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Baubeschränkung/Dienstbarkeit

3Antworten1’289Aufrufevon binfch · 6. September 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. binfch6 Beiträge6. September 2016
    Hallo

    Nehmen wir mal an, jemand verkauft ein grundstück. Der verkäufer (ist zudem der künftige nachbar) versichert dass er seinen teil nicht verkaufen wird resp. dass dort nichts neues gebaut wird.

    Wie kann ich mich absichern?

    • Vorkaufsrecht auf seinen teil?
    • Baubeschränkung/Dienstbarkeit verlangen im grundbuch? Geht sowas überhaupt?
    Ich möchte sicher gehen dass mir nicht eines tages doch was vor die nase gebaut wird.

    Danke,

    P.

  2. Matia435 Beiträge6. September 2016
    Geht nicht. Höchstens ein Vorverkaufsrecht könnte ich mir vorstellen. Aber Bauland, worauf nicht gebaut werden kann, wäre ja fast wertlos. Wieso dann abparzellieren? Macht ja keinen Sinn.

  3. isitom2’343 Beiträge9. September 2016
    Weiss nicht ob man im Grundbuch eine "Darf nicht bebaut werden" Dienstbarkeit eintragen kann. Würde da mal Nachfragen.

  4. Guest9. September 2016
    Dies kannst du nur mit einem Vorverkaufsrecht halbwegs absichern. Das Problem ergiebt sich, wenn er selber bauen würde... Wenn das zukünftige Projekt den Vorschriften entspricht kannst du nichts machen. Es gäbe noch die Möglichkeit, dass dieser Teil azsgezohnt würde, also Landwirtschaftszone wird, damit würde das Land massiv an Wert verliehren, was wohl kaum im interesse des Grundeigentümmers ist. Letzte Variente: Du kaufst heute auch dieses Land und hast einen grossen Garten...