wie wird üblicherweise die Architekturverpflichtung bei einem entsprechenden Baulandverkauf
"schriftlich festgehalten" ??
muss hierzu bereits ein komplettes Projekt unterschrieben werden??!
(in unserem Fall geht es um einen Generalunternehmer)
oder wird dies einfach festgehalten, im Sinne von "es besteht eine Architekturverpflichtung mit der Firma X - Ausstiegskonditionen ...so und so; bzw. Betrag: X "
Ja, das ist eine Verpflichtung, dass du das Haus deines Wunsches auf dem gekauften Land mit dem Architekten (GU) dessen du verpflichtet bist, baust. Allerdings müsste diese Verpflichtung, wie alle mit einem Grundstück zusammenhängenden Verpflichtungen im Grundbuch eingetragen sein!
Achtung, im Kt. Bern wird die Handänderungssteuer bei einem Landkauf mit Architekturverpflichtung auf die ganzen Investitionskosten gerechnet, also nicht nur auf dem Land!
Ich würde nie Land kaufen, bei dem ich eine solche Verpflichtung eingehen müsste. Wettbewerb ist in diesem Falle kaum mehr möglich...
Auch wenn der Thread schon älter ist. Wenn ihr eine GU-Verpflichtung eingeht, und das Projekt noch nicht soweit vorgeplant ist, steigt damit das Risiko, dass der Bau am Ende das Budget mehr als erhofft strapazieren wird, Da keine frei wählbahrend Unternehmen zum Zuge kommen werden, ist der GU oft versucht, Konditionen durchzusetzen, die er sonst nicht bekommen würde.
Wir haben ein passendes Grundstück gefunden, was aber eine Architekturverpflichtung hat. Es gibt Gründe, weshalb wir gerne ohne Architekturverpflichtung bauen möchten, auf die ich hier der Einfachheit halber nicht weiter eingehe.
Wir überlegen uns deshalb, die Architekturverpflichtung abzukaufen. Hat hier jemand Erfahrung, was man dafür bei einem EFH (ca. 1 Mio ohne Land) bezahlen müsste. Oder wird ein Zuschlag pro m2 Land berechnet? Wie viel?
Ich würde zuerst mal herausfinden wer der Besitzer ist, und diesen direkt kontaktieren. Kann gut sein dass diese Verpflichtung nicht rechtskräftig vorhanden ist und du den Besitzer zum direkten Verkauf überzeugen kannst.
Als wir Bauland gesucht hatten, haben wir auch einige Verkäufer angeschrieben, die nur mit Architekturverpflichtung verkaufen wollten. Oftmals war der Preis ohne die Verpflichtung höher, aber grundsätzlich ein solcher Verkauf möglich.
Grundsätzlich ist eine Architekturverpflichtung ein Papier mit je nachdem relativ geringem Wert.
Ein Vertrag über die Leistungen des Architekten oder Architekturvertrag regelt ein Auftragsverhältnis. Dieser kann jederzeit (ausser zur Unzeit) gekündigt werden.
Dies im Gegensatz zum Generalunternehmervertrag, welcher einen Werkvertrag darstellt. Die Kosten bei einer Vertragsauflösung sind bei ersterem deutlich tiefer, da der Architekt nur bereits erbrachte Leistungen verrechnen kann.
Natürlich wäre es unfair, dem Architekten ohne Entschädigung den Vertrag zu kündigen, aber im Gegensatz zum Generalunternehmer kann dieser keinen entgangenen Gewinn geltend machen. Die Frage stellt sich also demzufolge, wieviel Leistungen hat der Architekt bis zum heutigen Tag bereits erbracht.
Wenn ich also als Architekt einfach einmal ohne etwas geleistet zu haben eine Architekturverpflichtung auf ein Grundstück drauflegen kann, habe ich eigentlich faktisch nichts dafür zugut. Wenn ich aber schon ein baubewilligtes Projekt gemacht habe, kann ich dieses natürlich in Rechnung stellen. Dies auch, wenn es Dir als potenzieller Landkäufer nicht gefällt.
Daher kann die Fragestellung wie sie oben gestellt wurde, nicht einfach mit CHF soviel/m2 beantwortet werden, sondern müsste vertieft als Einzelfall betrachtet werden.