Hallo Zusammen
Wir haben kürzlich ein bestehendes Haus (2 Jahre) gekauft. Der Vorbesitzer hat eine Designertreppe einbauen lassen in welchem die Treppenabstände und auch der Handlauf nicht Kindersicher ist.
Er hat dafür unterschrieben das er selberhaftbar ist falls etwas passieren würde und hat an der Treppe nichts geändert.
Nun wurde aber von der neuen Gemeinde verlangt die Treppenabstände zu verkürzen und das Treppengeländer mit Plexiglas zu versehen.
Da wir ein kleines Kind haben ist für uns das mit dem Plexiglas ok, die Treppenabstände würden wir aber gerne so lassen.
Ist dies möglich oder kann die Gemeinde das wirklich verlangen. Wäre es nicht möglich wenn wir das auch unterschreiben das wir selber haftbar sind.
Bin für TIPPS sehr dankbar.