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Erbvertrag gegen Pflegeverpflichtung

2Antworten2’068Aufrufevon jeanR · 20. März 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. jeanR18 Beiträge20. März 2010
    grüezi

    unsere relativ vermögenden eltern sind leider nicht grade begeistert von der idee uns

    was zu unserem hausbau dazu zu geben..

    nun hat mir ein freundlicher herr was von "Erbvertrag gegen Pflegeverpflichtung"

    erzählt.

    Könnte mir jemand in einigen worten etwas genauer ausführen was dmit genau gemeint ist.

    also was da im grossen und ganzen passieren würde?

    danke

  2. stinu30 Beiträge20. März 2010
    hallo jean

    aalso so wie ich das verstehe ist damit gemeint, dass ihr die konditionen für einen einen erbvorbezug schriftlich regelt.

    ihr erhaltet für den hausbau geld als erbvorbezug. dafür verpflichtet ihr euch, die eltern zu pflegen sobald sie pflegebedürftig sind.

    oder anders ausgedrückt - wie ich es auch deinem anderen posting entnehmen kann: wenn ihr es als selbstverständlich erachtet, dass ihr von den eltern geld erhaltet, betrachten es die eltern auch als selbstverständlich, dass ihr sie im alter pflegt...

  3. Adi68434 Beiträge23. März 2010
    fängt jetzt das kind auch noch zu quängeln an?