Spielt keine Rolle ob mit oder ohne mWSt. Wenn die 12-18% Netto oder Brutto gerechnet werden kommt unterm Strich auf das Gleiche raus.
Tipp: Möglichst wenig (das Sinnvolle) mit GU/Architekten machen und den rest später direkt mit den Handwerkern ausmachen oder gar selbst organisieren. Beispiel Waschmaschine/Tumbler : Da verdient der Händler, der GU und der Arch. mit dazu. Wenn man die Teile zu sich nach Hause kommen lässt, kostet dies ca. 75.- Das Aufstellen und Anschliessen ist keine Sache mehr und bestens dokumentiert. Ihr müsst lediglich alles am richtigen Ort vorbereitet haben. Der Elektriker muss z.B. wissen welche Leistung die Geräte ziehen, damit die Sicherung und Anschlüsse richtig dimensioniert sind. Diese Vorbereitung hat bei uns 92.- pro Gerät gekostet. Sparen werden wir dadurch ca. 1000.- !! Das gleiche gilt für Sturzbretter, welche wir vollends weglassen und ein Vorhangsystem selbst einbauen oder einbauen lassen. Last but not least, an Steckdosen nicht sparen, da dies nachträglich teuer kommt. Aber z.B. DImmer können später leicht nachgerüstet werden. So konnten wir die El. Zusatzkosten von 13'000.- auf 7'400.- senken. Und dadurch auch die 13% Honorar verringern !
Wieso will Dein Architekt denn überhaupt 13% Honorar für Mehrkosten eines Schrankes ? Inwiefern rechtfertigt er dieses Honorar ? Was sind hier seine Leistungen ?
Bei uns sind sämtliche Mehrkosten ohne zusätzliche Honorarzahlungen trotz GU Vertrag. Der Architekt/GU verdient ja am Gesamtprojekt (garantierter Festpreis).
Anders sieht es aus wenn er grosse Planungsänderungen etc. hätte, dann könnte ich Verständnis für solche Forderungen aufbringen.
Auch wir machen das mit der Garderobe selbst mit dem Schreiner aus. Im haus dabei ist da lediglich Brett und ne Stange. Ihr könnt Euch dies testweise vom Archi/GU offerieren lassen oder ruft selbst mal den Schreiner an, was es kostet, wenn er einen Monat später die Geschichte einbaut. Ev. kommt es gleich teuer oder eben das Honorar wird gespart /emoticons/default_wink.png
@booker
Das ist eben so ne Sache hier. Wir haben uns ebenfalls sehr geärgert, als wir auf die Mehrpreise zum "Katalogpreis" des Hauses, bei den Platten, Schreinerarbeiten und Elektrogeschichten überall die 13% Honorar sahen. Der Archi/GU begründet dies nicht gross, nennt es einfach Entschädigung für seine zusätzlichen Untriebe, Planung, Planungsänderungen, etc. Ehrlich gesagt, wenn die 13% Archihonorar nicht wären, hätten wir mehr ausgebaut, als wir es nun tatsächlich tun /emoticons/default_sad.png
Übrigens : Der Arch/GU verdient immer. Beispiel Waschmaschine. Im Haus inbegriffen war eine WM, welche im Netz für 1850.- zu haben ist. Beim GU Händler kostet das Teil um die 2100.- oder gar mehr. Wir erhalten jedoch nur eine Gutschrift von 1720.-. Das heisst, dass er an der Maschine verdient, wenn wir sie nehmen und auch, wenn wir sie nicht nehmen. Nett, gell ...
es ist nicht genau gleich, denn es geht nicht um brutto oder netto sondern um die MWST
nochmal das beispiel:
budgetbetrag für einbauschrank 1300.-- inkl. MWST
meine auswahl ergibt einen mehrpreis von 1100.-- inkl. MWST
somit kostet der einbauschrank 2400.-- inkl. MWST
da ich nur auf die mehrkosten 13% bezahle, ist es massgebend ob ich nun auf 1100.-- inkl. MWST 13% bezahle oder
auf 1022.-- excl. MWST. bezahlen muss. klar gibt dies kleine beträge und der einfachheithalber habe ich den einbauschrank genommen. das ganze kommt aber überall zum zug, wie z.b. bei küche, elektrik etc.
Spielt keine Rolle ob mit oder ohne mWSt. Wenn die 12-18% Netto oder Brutto gerechnet werden kommt unterm Strich auf das Gleiche raus.
Tipp: Möglichst wenig (das Sinnvolle) mit GU/Architekten machen und den rest später direkt mit den Handwerkern ausmachen oder gar selbst organisieren. Beispiel Waschmaschine/Tumbler : Da verdient der Händler, der GU und der Arch. mit dazu. Wenn man die Teile zu sich nach Hause kommen lässt, kostet dies ca. 75.- Das Aufstellen und Anschliessen ist keine Sache mehr und bestens dokumentiert. Ihr müsst lediglich alles am richtigen Ort vorbereitet haben. Der Elektriker muss z.B. wissen welche Leistung die Geräte ziehen, damit die Sicherung und Anschlüsse richtig dimensioniert sind. Diese Vorbereitung hat bei uns 92.- pro Gerät gekostet. Sparen werden wir dadurch ca. 1000.- !! Das gleiche gilt für Sturzbretter, welche wir vollends weglassen und ein Vorhangsystem selbst einbauen oder einbauen lassen. Last but not least, an Steckdosen nicht sparen, da dies nachträglich teuer kommt. Aber z.B. DImmer können später leicht nachgerüstet werden. So konnten wir die El. Zusatzkosten von 13'000.- auf 7'400.- senken. Und dadurch auch die 13% Honorar verringern !
Grüsse von den Rennmäusen
Sorry, aber warum baut man denn mit einem GU?
Wohl desswegen, weil der Gu Dir den Preis garantiert.
Sonst kannst Du wohl auch einen Arch. verpflichten und Arbeiten selbst organisieren.
es ist nicht genau gleich, denn es geht nicht um brutto oder netto sondern um die MWST
nochmal das beispiel:
budgetbetrag für einbauschrank 1300.-- inkl. MWST
meine auswahl ergibt einen mehrpreis von 1100.-- inkl. MWST
somit kostet der einbauschrank 2400.-- inkl. MWST
da ich nur auf die mehrkosten 13% bezahle, ist es massgebend ob ich nun auf 1100.-- inkl. MWST 13% bezahle oder
auf 1022.-- excl. MWST. bezahlen muss. klar gibt dies kleine beträge und der einfachheithalber habe ich den einbauschrank genommen. das ganze kommt aber überall zum zug, wie z.b. bei küche, elektrik etc.
quattro
Das ist eine gute Frage. Unser Arch-Honorar beruht auch auf inkl. MWST.
Kommt drauf an, ab wann der GU das Projekt übernimmt. Ist es ab Studie / Vorprojekt, also ab aller Anfang an, handelt es sich um ein Totalunternehmer- Verhältnis (Generalplaner + Generalunternehmer, das gesamte Honorar ist im Erstellungspreis inbegriffen), übernimmt der GU das Projekt ab Baubewilligung, dann sind die Leistungen ab Ausführungsplanung inbegriffen. Die Baubewilligung mit dem Projekt bezahlt ihr dann selber beim Architekt. Die Ausführungsplanung, Submissionierung, Bauleitung und Garantie- Begleitung gehen dann sinngemäß zu Lasten des GU.
Hallo Ibo,
Deine erste Rechnung stimmt so nicht - die zweite ist korrekt!
Ein GU wird sowieso vorsteuerberechtigt sein. So oder so darf die MWSt. nicht zwei mal verechnet werden!
Bei den Mehrpreisen verhält sich dies so: es kommt überhaupt nicht darauf an, ob Du dort 13% auf den inkl.-Preis rechnest oder ob Du den exkl.-Preis plus 13% plus MWSt. rechnest! (wie bereits von den Rennmäusen beschrieben...)
ich denke bei Deiner Frage fehlt ein "Hinweis", womit sie sich leicht beantworten liese.
Wenn der GU Dir auf den Mehrpreis aus der Bruttosumme sein Honorar (13% wenn ich das richtig verstanden habe) berechnet, DANN ABER NICHT NOCHMALS die Mehrwertsteuer auf SEIN Honorar berechnet, ist dies für Dich wieder gleich. Also kein Nachteil!
Würde er aber dann nochmals den Betrag + Mehrwertsteuer berechnen, dann hättest Du in der Tat, eine Mehrwertsteuer auf die Mehrwertsteuer bezahlt!
Das wäre dann sicherlich, bei Euch wie bei uns, falsch.
ich wollte mich keinesfalls in Eure Diskussion einmischen! Ich möchte auch nicht anfangen mit Zahlen Vergleiche darzustellen.
Ich habe nur die Eingangsfrage von QUATTRO nochmals intensiv gelesen, versucht auch "zwischen den Zeilen" zu lesen und kam zu dem Schluss, dass die anschl. Diskussion an "seiner" Frage vorbei ging. Weil ER etwas anderes wissen wollte.
Ich denke ich habe mit der Antwort (20) die Lösung seiner Frage gefunden.
Hoffe ich zumindest? Wird sich dann zeigen, wenn er darauf antwortet!
Da es hier um ein Honorar geht und nicht um einen Warenverkauf, denke ich auch, dass das Steuerrecht gleich ist! Ob der GU überhaupt daran verdienen soll oder nicht, war nicht die Frage von Quattro und daher auch, zumindest für diese Frage, unrelevant!
ja aber, du rechnest das gleiche mit zwei unterschiedlichen Formeln!
es geht aber darum, ob Architekt auf MwSt. Honorar nehmen darf. Deshalb stehen oben die zwei rechnerischen Bspl.
Bspl. 1. er nimmt auf MwSt. Honorar
Bspl. 2. er nimmt auf MwSt. kein Honorar (das war ja OK für dich)
der Differenz ist ja nicht so winzig klein?
LG
Ibo
1. ...dann darf er am Schluss nicht nochmal die MWSt 'draufschlagen!
2. ...normal
Wie gesagt - wenn er MWSt-Abzugsberechtigt ist dann kommt Bspl. 2 zum Zug (und jeder GU/Architekt wird wohl - nur schon des meist grossen Umfangs wegen - die MWSt. abrechnen.
Pauschalabrechnungen (inkl. MWSt) wird wohl hier nie zum Zug kommen, da der Umfang - alleine für einen Bau - bereits grösser ist als der Betrag von 70t...
Sofern er trotzdem inkl. Positionen abrechnet, dann darf er auf keinen Fall nochmals die MWSt. 'draufschlagen!!!
...sonst würde ich dem.../emoticons/default_additional/90.gif oder ihm die MWSt-Kontrolleure auf den Hals hetzen!/emoticons/default_biggrin.png
klar, auf Grund Umsatzvolumen ist mehr oder weniger die meiste MwSt. pflichtig aber auf MwSt. Honorar berechnen ist nicht von der MwSt.-Pflicht abhängig.
Ich habe meine GU und Architekt Honorarofferten gecheckt, (alle für eigene Bauprojekt) leider nur ein GU rechnet wie Bspl. 2 und die Architekten nach Bspl. 1
Gruss Ibo
Hallo Ibo,
dann ist dies schlichtweg inkorrekt! Ich würde beim GU eine korrekt gerechnete Offerte verlangen.
Er ist gezwungen Fremdleistungen & seine Leistungen netto auszuweisen und darf erst am Schluss die gesetzliche MWSt. dazuaddieren. Alles andere ist falsch, unlauter und man würde bei einer amtlichen Prüfung wohl auf weitere "Ungereimtheiten" stossen..../emoticons/default_wink.png
Wenn er tatsächlich die MWSt. doppelt verrechnet, dann wird er vermutlich trotzdem seinen Vorsteuerabzug auf Fremdleistungen machen und selbst wohl nur einmal Steuer abführen... das würde ja heissen, dass er an der MWSt. verdient!/emoticons/default_eek.png Das ist sogar sehr, sehr strafbar!!!