SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Rechtsverwahrung

3Antworten4’512Aufrufevon chicco79 · 1. April 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. chicco795 Beiträge1. April 2011
    Hallo zusammen

    bei uns ist soeben die Einsprachefrist für unser Bauvorhaben abgelaufen und zum Glück ohne Einsprachen, dafür mit 2 Rechtsverwahrungen. Die eine stellt für uns kein Problem dar, die andere ist aus meiner Sicht aber kritisch. Und zwar lässt einer unserer Nachbarn festhalten, dass es für uns in Zukunft nicht möglich sein soll, auf unserem Flachdach weitere Aufbauten zu tätigen, welche einen Schattenwurf auf seine Seite geben würden, da er Sonnenkollektoren einsetzt.

    Laut Baureglement wäre es aber zulässig, noch Dachaufbauten zu machen und es würde daher keine speziellen Ausnahmeregelungen brauchen.

    Wie seht ihr das? Kann eine Rechtsverwahrung entgegen dem Baureglement erfasst sein? Wie soll ich da nun vorgehen, wenn diese Rechtsverwahrung von der Gemeinde in die Baubewilligung aufgenommen wird?

    Ich bin gespannt, ob sich jemand mit diesem Thema auskennt.

    Viele Grüsse und danke schon für die Antworten!

    chicco

  2. CH 6821. April 2011
    Versuche doch mal herauszufinden, ob Schatten einen grossen Einfluss auf Sonnenkollektoren / Photovoltaik Anlage hat.

    Ich hätte mal gemeint nicht unbedingt.

    Grusss

  3. Moudi2’458 Beiträge1. April 2011
    einfache Formel: Wo Schatten, da weniger Wärme resp. weniger Strom /emoticons/default_sad.png Gruss moudi

  4. jomazi1’373 Beiträge1. April 2011
    Das ist zwar nicht schön für deinen Nachbarn, aber es gilt das Baureglement!

    Auf eine Rechtsverwahrung, die etwas nicht wünscht, was nach Baureglement zulässig wäre, sollte nicht eingegangen werden! Das ist die Arbeit der Baubehörde! Du solltest aber dein Interesse über dieses Organ durchsetzen!

    liebs Grüessli, jomazi