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Auftragsbestätigung verbindlich?

6Antworten5’124Aufrufevon stef37 · 16. Februar 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. stef377 Beiträge16. Februar 2011
    Hallo zusammen

    Wir sind im Endspurt beim Hausbau, bisher lief alles mehr oder weniger ohne grossen Probleme. Nun macht der Heizungslieferant wieder mal Aerger. Er hat bereits die Schlussrechnung gestellt obwohl wir noch keine Instruktionen und Unterlagen bekamen dazu fehlt noch eine Schallkulise, daher behielten wir 2000.- zurück.

    Der Hammer finden wir aber eine Forderung von knapp 2000.- weil der die Wärme Pumpe angeblich in 2 Teilen liefern musste und im Neubau wieder zusammengebaut wurde, da sie sonst nicht eingebracht werden konnte.

    Er hatte aber bei der Offertenstellung alle Pläne und sagte nichts. Die Treppe ist 1m breit hat 15 stufen und macht eine halbe Drehung. Weiter schützte er den Boiler und die WP weil angeblich der Keller noch im Rohbau war.(sieht aber immer noch gleich aus).

    Die Auftragsbestätigung lautet auf 32500.- inkl. Transport und Montage.

    Müssen wir den Mehrpreis zahlen?

    Es wäre bereits der zweite, das erstemal bekamen wir eine Zusatzrechnung über 2500 für das Digitalisieren der Pläne.

    Nun bin ich gespannt auf eure Meinung

    Gruss Stefan

  2. Vetruv86 Beiträge16. Februar 2011
    Die Mehrkosten würde ich nie und nimmer bezahlen. Erst recht nicht wenn er noch die Pläne dazu hatte. Und die 2 Riesen fürs zurückhalten bis alle Arbeiten erledigt sind finde ich acuh nicht überrissen. Wichtig ist aber, dass du sofort die Schlussrechung beanstandest, da diese sonst bald als stillschweigend annerkannt werden könnte.

  3. Marlan9918 Beiträge17. Februar 2011
    Hallo stef37. Die Schlussrechnung darf maximal 10% höher sein als die Offerte. Trotzdem empfehle ich dir dies zu reklamieren. Wenn von ihm keine Einsicht kommt von deinem Recht Gebrauch machen.

  4. Fred752 Beiträge17. Februar 2011
    Hallo stef37. Die Schlussrechnung darf maximal 10% höher sein als die Offerte. Trotzdem empfehle ich dir dies zu reklamieren. Wenn von ihm keine Einsicht kommt von deinem Recht Gebrauch machen.
    Wenn die Fr. 32'500 eine Pauschale sind, darf die Schlussrechnung nicht höher oder tiefer sein.

    Zusatzarbeiten können nach Besprechung und Auftrag durch die Bauherrschaft zusätzlich errechnet werden.

    Gruss, Fred

  5. winner601’773 Beiträge17. Februar 2011
    Wenn die Fr. 32'500 eine Pauschale sind, darf die Schlussrechnung nicht höher oder tiefer sein.

    Zusatzarbeiten können nach Besprechung und Auftrag durch die Bauherrschaft zusätzlich errechnet werden.

    Gruss, Fred
    Kann ich nur unterstützen: Wenn die Auftragsbestätigung die Summe umfasst, darf die Rechnung ganz sicher nicht höher sein, wenn lediglich diejenigen Leistungen erbracht wurden, welche im Auftrag aufgeführt sind.

    Die meisten Treppen sind nicht breiter und zudem hatte er die Pläne: Da würde ich keinen müden Rappen mehr bezahlen. Und die Schlussrechnung sowieso erst, wenn er effektiv alles (inkl. Instruktion) gemacht hat.

    Aber effektiv wichtig: Die Schlussrechnung rügen!

  6. isitom2’343 Beiträge17. Februar 2011
    Normalerweise bezahlt man auf dem Bau die erbrachte Leistung abzüglich 10%. Am Schluss gibt's dann den Garantieschein und die Schlussrechnung.

    Die Mehrkosten würde ich unbedingt schriftlich Rügen.

    Musstest Du dem Heizungslieferant 2'500 fürs digitalisieren bezahlen?

    Gruss,

    Thomas

  7. stef377 Beiträge17. Februar 2011
    Musstest Du dem Heizungslieferant 2'500 fürs digitalisieren bezahlen?

    Nein nur die Hälfte. Dafür musste beim betonieren der Wohnzimmerdecke die Aussparungen der Steigleitungen telefonisch erfragt werden. Der Termin für die einbringung des Unterlagsboden war fixiert, aber 2Tage vorher noch keine Isolation und keine Bodenheizung montiert war mussten wir wieder telefonieren, dabei erfuhren wir das der Projektleiter am Freitag gegangen wurde. Wir haben nie mit ihm gesprochen oder gesehen. Tja dafür läuft die Heizung 🙂

    Gruss Stefan