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Budget vom GU gekürzt

10Antworten2’351Aufrufevon vero · 14. September 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. vero45 Beiträge14. September 2014 · bearbeitet
    Hallo zusammen

    Wir haben eine Wohnung gekauft und Budget für die Küche erhalten, wenn wir andere Liferanten wünschen, nicht die vom Generalunternehmen, 

    sie ziehen uns Ihre eigene Rabatt ab, dh.. 34%. Ausserdem steht auf Ihre Homepage, " Wird vom Käufer andere Lieferant gewünscht, wird das netto Budget um 20% gekürzt. Noch zusätzlich!

    Wir hatten für die Küche auf dem Plan 22 000.-, am Schluss bekommen wir nur CHF 12900.- gutgeschrieben.

    Ist das normal?

    Wir warten noch auf die Budget von Badzimmern und Bodenbeläge... aber ich denke, dass die GU dort das gleiche macht, sie ziehen Ihre eigene angebliche Rabatt ab, dh. ein drittel und noch die 20%, was wahrscheinlich ihre eigene Gewinn wäre....

  2. isitom2’343 Beiträge14. September 2014
    Was ist denn schon normal?

    Es gilt was unterschrieben wurde und solche Abzüge sind bei GU's leider üblich.

    Gruss,

    Thomas

  3. vero45 Beiträge14. September 2014
    Das mit Abzügen steht nur auf dem Homepage, nicht im Vertrag der beim Notar unterschrieben wurde.

    Im Vertrag steht lediglich, dass mehr- und minderkosten werden unter Käuferschaft und Verkäuferschaft untereinander abgemacht. 

    Gruss

    Vero🙂

  4. vero45 Beiträge14. September 2014
    übrigens,, ich kenne Leute, die haben ihre Budget ganz vollständig vom GU ohne Abzüge bekommen. 

    Also, ist es gesetlich dann gestattet oder nicht? und wenn ja, wie viel können sie abziehen?

  5. isitom2’343 Beiträge14. September 2014
    Im Vertrag steht wirklich nicht mehr drin als dieser Satz, das wäre dann mehr als schwammig?

    Auch nicht wie viel % für Mehrzuschläge verrechnet werden oder dass die Angaben im Web Bestandteil des Vertrags sind?

  6. isitom2’343 Beiträge14. September 2014
    übrigens,, ich kenne Leute, die haben ihre Budget ganz vollständig vom GU ohne Abzüge bekommen.

    Also, ist es gesetlich dann gestattet oder nicht? und wenn ja, wie viel können sie abziehen?
    Bauen diese mit dem gleichen GU?

    Das Gesetz sagt hier grundsätzlich gar nichts darüber da dies normalerweise im Vertrag geregelt wird. Aber wenn da nichts präzises drin steht hilft nur verhandeln.

  7. vero45 Beiträge14. September 2014
    Nein🙂 

     ES IST DEN KÄUFERN GESTATTET WEITERE ABWEICHUNGEN VOM NORMGRUNDRISS UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER DEM BAUBESCHRIEB BEI DER VERKÄUFERIN ZU BESTELLEN. DIE DARAUS FOLGENDEN MEHR ODER MINDERKOSTEN SIND ZWEISCHEN DEN KÄUFERN UND DER VERKÄUFERIN ABZURECHNEN. UNABHÄNGIG VON ALLFÄLLIGEN VERTRAGLICHEN REGELUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VOM NORMGRUNDRISS UND ÄNDERUNGEN GENENÜBER DEM BAUBESCHRIEB IST DER HIERVOR VERIENBARTE KAUFPREIS VON DEN KÄUFERN UND VERKÄUFERIN IN JEDEMFALL GESCHULDET.

  8. vero45 Beiträge14. September 2014
    AUF IHRE HOMEPAGE STEHT NOCH DAS:

    Werden vom Käufer andere Lieferanten gewünscht, reduziert sich der Nettopreis des Erstellers
    um 20%. Die Garantiepflicht liegt in diesem Fall beim Käufer und wird vom Verkäufer / Ersteller
    ausdrücklich wegbedungen.

    Auf allen Mehrkosten wird ein Erstellerzuschlag von 15% verrechnet.
    Alle Preisangaben verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
     

  9. isitom2’343 Beiträge14. September 2014 · bearbeitet
    AUF IHRE HOMEPAGE STEHT NOCH DAS:

    Werden vom Käufer andere Lieferanten gewünscht, reduziert sich der Nettopreis des Erstellers

    um 20%. Die Garantiepflicht liegt in diesem Fall beim Käufer und wird vom Verkäufer / Ersteller

    ausdrücklich wegbedungen.

    Auf allen Mehrkosten wird ein Erstellerzuschlag von 15% verrechnet.

    Alle Preisangaben verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
    Wow, na dann prost...das ist ja wirklich happig.Es bleibt somit zu klären ob die Bedingungen auf der Homepage auch Bestandteil des Vertrages sind. Das ist vermutlich noch das einzige Schlupfloch.

    P.S. Anderer GU, andere Bedingungen. Manche sind auch sehr fair.

  10. tommuller500 Beiträge14. September 2014
    Sorry, aber das Thema wurde nun schon X mal hier im Forum behandelt. Wenn im Vertrag steht "wird noch abgemacht" dann hätte ich den Vertrag nicht unterzeichnet.

    Dass bei einem Wechsel des Lieferanten ein massiver Abzug erfolgt, ist bekannt.

    Ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten und ich bin auch kein Jurist oder so. Frag doch mal nach einem Nachweis des Nettobudgets. Eventuell zieht er dich dort auch über den Tisch...

    Finde den zusätzlichen Abzug von 20% ja auch extrem viel. Aus meiner Sicht müsstest du aber fast vor Gericht. Dieses Vorgehen wird der GU bereits seit längerem so praktizieren und deshalb wird er kaum mit sich reden lassen...

    Sorry für meine klare Worte, du wolltest sicher etwas anderes hören.

    Gruss

    Tom

  11. Moudi2’458 Beiträge14. September 2014
    Ich finde es immer wieder schade, dass einige GUs die Unwissenheit ihrer Kunden, die ja in der Regel nur einmal bauen,

    schamlos ausnutzen.

    Genauso beängstigend ist es aber auch, welche Verträge und Konditionen von Bauherren immer wieder unterschrieben werden.

    Man kann es nicht oft genug schreiben:

    Vertrag genau lesen, was nicht verstanden wird, erklären resp. prüfen lassen und zu guter letzt, alles aber auch alles

    schriftlich festhalten ! Dann klappt's auch mit dem GU.

    Mein Tip:

    Spreche den GU auf seine Machenschaften an und unterbreite ihm deinen Vorschlag.

    An der Reaktion wirst du merken, was für ein Typ Mensch resp. GU du vor dir hast.

    Gruß moudi

    1× hilfreich