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Einsprache vs Rechtsverwahrung

3Antworten12’162Aufrufevon Moudi · 16. Juli 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Moudi2’458 Beiträge16. Juli 2009
    Hallo zusammen

    kann mir jemand den Unterschied erklären ?

    Unser neuer Nachbar möchte keine Einsprache machen, aber wegen des nicht abfliesenden Wassers eine Rechtsverwahrung einreichen /emoticons/default_confused.png

    Er glaubt, wenn wir vor ihm bauen, dann fliesst das Wasser noch schlechter ab und er bekommt dann nasse Füsse resp. einen nassen Keller /emoticons/default_ohmy.png

    Gr moudi

  2. winner601’773 Beiträge16. Juli 2009
    Die Begriffe sind hier gut erklärt:

    Die Stadt Bern - Verfahrensablauf

  3. barney622 Beiträge16. Juli 2009
    Ich denke, dass der Nachbar keine Einsprache macht, weil er nicht durchkommen würde. Wenn Du gesetzeskonform baust, wird der Nachbar mit der Einsprache: "Wenn hier gebaut wird, fliesst das Wasser nicht mehr ab" abblitzen. Schliesslich handelt es sich ja nur um eine Vermutung seinerseits.

    Die Rechtsverwahrung hat keinen zeitlichen Einfluss auf die Baubewilligung und es gibt auch kein Schlichtungsverfahren, also für Euch sicher die bessere Variante.

    Wenn ihr ganz nett sein wollt, könnt ihr ja von einem Geologen ein Gutachten erstellen lassen, welches belegt, dass sich das Wasser nicht stauen wird. Vielleicht baut ihr ja auch eine Sickerleitung, um den Wasserabfluss zu begünstigen. Dann kann der Nachbar sogar auf die Rechtsverwahrung verzichten. Vielleicht kann sich der Nachbar auch an dem Gutachten finanziell beteiligen.

    Gruss, Barney

  4. Moudi2’458 Beiträge16. Juli 2009
    Hoi Barney

    mit einer Einsprache käme er nicht durch. Das hat ihm schon die Bauverwaltung mitgeteilt /emoticons/default_tongue.png

    Wir haben an seiner Grundstücksgrenze schon eine Sickerleitung legen lassen, damit sich das Wasser nicht stauen kann und gleich abgeführt wird.

    Um unser Haus liegt auch eine Sickerleitung. Ich denke mehr geht nicht.

    Bei extrem starkem Gewitterregen steht das Wasser etwas höher, wie bevor die Wiese bebaut wurde. Und jetzt möchte sich unser Nachbar halt gegen alle Eventualitäten absichern /emoticons/default_ohmy.png

    Unser Architekt und wir sind ja grundsätzlich bereit dazu, aber über die Kosten müssen wir uns mit unserem Nachbarn schon noch unterhalten /emoticons/default_wink.png

    Wenns nur ihm nützt, soll er auch dafür bezahlen. Sein Gegenargument.

    Bevor gebaut wurde hatte ich keine Probleme, also soll ich bezahlen.

    So eine Sickerleitung kostet ja nicht die Welt 2-3k CHF. Aber dazür gibts schon einen kleinen Whirlpool /emoticons/default_wink.png

    Gr moudi