Wir haben eine Wohnung gekauft und Budget für die Küche erhalten, wenn wir andere Liferanten wünschen, nicht die vom Generalunternehmen,
sie ziehen uns Ihre eigene Rabatt ab, dh.. 34%. Ausserdem steht auf Ihre Homepage, " Wird vom Käufer andere Lieferant gewünscht, wird das netto Budget um 20% gekürzt. Noch zusätzlich!
Wir hatten für die Küche auf dem Plan 22 000.-, am Schluss bekommen wir nur CHF 12900.- gutgeschrieben.
Ist das normal?
Wir warten noch auf die Budget von Badzimmern und Bodenbeläge... aber ich denke, dass die GU dort das gleiche macht, sie ziehen Ihre eigene angebliche Rabatt ab, dh. ein drittel und noch die 20%, was wahrscheinlich ihre eigene Gewinn wäre....
übrigens,, ich kenne Leute, die haben ihre Budget ganz vollständig vom GU ohne Abzüge bekommen.
Also, ist es gesetlich dann gestattet oder nicht? und wenn ja, wie viel können sie abziehen?
Bauen diese mit dem gleichen GU?
Das Gesetz sagt hier grundsätzlich gar nichts darüber da dies normalerweise im Vertrag geregelt wird. Aber wenn da nichts präzises drin steht hilft nur verhandeln.
ES IST DEN KÄUFERN GESTATTET WEITERE ABWEICHUNGEN VOM NORMGRUNDRISS UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER DEM BAUBESCHRIEB BEI DER VERKÄUFERIN ZU BESTELLEN. DIE DARAUS FOLGENDEN MEHR ODER MINDERKOSTEN SIND ZWEISCHEN DEN KÄUFERN UND DER VERKÄUFERIN ABZURECHNEN. UNABHÄNGIG VON ALLFÄLLIGEN VERTRAGLICHEN REGELUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VOM NORMGRUNDRISS UND ÄNDERUNGEN GENENÜBER DEM BAUBESCHRIEB IST DER HIERVOR VERIENBARTE KAUFPREIS VON DEN KÄUFERN UND VERKÄUFERIN IN JEDEMFALL GESCHULDET.
Werden vom Käufer andere Lieferanten gewünscht, reduziert sich der Nettopreis des Erstellers
um 20%. Die Garantiepflicht liegt in diesem Fall beim Käufer und wird vom Verkäufer / Ersteller
ausdrücklich wegbedungen.
Auf allen Mehrkosten wird ein Erstellerzuschlag von 15% verrechnet.
Alle Preisangaben verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
Werden vom Käufer andere Lieferanten gewünscht, reduziert sich der Nettopreis des Erstellers
um 20%. Die Garantiepflicht liegt in diesem Fall beim Käufer und wird vom Verkäufer / Ersteller
ausdrücklich wegbedungen.
Auf allen Mehrkosten wird ein Erstellerzuschlag von 15% verrechnet.
Alle Preisangaben verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
Wow, na dann prost...das ist ja wirklich happig.Es bleibt somit zu klären ob die Bedingungen auf der Homepage auch Bestandteil des Vertrages sind. Das ist vermutlich noch das einzige Schlupfloch.
P.S. Anderer GU, andere Bedingungen. Manche sind auch sehr fair.
Sorry, aber das Thema wurde nun schon X mal hier im Forum behandelt. Wenn im Vertrag steht "wird noch abgemacht" dann hätte ich den Vertrag nicht unterzeichnet.
Dass bei einem Wechsel des Lieferanten ein massiver Abzug erfolgt, ist bekannt.
Ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten und ich bin auch kein Jurist oder so. Frag doch mal nach einem Nachweis des Nettobudgets. Eventuell zieht er dich dort auch über den Tisch...
Finde den zusätzlichen Abzug von 20% ja auch extrem viel. Aus meiner Sicht müsstest du aber fast vor Gericht. Dieses Vorgehen wird der GU bereits seit längerem so praktizieren und deshalb wird er kaum mit sich reden lassen...
Sorry für meine klare Worte, du wolltest sicher etwas anderes hören.