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Erhöhung MwSt.

9Antworten1’847Aufrufevon ChrisL · 28. September 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. ChrisL341 Beiträge28. September 2016
    Gerade jetzt wird in Bern ja wieder fleissig diskutiert betreffend einer MwSt. Erhöhung zu gunsten der AHV - ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Thematik...

    Unabhängig davon ob das durch kommt oder nicht, ich finde leider gerade NICHT heraus, falls sie erhöt wird, per wann das sein wird...

    Denn eine Erhöhung der MwSt. kann massive Folgen auf Bauverträge, GU-Verträge etc. haben, da diese natürlich immer auf Basis der aktuellen sind und vorbehaltlich einer eventuellen Erhöhung...

    Weiss jemand, per wann mit dieser Erhöhung zu rechnen ist, welche gerade diskutiert wird...?

  2. Kaffeebart693 Beiträge28. September 2016
    Welcher Termin ist für die Berechnung der MwSt massgebend? Die Schlussrechnung oder jede Teilzahlung für sich?

  3. ChrisL341 Beiträge28. September 2016
    Da wir in unserem Falle nach der Bereits bezahlten Anzahlung (lediglich 100'000.-) nur noch eine Schlussrechnung haben werden, wird diese entscheidend sein...

  4. Marciboy141 Beiträge28. September 2016 · bearbeitet
    Ich denke, dass wird sowieso eine Volksabstimmung geben welche sicher nicht vor Herbst 2017 zu erwarten ist und in einem solchen Fall gilt bei Verträgen die Endsumme bei unterzeichneten Verträgen inklusive Mehrwertsteuer.

    Ich kenne nur noch dies beim letzten Mal (2011) als von 7.6% auf 8% ging und da waren z.B. bei den Verträgen, welche bis 31.12.2010 abgeschlossen wurden teilweise noch der alte Steuersatz gültig.

    Da wird wohl sowieso die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV entsprechende Weisungen herausgeben, weil es ja wieder sämtliche Branchen betreffen wird. Die Politischen Mühlen sind da immer etwas langsamer unterwegs... ;-)

    Grundsatz
    Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der Zeitpunkt resp. der Zeitraum der Leistungserbringung. Wird die Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht, so ist der auf die Zeit nach der Erhöhung entfallende Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar.


    1× hilfreich
  5. filu843 Beiträge29. September 2016
    Zuerst «müsste» die mwst wieder auf 7,6 zurück gehen da die erhöhung auf 8 zeitlich beschränkt zu gunsten der sanierung der IV vorgesehen war. Aber ich schreibe bewusst müsste.

  6. Kaffeebart693 Beiträge30. September 2016
    Das ist genau wie der Solidaritätsbeitrag bei den deutschen. Das wird bleiben egal was man mal irgendwann beschlossen hatte ;-)

  7. emil172’299 Beiträge14. Oktober 2016
    "In höchster Not schafft der Bund im April 1940 zwei befristete Sondersteuern für die Landesverteidigung. Heute finanzieren diese in angepasster Form fast zwei Drittel des Haushalts." (Quelle: NZZ)

    Das hat Tradition.

    Es wäre fairer, die AHV durch Erhöhung der direkten Bundessteuer und nicht durch die Mehrwertsteuer zu finanzieren, denn dann würde das Einkommen und nicht der Konsum besteuert.

    Leute, die wegen geringem Einkommen ihr ganzes Einkommen für Konsum ausgeben müssen, trifft das mehr als solche, die viel verdienen. Ebenso wird ein Teil einer AHV-Anpassung durch die Erhöhung der MWst wieder weggefressen.

    Entweder wissen die in Bern nicht was sie machen oder, wahrscheinlicher, das ist politisch gewollt.

    1× hilfreich
  8. Kaffeebart693 Beiträge14. Oktober 2016
    Leider ist da die Lobby der Industrie häufig zu stark, als dass auf den einfachen Stimmbürger rücksicht genommen wird.

  9. Alpenwelt542 Beiträge14. Oktober 2016
    Weiss jemand, per wann mit dieser Erhöhung zu rechnen ist, welche gerade diskutiert wird...?nn
    Zur Zeit, 14.10.2016, ist dies noch kein Thema.

  10. tand11 Beiträge16. Oktober 2016
    Gerade jetzt wird in Bern ja wieder fleissig diskutiert betreffend einer MwSt. Erhöhung zu gunsten der AHV - ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Thematik...

    Unabhängig davon ob das durch kommt oder nicht, ich finde leider gerade NICHT heraus, falls sie erhöt wird, per wann das sein wird...

    Denn eine Erhöhung der MwSt. kann massive Folgen auf Bauverträge, GU-Verträge etc. haben, da diese natürlich immer auf Basis der aktuellen sind und vorbehaltlich einer eventuellen Erhöhung...

    Weiss jemand, per wann mit dieser Erhöhung zu rechnen ist, welche gerade diskutiert wird...?
    Massive Folgen? Wenn der Hausbau dann statt 800'000 bei 1% mehr MwSt. dann 808'000 kostet?
    Unter Massiv verstehe ich dann schon etwas anderes, wenn es an 1 oder 2% scheitern könnte, kalkulierst Du zu knapp, nach meiner Meinung.

    2× hilfreich