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ausgebauter Keller / Eigenmietwert

2Antworten2’925Aufrufevon retoS · 30. November 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. retoS167 Beiträge30. November 2012
    Hallo Leute

    Bezahlt man eigentlich mehr Eigenmietwert, wenn man einen Kellerraum beheizt, verputzt und Parkett verlegt, damit er als Kino- und Bastelraum benützt werden kann?

    Wenn ja - Könnte man das verhindern, indem man den Parkett erst verlegt, wenn das Steueramt die Schätzung gemacht hat?

    Danke für Eure Tipps

  2. smart80286 Beiträge30. November 2012
    nicht ganz legal, sofern in Baubewilligung nicht vorgesehen war.

    Meines Wissens: Bauverwaltung hätte theoretisch jederzeit das Recht, Nachkontrollen zu machen...

  3. retoS167 Beiträge30. November 2012
    Es gibt in unserer Gemeinde keine Ausnützungsziffer und die Bodenheizung war im Baugesuch für zwei Kellerräume enthalten.

    Der eine dient nun aber nur als Keller und der andere eben als Bastelraum, ist aber kein Raum zum drin Leben.