mir vermutete und werde abwarten, wie sich SWISSCOM dazu stellt, denn seit Jahrzehnten ist mein Unternehmen bei diesem Anbieter und ich als Inhaber und einzelzeichnungberechtigten hinterlegt.
Bin Echt gespannt wie sich SWISSCOM ohne jegliche gemachte Rückfragen an mich dazu stellt.