Die Rückforderung der deutschen MWST lohnt sich in jedem Fall. Klar für Beträge unter 50Euro nicht unbedingt, aber ab 100 Euro sicherlich... Das mit dem Verzollen ist so eine Sache. Wenn Du Dich legal verhältst, d.h. Deklaration ab Warenwert CHF 300/Person lohnt es sich immer noch... Wenn Du es nicht verzollst, lohnt es sich einfach ein wenig mehr... Wenn Du oft in Deutschland bist, würde ich z.B. die Winter- und Sommerreifen verzollen...
Die Ware muss bei einer MwSt. pflichtigem Lieferanten gekauft werden. Ein Privatperson, wenn er die Ware selber über die Grenze bringt, dann muss er diese bei der Deutsche Zollbehörden ausführen resp. die Rechnungen abstempeln, dann bei den Schweizer Zollbehörden anmelden und MwSt. evnt. auch Zoll bezahlen.
Für Privat Personen die Zollgrenze bzw. die Uhrsprungserklärung ist etwa CHF 2'000.00 Waren wert (ich bin jedoch nicht sicher, könnte auch 2'500 sein) Hier geht es um ein Text, in dem der Lieferant zusichert, dass die Ware in Deutschland hergestellt wurde und Uhrsprungsland Deutschland ist. So bezahlt man als Privatperson den Zoll nicht. Das ist ein Abkommen, wer mehr darüber wissen will soll sich an Zoll erkundigen.
Wenn einer diese Erklärung nicht dabei hat, dann muss er mit Zoll rechnen. Es kann auch sein, dass der CH- Zoll diesen text auf den Rechnung haben will oder von der Lieferant abgestempelt.
Wenn das gemacht ist, man sendet man die abgestempelte Rechnungen (Original) nach Lieferant und fördert den MwSt. zurück.
Wenn man Ware aus Deutschland nach Schweiz senden lässt, dann der Lieferant sollte die Deutsche MwSt. gleich von der Rechnung abziehen. Also es ist hier unwahrscheinlich, dass die Ware mit Spedition Zoll vorbei in die Schweiz gebracht wird. So muss ein Lieferant den Rechnung für den Export erstellen.
Bei Selbstabholung muss ein deutscher Lieferant die MwSt. nicht gleich abziehen (das ist kein Pflicht) aber wenn er an seine Kunde vertraut dann kann er es tun. Aber er braucht wie oben erwähnt die abgestempelten Rechnungen, sonst kann er es von seiner Steuer nicht abziehen. Im übrigens das ist in der Schweiz nicht anders allerdings es gibt ein untere Grenze wo man die CH MwSt. zurück verlangen darf.
Die nicht Verzollung LOHNT sich mit Sicherheit nicht, das ist Strafbar. Es gilt generell selbst Deklarationspflicht, da kennt kein Zoll pardon.
Die D-MWST ist ja immerhin 19%, das lohnts ich selbst bei kleineren Beträgen allemal, vorallem wenn Du in Grenznähe wohnst und ab und zu drüben bist.
Die Freigrenze liegt bei 200 Euro resp. 300 CHF pro Einkauf und Fahrzeug ! EGal ob 1,2 oder 4 Personen. Der Verkäufer stellt Dir den Rückforderungsbeleg aus, diesen lässt Du am Zoll am Deutschen Zoll abstempeln.
Hast Du mehr als 300 CHF Warenwert wird die Ware CH MWST pflichtig. Die CH MWST ist ja einiges tiefer und die Zölle auch eher im unteren Bereich. Es lohnt sich allemal.
Es gibt übrigens Zollstellen wo von der Ch Seite genau geschaut wird, wer zum Zollhäuschen läuft. Und wenn Du mehrere Scheine abstempeln lässt und der D Zollbeamte Verdacht schöpft DU könntest einen vergessen, kann es schon mal sein, dass er seine Schweizer Kollegen anruft. Und hier wird der Einkauf definitiv teurer als wenn DU in der CH eingekauft hättest.
Die Freigrenze liegt bei 200 Euro resp. 300 CHF pro Einkauf und Fahrzeug !
war bisher immer der Meinung Freigrenzen gelten pro erwachsene Person und Tag.. ist das wirklich pro Fahrzeug (dann müsste ja der Befahrer mit einem Teil des Einkaufs einfach aussteigen und das Zeugs rübertragen)
Es gibt übrigens Zollstellen wo von der Ch Seite genau geschaut wird, wer zum Zollhäuschen läuft. Und wenn Du mehrere Scheine abstempeln lässt und der D Zollbeamte Verdacht schöpft DU könntest einen vergessen, kann es schon mal sein, dass er seine Schweizer Kollegen anruft. Und hier wird der Einkauf definitiv teurer als wenn DU in der CH eingekauft hättest.
Wenn Du betragmässig viel einkaufst, dann schaut auch gerne der D Zollbeamte ins Auto rein, denn es könnte sich ja um Mwst Betrug handeln. Dann klingelt's bei den CH Zollbeamten auch ohne, dass der D Zollbeamte zum Hörer greift ...
Offtopic: Erstaunlich auch dass in Zeiten von freiem Personenverkehr (Schengen) und gemeinsamer Patroullien von Kapo, Grenzwache und BGS immer noch ein deutscher und ein schweizer Zöllner notwendig sind für dei Abwicklung. Das könnte doch einer machen (einfach mit 2 Stempeln) und je 50% beim CH Zoll und 50% beim EU Zoll angestellt und dann der Einfachheit halber auch gleich die MwSt. rückerstatten ohne dass man dem Geld noch mal extra nachrennen müsste.
Ich würde im Vorfeld mit dem Lieferant abklären, dass du die MwSt. zurück fördern willst, nach dem du ihm die Abgestempelte unterlagen senden wirst. Das würde ich gleich bei der Schriftlichen Bestellung mit vereinbaren.
Dann kannst du die Ware abholen, dann besuchst du erst die Deutschen Zöllner. Hier brauchst du dein Pass, die Rechnung und so genannte Grünschein. Den Grünschein bekommst du entweder von Lieferant, wenn nicht, dan von D-Zoll.
Dann zu CH-Zöllner, hier für den Zollkosten entscheidet sich je nach Ursprungsland und Nachweis, In jedem Fall rechnett CH-Zöllner auf den Netto Warenwert den CH-MwSt. 7.6%
Dann die unterlagen zusammen mit Bankdaten (Iban-Nr. Clearing-nr.) an lieferant senden. das wäre es.
Ursprungserklärung:
Die Schweiz hat mit vielen Ländern Freihandelsabkommen, daher sind die Warenverkehr geregelt und vereinfacht, je nach dem ist auch Zoll aufgehoben. Ich kenne die Liste der Zollfrei Länder nicht auswendig aber für ein Produkt die in Deutschland hergestellt worden ist bezahlt man kein Zoll und umgekehrt auch nicht. (es gilt wahrscheinlich für gesamte EU-Handelsraum) Das kann man mit Lieferant abklären bzw. mit Zoll abklären. Das ist für ein Export orientierter Firma nicht was Neues und müsste Bescheid wissen.
war bisher immer der Meinung Freigrenzen gelten pro erwachsene Person und Tag.. ist das wirklich pro Fahrzeug (dann müsste ja der Befahrer mit einem Teil des Einkaufs einfach aussteigen und das Zeugs rübertragen)
Richtig, die CHF 300.-- gelten pro Person und Tag. Deine Frau muss nicht aussteigen und ihren Einkauf über die Zollgrenze tragen. /emoticons/default_smile.png
Die Freigrenze von CHF 300.-- gelten auch für Kinder.
Die Freigrenze beträgt 300 CHF pro Person und pro Tag, allerdings auch pro Fahrzeug; also muss Deine Frau aussteigen und separat einreisen und verzollen !
Der Link ist veraltet, seit 1. Dezember 2008 mit Schengen gelten höhere Freibeträge, glaub 300 Euro.
Schengen betrifft den Personen- nicht aber den Warenverkehr in und mit der EU.
Die besagten 300 Euro gelten für Deutsche, die z.B. in der Schweiz einkaufen und die Waren nach Deutschland einführen. 430 Euro für Deutsche, die per Flugzeug oder Schiff nach D einreisen, d.h. v.a. Touristen aus Übersee (USA, Asien, etc.). Bodenseefähren sind aber explizit ausgeschlossen: Reisefreigrenzen-Drittland
Für uns Schweizer gelten (leider) immer noch die besagten 300 CHF.
Die Freigrenze beträgt 300 CHF pro Person und pro Tag, allerdings auch pro Fahrzeug; also muss Deine Frau aussteigen und separat einreisen und verzollen !
Für Kinder gelten KEINE Freigrenzen (bis 18 Jahre ?)
Hallo,
Die Freigrenze gilt selbstverständlich für normale Waren auch für Kinder.
Nur Alkohol und Zigaretten dürfen sie nicht einführen.
eine Freigrenze pro Fahrzeug gibt es nicht.
4 Personen im selben Wagen, dann darf jeder für CHF 300 abgabanfrei einführen.
Es dürfen also z.B. 4 Armbanduhren mit je Wert CHF 300 (exkl Mwst) eingeführt werden.
Wenn dieselben 4 aber eine Uhr einführen für CHF 1200.-. Dann wird die Schweizer MWSt fällig. Das ist mit dem Verbot der Kumulation gemeint.
Spielt aber auch keine Grosse Rolle, da die Schweizer MWSt auf jeden Fall weniger ist als die Deutsche, die man zurück erhält.
Also am besten alles deklarieren und beim Schweizer Zöllner nachfragen, was man denn noch zahlen soll.
Selbst Wein in mengen bis 20 Litern deklariere ich immer. Da wird zwar zusätzlich zur Scheizer MWST noch ein kleiner Zoll fällig (60 rappen pro Liter). Aber auch das ist in der Regel weniger, als die Deutsche MWST (ausser man kauft sehr billigen Wein) .
Ich würde im Vorfeld mit dem Lieferant abklären, dass du die MwSt. zurück fördern willst, nach dem du ihm die Abgestempelte unterlagen senden wirst. Das würde ich gleich bei der Schriftlichen Bestellung mit vereinbaren.
Dann kannst du die Ware abholen, dann besuchst du erst die Deutschen Zöllner. Hier brauchst du dein Pass, die Rechnung und so genannte Grünschein. Den Grünschein bekommst du entweder von Lieferant, wenn nicht, dan von D-Zoll.
Hallo ibo,
Hast Du Erfahrung mit diesem Prozedere? Klappt das auch mit Bestellungen?
Ich kann diesbezüglich nur von Einkäufen in Einkaufsläden sprechen und da habe ich die Erfahrungen gemacht, dass der grüne Zettel nur bei grenznahen Betrieben ausgegeben wird. Betriebe, die weiter im Landesinnern angesiedelt sind, z.B. im Raum Stuttgart verwenden Dienste wie Global Refund, die dann noch ihre Bearbeitungsgebühren abzwacken ...
Für Privatverkehr nicht nötig, da eh die grosse Mehrheit zollfrei ist, meist nur MWST pflichtig und da hat es keinen Einfluss (dieser Hinweis gilt natürlich nicht für Geschäftssendungen).
Abgabenfrei sind wie schon korrigierend erwähnt wurde CHF 300.-, ausgenommen sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte (ohne Käse und Quark), Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Und hier könnt ihr übrigens das offizielle Statement von der EZV nachlesen:
Diese Bestimmungen gelten nur für den Reisendenverkehr, daher wenn Ware und Person die Grenze gemeinsam überschreiten. Im Postverkehr gelten andere Bestimmungen. Auch da hat die EZV die wichtigsten Hinweise im Internet zusammengefasst:
Das mit dem Uhrsprungserklärung: Also meine Erfahrung kommt nicht beim Fleisch kaufen über die Grenze aber für Produkte die mehrere Tausender Kosten sollte man bescheid wissen.
Ich kenne das Gesetzt von Zoll nicht aber, ich kann nicht glauben, dass die Private von Zoll befreit sind. Dann sind die Geschäfte plötzlich Privat!
Hast Du Erfahrung mit diesem Prozedere? Klappt das auch mit Bestellungen?
Ich kann diesbezüglich nur von Einkäufen in Einkaufsläden sprechen und da habe ich die Erfahrungen gemacht, dass der grüne Zettel nur bei grenznahen Betrieben ausgegeben wird. Betriebe, die weiter im Landesinnern angesiedelt sind, z.B. im Raum Stuttgart verwenden Dienste wie Global Refund, die dann noch ihre Bearbeitungsgebühren abzwacken ...
Wir haben die Plissees im Internet in D bestellt. Dort bekommt man diese dann netto (ohne deutsche MWST) geliefert. Der Zoll schickt dann noch eine Rechnung. Aber ist natürlich immer noch vorteilhafter.