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Baugesuch

3Antworten1’505Aufrufevon Masterdup · 9. Oktober 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Masterdup6 Beiträge9. Oktober 2013
    Hallo

    Ich bin dabei mein Haus umzubauen und benötige für ein die folgenden Arbeiten ein Bausgesuch:

    -Grössenerweiterung Frontfenster

    -Einbau Dachfenster

    -Ersatz Heizungssystem

    -Aufstockung Stützmauer

    Da ich das Ganze ohne Architekt mache, muss ich auch das Baugesuch selber eingeben.

    Weiss jemand wo es Vorgaben gibt, wo man sieht wie das aussehen muss?

    Das Gesuch selber ist klar, aber mir ist nicht klar, wie genau ich bspw. die Dachfenster einzeichnen muss. Muss das Zentimetergenau sein, oder genügend da ungefähre Masse?

    Bin um jeden Tipp dankbar.

    Danke

  2. Boxsti112 Beiträge9. Oktober 2013
    Frag am besten auf der Gemeinde nach, die können Dir weiterhelfen.

    War jedenfalls in meinem Fall so, baue auch ohne Architekt.

  3. lionel14 Beiträge9. Oktober 2013
    Wenn du schon Pläne vom bestehenden Haus hast, kannst du diese verwenden. Wenn es kleiner Änderungen sind müssen die nicht auf den Zentimeter genau eingetragen sein, aber sollten doch einigermassen stimmen.

    Pläne

    Ansicht

    Grundrisse 

    ev Schnitt

    Farbwahl:

    Rot für neu Öffnungen etc

    Gelb für Abbruch

    Vorher bei der Gemeinde vorbei gehen schadet aber sicher nicht, ev braucht es für deine Änderungen nur ein Baugesuch im verkürzten verfahren.

    LG

  4. emil172’299 Beiträge10. Oktober 2013
    Wenn die Gemeinde einen dafür bestellten Techniker oder HTL-Bauing hat (haben fast alle), rede zuerst mit dem, denn es geht sowieso über dessen Schreibtisch.

    Heizung braucht kein Gesuch, ausser es sei eine Elektroheizung wo bestimmte Dämmungsstandards nachgewiesen werden müssen.

    Will man Subventionen, müssen die vor Baubeginn bewilligt sein, nachher gibts nix mehr.

    Bei Erhöhung von Stützmauern könnten sich nachbarrechtliche Fragen stellen (Grenzabstand und so weiter), das sollte man vor Eingabe des Gesuchs klären. Je nach Bebauungsplan sind maximal zulässige Aufschüttungshöhen/Abgrabungen vorgeschrieben - auch das weiss der Techniker.

    Dann muss ab einer bestimmten Mindesthöhe der Mauer, wenn diese bergseitig Zugang hat, zwingend eine Absturzsicherung angebracht werden.