Wir haben ein Haus gebaut und werden auch bald einziehen. Zurzeit laufen die Endmontagen und ende Woche wird das Haus übernommen.
Nun zum eigentlichen Problem.
Unser Nachbar hat einen vor einigen Jahren einen Thuja Sichtschutz an die Nähe der Grenze gepflanzt.
Auf seiner Seite hat er ihn mehr oder weniger gut gepflegt und geschnitten, jedoch auf meiner Seite wurde nie etwas gemacht. Die Breite des Thuja geht knapp an die 2 Meter. Über einen Meter nimmt er von meinem Grundstück Platz weg.
Darf ich nun rein rechtlich gesehen, den Thuja bis an die Grenze des Nachbarn zurückschneiden, oder sollte dies eigentlich der Besitzer des Thuja erledigen??
Hallo kennen wir auch! Unser neuer Nachbar hat vor ca. 20 J. den Thuja auf die Grenze gesetzt mit Einverständnis des Landbesitzers, von dem wir das Land gekauft haben. Nun gehört uns ein Thuja von 20 m und ca. 3 m Höhe und machen, soweit wir orientiert sind, kann man nichts, da der Nachbar nach sovielen Jahren Besitzstand hat, ab 5 Jahren, nur die Höhe müsste er auf 1.20 m schneiden.
Das ZGB gibt zur Bepflanzung genau Auskunft oder eben beim HEV hat es einen entsprechenden Artikel auf der Website.
Empfehlen würde ich das Gespräch mit einer gemeinsamen Besichtigung auf Deinem Grundstück. Ich muss anmerken, dass es angemessen gewesen wäre, wenn der verantwortliche Architekt oder Bauleiter sich mit genau diesem Problemen anfangs der Bauphase befasst hätte...
Lasst es nicht zu einem Konflikt kommen, denn Ihr müsst die nächsten Jahre auskommen. Im absolut äussersten Fall rate ich zur Mediation.
Viel Erfolg bei einem positiven Gespräch mit dem Nachbar!
Das ZGB gibt zur Bepflanzung genau Auskunft oder eben beim HEV hat es einen entsprechenden Artikel auf der Website.
Empfehlen würde ich das Gespräch mit einer gemeinsamen Besichtigung auf Deinem Grundstück. Ich muss anmerken, dass es angemessen gewesen wäre, wenn der verantwortliche Architekt oder Bauleiter sich mit genau diesem Problemen anfangs der Bauphase befasst hätte...
Lasst es nicht zu einem Konflikt kommen, denn Ihr müsst die nächsten Jahre auskommen. Im absolut äussersten Fall rate ich zur Mediation.
Das ZGB in allen Ehren: Leider ist die Rechtssprechung nicht immer so, wie man es aufgrund des ZGB meinen könnte....
Das Gespräch mit dem Nachbarn ist sicher der richtige Weg.
@Bauexperte: Muss es denn immer Werbung sein in den Postings? Langsam nervt es..... (der Vorschlag zu Mediation ist hier ja wohl nicht wirklich angebracht).
Da ich nun weiss wie dies rechtlich aussieht, kann ich mich nun definitif beim Nachbar melden ohne dass ich Angst haben muss am Ende mit kurzen Hosen dazustehen.
Vielen Dank
@winner60
Wenn der Eigentümer endlich einmal zu Hause wäre, hätte ich auch baldmöglichst einen Termin vereinbart.
Das mit dem Kapprecht scheint ein bisschen schwierig zu sein.
Ich werde weiterhin versuchen den Eigentümer zu erwischen und Ihn fragen ob er oder ich Ihn schneiden soll. Sofern er sagt, dass ich den Thuja schneiden soll, dann will ich dies schriftlich, da gemäss einer Gärtnerin der Thuja bei einem solchen Schnitt eingehen könnte.
Ich halte euch auf dem laufenden, sofern das Interesse besteht.
Ich hatte nun ein Gespräch mit der Besitzerin des Hauses nebenan. Diese sagt nun, dass dieser Thuja uns gehört und nicht ihr./emoticons/default_confused.png
Anscheinend hat Ihr dies die Gemeinde gesagt.
Wir werden uns am Donnerstag treffen und gemeinsam eine Lösung suchen./emoticons/default_additional/122.gif Wir wollen mit hilfe des Katasterplanes die Grenze ausfindig machen.
Sie war froh, dass ich angerufen habe, denn Sie findet den Thuja ebenfalls scheusslich und war bereits auf der suche nach mir.
Ihr könnt ja den Thuja wegräumen und anschliessend gemeinsam eine nette Hecke aus einheimischen Sträuchern pflanzen.
Genau sowas schwebt mir auch vor. Einfach etwas das wir von nun an hegen und pflegen. Bisher hat dies anscheinend die Gemeinde erledigt. Darum sieht der Thuja so erbärmlich aus.