Hallo Leute
Bezahlt man eigentlich mehr Eigenmietwert, wenn man einen Kellerraum beheizt, verputzt und Parkett verlegt, damit er als Kino- und Bastelraum benützt werden kann?
Wenn ja - Könnte man das verhindern, indem man den Parkett erst verlegt, wenn das Steueramt die Schätzung gemacht hat?
Danke für Eure Tipps
nicht ganz legal, sofern in Baubewilligung nicht vorgesehen war.
Meines Wissens: Bauverwaltung hätte theoretisch jederzeit das Recht, Nachkontrollen zu machen...
Es gibt in unserer Gemeinde keine Ausnützungsziffer und die Bodenheizung war im Baugesuch für zwei Kellerräume enthalten.
Der eine dient nun aber nur als Keller und der andere eben als Bastelraum, ist aber kein Raum zum drin Leben.