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befristeten Mietvertrag auflösen

4Antworten2’241Aufrufevon paedu · 18. September 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. paedu58 Beiträge18. September 2010
    Kann mir jemand sagen, wie ich am besten aus einem befristeten Mitvertrag rauskomme?/emoticons/default_confused.png

    Wir möchten baldmöglichst bauen, was aber wegen des bestehenden Vertrages nicht geht. Mietdauer noch bis Sept.2013.

    MfG

  2. Giuliano48 Beiträge18. September 2010
    Ihr müsstet einen Nachfolger finden, der euren Vertrag übernimmt.

  3. paedu58 Beiträge18. September 2010
    Das Problem ist halt: Wer will schon einen befristeten Vertrag übernehmen?

    Wir werden demnächst mal das Gespräch suchen und versuchen den Vertrag zu ändern. Das heisst in einen normalen mit den üblichen Terminen. Wir hoffen halt, dass der Vermieter einlenkt.

  4. Daniel_Gygax53 Beiträge18. September 2010
    Gemäss OR 264 Absatz 1-3

    1.Gibt der Mieter die Sache frühzeitig zurück, nur von Leistungen befreit, wenn er für den Vermieter neuen zumutbaren Mieter vorschlägt (zahlungsfähig sein und Mietvertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen).

    2.Andernfalls muss der Mieter den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag endet oder beendet werden kann.

    3.Der Vermieter muss sich anrechnen lassen was er: a. an Auslagen erspart und b. durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.

  5. paedu58 Beiträge21. September 2010
    Alles geregelt. Der Vermieter entlässt uns ohne weitere Verpflichtungen aus dem Vertrag.

    Jetzt kanns losgehen.................. 🙂