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Elektro-Offerte - Rechnung bekommen

8Antworten5’120Aufrufevon Zottel · 16. Mai 2007letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Zottel77 Beiträge16. Mai 2007
    Hallo

    Das Thema wurde hier schon mal behandelt, aber ich möchte es nochmals in die Runde stellen.

    Ich mache die komplette Planung unseres EFH selber. Für die Elektroofferten habe ich einen Schemaplan erstellt, wie wo was hin muss. Damit bin ich zur örtlichen Elektrofirma gegangen und habe mit dem Chefmonteur ca. eine 3/4 Stunde gesprochen und er hat uns daraufhin eine Offerte erstellt und in eine Plankopie die zusätzlichen Symbole eingezeichnet (von Hand kein CAD)

    Ich habe meinen Plan ergänzt und "nur" diesen an andere Firmen verschickt zur Offertstellung (alles ohne Devis)

    Der Auftrag wurde auch an eine andere Firma vergeben. Nun habe ich heute eine Rechnung über 800.- erhalten für 6 Stunden :

    -Kundenberatung

    -Aufnahme der Anforderungen

    -Erstellung Projekt

    -Erstellung Devis-Unterlagen

    Ist das zulässig? Er hat mit keinem Ton erwähnt, dass seine Offerte

    kostenpflichtig ist. Erst als mein Mann angerufen hat und ihm eine Absage mitgeteilt hat, ist er mit dem "ich hab für Euch ein Devis erstellt, das kostet was" gekommen . Was meint ihr dazu?

  2. Mike480 Beiträge16. Mai 2007
    Ich denke es gilt hier Vertragsrecht, bzw. der Auftrag. Wenn ihr dem Elektriker einen Auftrag erteilt habt, dann kann er auch die geleistete Arbeit, und nur diese, in Rechnung stellen. Die Frage ist, ob er aus Beweisgründen wenn nichts schriftliches vorliegt, seine Ansprüche durchzusetzen versucht.

  3. winner601’773 Beiträge16. Mai 2007
    Einen Aufwand hat er ja gehabt, das dürfte klar sein. Aus meiner Sicht muss der auch abgegolten werden. Aber NICHT der Aufwand für die Offerte (machen andere ja auch).

    Aus meiner Sicht würde ich einen Kompromiss vorschlagen, z.B. Fr. 400.-. Er wird einlenken.....

    Martin

  4. Mike480 Beiträge16. Mai 2007
    Ich denke die Lösung, wie Martin sie vorschlägt, wär ein gangbarer Weg für beide Seiten. Auch ich bin der Meinung dass der Aufwand für die Offertstellung nicht in Rechnung gestellt werden kann. Ist mir zumindest noch nie passiert.

  5. todklopfer13 Beiträge17. Januar 2011
    ohne schriftlichen auftrag kann man keine rechnungen geltend machen denk ich mal🙂

  6. xyz8079 Beiträge17. Januar 2011
    Hallo Zusammen

    Ein Vertrag ist auch Mündlich gültig.

    Für das erstellen eines Angebotes wird normal keine Rechnung gestellt, kann jedoch gemacht werden.

    Wurde jedoch ein Devi erstellt, wird üblicherweise ein Honorar dafür verlang. In den meisten Fällen wird dies als zusätzlicher Rabatt bei Vergabe an die selbe Firma gewährt.

    Gruss Xyz

  7. todklopfer13 Beiträge18. Januar 2011
    Hallo Zusammen

    Ein Vertrag ist auch Mündlich gültig.

    Für das erstellen eines Angebotes wird normal keine Rechnung gestellt, kann jedoch gemacht werden.

    Wurde jedoch ein Devi erstellt, wird üblicherweise ein Honorar dafür verlang. In den meisten Fällen wird dies als zusätzlicher Rabatt bei Vergabe an die selbe Firma gewährt.

    Gruss Xyz
    Da gebe ich Ihnen rechtlich recht, ist jedoch vereinbart mündlich das es kostenlos ist, wäre es ja dann ein Betrug......nur leider auch nicht Beweisbar vor dem Richter🙂

  8. oskj597 Beiträge18. Januar 2011
    Ich bin fast gleich vorgegangen. Unser Elektriker hat dann die Offerte erstellt welche aber nicht ins Detail geht. Z.B. Steckdose o Ltg in Kombination und der Preis.

    oder UP-Universaldimmer Haupstelle 1fach 1 Kanal 2 Schaltkontakte etc.

    Am Schluss steht dann:

    Erstellen der Devisunterlagen mit Projektpläne. Die Kosten sind in die Offerte einzurechnen Pauschal Fr.400.-

    Als wenn ich mehr wissen will kostet es mich 400.- sonst im Moment noch nichts da auch nicht genauer spezifiziert und keine Projektpläne.

    Das erachte ich als fair und klar komuniziert.

    Gruss Oskj

  9. kanirw65 Beiträge7. Februar 2011
    na die feine Art ist das ja gerade nicht was sie da gemacht haben...

    der hat den Aufwand gehabt denke 6 Stunden sind durchaus angebracht und sie verwenden seine Arbeit um anderswo anbote einzuholen und vergeben den Auftrag dann auch anderweiteig.....

    also denke moralisch hat der schon recht wenn er was verrechnet - rechtlich kommt er villeicht nicht durch - aber......