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Elektrogeräte in Garage und Vorschrift?

12Antworten3’557Aufrufevon modern · 3. Februar 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. modern127 Beiträge3. Februar 2007
    Weiss jemand ob ich z.B. eine Waschmaschine in die Garage stellen darf? Irgendwas ist mir noch in Erinnerung dass unter 1m keine elektrischen Teile sein dürfen..... /emoticons/default_confused.png

    Danke für Eure Hilfe!

  2. nasche3’484 Beiträge4. Februar 2007
    Ich weis nur, dass Gasflaschen nicht in den Keller oder UG Dürfen, aber Waschmaschine, wäre mir Neu.

    Wir hätten sie WS auch im Keller installieren können, aber da es zu tief ist, hätte es ne Zusätzlich Pumpe gebraucht, aber erlaubt wäre es gewesen!

  3. raycecile2’603 Beiträge4. Februar 2007
    Gasflasche nicht in den Keller???

    Ich habe meine Ersatz-Campinggasflasche für den Grill immer im Keller gehabt.

    Irgendwie spinnen die langsam mit den Vorschriften, jede Elektrizitätsquelle muss mind. 60cm vom Wasser weg sein usw. dafür liegen in alten Häusern tausende Kilometer schlecht isolierte, brüchige, überlastete Kabel...

    Langsam wird es so krank wie im Amiland, nächstens muss auf jeder Steckdose stehen: "Achtung Stromschlag kann tödlich sein" /emoticons/default_additional/91.gif/emoticons/default_additional/200.gif

  4. nasche3’484 Beiträge4. Februar 2007
    Also wir durften NIE die Gasflasche im Keller oder auch Einstellhalle deponieren.

    Wenn da mal ein bisschen Gas austritt, dann gute Nacht!

    Gas ist leichter als Luft und steigt.

    Wenn dann zb oben im Gand oder so jemand Feuer macht, weis ja nicht.

    Bei uns war dies Verboten, dh Gasflaschen im UG zu deponieren!

    Glaube es steht sogar beim Beilagezettel an der Gasflsche!

  5. raycecile2’603 Beiträge4. Februar 2007
    Bei mir stand sie im Heizungskeller bei der WP... komisch, das Haus steht immer noch /emoticons/default_rolleyes.gif

  6. nasche3’484 Beiträge4. Februar 2007
    Ja, wenn nie was passiert ist auch gut, aber was ist wenn mal doch Gas entrinnt und dach oben Steigt??

    Bei uns war es VERBOTEN und mein Schwigervater arbeitet in einem grossen Sonderschulheim und dort, darf keine Gasflasche im UG deponiert sein.

    Dennoch komisch, Gasheizung ist ja auch meist im UG.Naja die ist zwar dann immer Installiert nie wie die Flasche wo man öfters der Hahn auf und zu dreht!

  7. raycecile2’603 Beiträge4. Februar 2007
    Ich hatte auch nur die geschlossene und plombierte Ersatzflasche unten, der Grill war immer draussen.

    Meine Eltern haben ne Gasheizung, da ist aber ein Stück Gitter über dem Fenster, so dass das Gas im Fall der Fälle entweicht.

  8. Guest4. Februar 2007
    Die Garage muss ja sowieso die Brandschutzvorschriften erfüllen und mit einer Brandschutztüre vom Wohnraum abgegrenzt sein, von dem her würde ich sagen, dass man die Waschmaschine da rein stellen kann. /emoticons/default_confused.png

  9. kuooonz13 Beiträge4. Februar 2007
    Mir ist kein Grund bekannt, wesshalb man keine Waschmaschine in die Garage stellen sollte. Aber das mit den Gasflaschen macht schon Sinn. Das Gas ist nicht leichter, sondern schwerer als Luft. Desswegen kann sich mit der Zeit eine Gaslache am niedrigsten Punkt bilden und beim kleinsten Funken expoldieren. Also deshalb Gasflaschen nie in den Keller.

  10. nada39 Beiträge4. Februar 2007
    Hier der Link zu den Entsprechenden Suva Vorschriften:

    http://wwwitsp1.suva.ch/sap/its/mimes/waswo/99/pdf/02153-d.pdf

    In der Ausgabe von 1999 waren da drin noch Vorschriften, dass in Einstellräumen von Fahrzeugen bis auf die Höhe von einem Meter keine (weiss nicht wortwörtlich) Steckdosen uä sein sollten.

    In der Ausgabe 2005 (Link) steht nichts mehr von dem --> also darf die WM in die Garage /emoticons/default_biggrin.png . Ich nehme an, deine Garage wird nicht saukalt im Winter, sonst dürfte das dem Gerät schaden.

    /emoticons/default_wink.png Übrigens, die Vorschrift mit dem Lagern von Gasflaschen ist auch in der Broschüre nachzulesen.

  11. modern127 Beiträge4. Februar 2007
    @nada: und wieder ein Dankeshön!! /emoticons/default_smile.png

  12. nada39 Beiträge4. Februar 2007
    Scho rächt!!/emoticons/default_biggrin.png

  13. booker1’201 Beiträge4. Februar 2007
    Hallo

    Es ist die kantonale Gebäudeversicherung welche die Aufbewahrung von Gasdruckflaschen, aber auch Brandlasten wie Altpapier in Garagen untersagt.

    Eine Waschmaschine darf man schon, allerdings ist die Frostgefahr zu beachten. Es gibt nur wenige Waschmaschinen die Frostsicher sind, einige von V-Zug haben eine Standheizung für eben gerade diesen Aussenbetrieb.