Schon nach den ersten Latten wurde festgestellt, dass das Parkett fehlerhaft ist und man hat die Übung zum Glück frühzeitig abgebrochen. Ganz nach Murphy ist dieses Parkett nicht mehr lieferbar, der Lieferant wird es zurück nehmen. So haben wir ein Neues aussuchen müssen, welches auch nach Murphy teurer ist, der GU Handwerker muss hierfür einen neuen Lieferanten nehmen, mit dem anderen will er bald nicht mehr zusammenarbeiten, da sich die Fehler häufen. --> Was dürfen wir erwarten, wer nun diese Mehrkosten (oder Anteile davon) übernimmt?
Denke ihr habt im GU-Vertrag fixe m2-Preise für die Böden. Diese werden wohl weiterhin gelten, egal welcher Handwerker diese Arbeiten ausführt. Euch zwingt ja niemand, einen teureren Bodenbelag auszusuchen. Beim zweiten Handwerker würde es sicher auch preiswertere Ausführungen geben...