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Architektenhonorar bei GU

18Antworten6’562Aufrufevon Quattro · 14. November 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Quattro151 Beiträge14. November 2007
    Bei uns "leider" 13% für die Mehrkosten. Ueber Sinn und Unsinn möchte ich nicht's fragen..../emoticons/default_biggrin.png

    Aber:

    13% auf inkl. MwSt.?

  2. rennmäuse465 Beiträge15. November 2007
    Spielt keine Rolle ob mit oder ohne mWSt. Wenn die 12-18% Netto oder Brutto gerechnet werden kommt unterm Strich auf das Gleiche raus.

    Tipp: Möglichst wenig (das Sinnvolle) mit GU/Architekten machen und den rest später direkt mit den Handwerkern ausmachen oder gar selbst organisieren. Beispiel Waschmaschine/Tumbler : Da verdient der Händler, der GU und der Arch. mit dazu. Wenn man die Teile zu sich nach Hause kommen lässt, kostet dies ca. 75.- Das Aufstellen und Anschliessen ist keine Sache mehr und bestens dokumentiert. Ihr müsst lediglich alles am richtigen Ort vorbereitet haben. Der Elektriker muss z.B. wissen welche Leistung die Geräte ziehen, damit die Sicherung und Anschlüsse richtig dimensioniert sind. Diese Vorbereitung hat bei uns 92.- pro Gerät gekostet. Sparen werden wir dadurch ca. 1000.- !! Das gleiche gilt für Sturzbretter, welche wir vollends weglassen und ein Vorhangsystem selbst einbauen oder einbauen lassen. Last but not least, an Steckdosen nicht sparen, da dies nachträglich teuer kommt. Aber z.B. DImmer können später leicht nachgerüstet werden. So konnten wir die El. Zusatzkosten von 13'000.- auf 7'400.- senken. Und dadurch auch die 13% Honorar verringern !

    Grüsse von den Rennmäusen

  3. Quattro151 Beiträge15. November 2007
    hmm, vielleicht habe ich mich zuwenig klar ausgedrückt.

    hier mal ein beispiel:

    budgetbetrag einbauschrank 1300.-- inkl. MWsT.

    ausgewählter einbauschrank 2400.-- inkl. MWsT.

    ergibt somit mehrkosten von 1100.-- inkl. MWsT.

    nun muss ich ja auf die 1100.-- mehrkosten, 13% honorar

    bezahlen. wenn diese 1100.-- allerdings inkl. MWsT. sind

    muss ich doch auf die MWsT. nicht 13% bezahlen oder?/emoticons/default_confused.png

  4. ancoblau15. November 2007
    @Rennmäuse guter Tipp. Bei Einbauschränke auch selber schauen??? Bekommt der Gu nicht spezieller grösser Rabatt als wir???

    @quattro bei uns müssen wir 10% Mehrpreis bezahlen.

    Bei deinem Beispiel auf 1100 Franken noch 13% dazu.

  5. booker1’201 Beiträge15. November 2007
    Hallo

    Wieso will Dein Architekt denn überhaupt 13% Honorar für Mehrkosten eines Schrankes ? Inwiefern rechtfertigt er dieses Honorar ? Was sind hier seine Leistungen ?

    Bei uns sind sämtliche Mehrkosten ohne zusätzliche Honorarzahlungen trotz GU Vertrag. Der Architekt/GU verdient ja am Gesamtprojekt (garantierter Festpreis).

    Anders sieht es aus wenn er grosse Planungsänderungen etc. hätte, dann könnte ich Verständnis für solche Forderungen aufbringen.

  6. rennmäuse465 Beiträge15. November 2007
    @ancoblau

    Auch wir machen das mit der Garderobe selbst mit dem Schreiner aus. Im haus dabei ist da lediglich Brett und ne Stange. Ihr könnt Euch dies testweise vom Archi/GU offerieren lassen oder ruft selbst mal den Schreiner an, was es kostet, wenn er einen Monat später die Geschichte einbaut. Ev. kommt es gleich teuer oder eben das Honorar wird gespart /emoticons/default_wink.png

    @booker

    Das ist eben so ne Sache hier. Wir haben uns ebenfalls sehr geärgert, als wir auf die Mehrpreise zum "Katalogpreis" des Hauses, bei den Platten, Schreinerarbeiten und Elektrogeschichten überall die 13% Honorar sahen. Der Archi/GU begründet dies nicht gross, nennt es einfach Entschädigung für seine zusätzlichen Untriebe, Planung, Planungsänderungen, etc. Ehrlich gesagt, wenn die 13% Archihonorar nicht wären, hätten wir mehr ausgebaut, als wir es nun tatsächlich tun /emoticons/default_sad.png

    Übrigens : Der Arch/GU verdient immer. Beispiel Waschmaschine. Im Haus inbegriffen war eine WM, welche im Netz für 1850.- zu haben ist. Beim GU Händler kostet das Teil um die 2100.- oder gar mehr. Wir erhalten jedoch nur eine Gutschrift von 1720.-. Das heisst, dass er an der Maschine verdient, wenn wir sie nehmen und auch, wenn wir sie nicht nehmen. Nett, gell ...

    Eure Rennmäuse

  7. Quattro151 Beiträge15. November 2007
    werde das am mo. oder di. schnell "checken" und wieder informieren....

    danke vorerst!

    gruss

    quattro

  8. rennmäuse465 Beiträge15. November 2007
    Nein Quatsch, es ist ganz einfach, 13% auf Netto oder Brutto ist egal, es kommt auf's gleiche raus :

    1000.- Netto, 13% = 130.-

    1130.- , 7.6% MWSt. = 85.88

    1215.88 Total

    Oder

    1000.-, 7.6% MWSt. = 76.-

    1076.-, 13% Honorar = 139.88

    1215.88 Total

    Also : es ist egal ob auf den Brutto oder Netto Betrag das Honorar draufgehauen wird. Das Total ist gleich.

    Grüsse von den Rennmäusen /emoticons/default_smile.png

  9. Quattro151 Beiträge15. November 2007
    es ist nicht genau gleich, denn es geht nicht um brutto oder netto sondern um die MWST

    nochmal das beispiel:

    budgetbetrag für einbauschrank 1300.-- inkl. MWST

    meine auswahl ergibt einen mehrpreis von 1100.-- inkl. MWST

    somit kostet der einbauschrank 2400.-- inkl. MWST

    da ich nur auf die mehrkosten 13% bezahle, ist es massgebend ob ich nun auf 1100.-- inkl. MWST 13% bezahle oder

    auf 1022.-- excl. MWST. bezahlen muss. klar gibt dies kleine beträge und der einfachheithalber habe ich den einbauschrank genommen. das ganze kommt aber überall zum zug, wie z.b. bei küche, elektrik etc.

    gruss

    quattro

  10. Gelöschtes Mitglied 111815. November 2007
    Spielt keine Rolle ob mit oder ohne mWSt. Wenn die 12-18% Netto oder Brutto gerechnet werden kommt unterm Strich auf das Gleiche raus.

    Tipp: Möglichst wenig (das Sinnvolle) mit GU/Architekten machen und den rest später direkt mit den Handwerkern ausmachen oder gar selbst organisieren. Beispiel Waschmaschine/Tumbler : Da verdient der Händler, der GU und der Arch. mit dazu. Wenn man die Teile zu sich nach Hause kommen lässt, kostet dies ca. 75.- Das Aufstellen und Anschliessen ist keine Sache mehr und bestens dokumentiert. Ihr müsst lediglich alles am richtigen Ort vorbereitet haben. Der Elektriker muss z.B. wissen welche Leistung die Geräte ziehen, damit die Sicherung und Anschlüsse richtig dimensioniert sind. Diese Vorbereitung hat bei uns 92.- pro Gerät gekostet. Sparen werden wir dadurch ca. 1000.- !! Das gleiche gilt für Sturzbretter, welche wir vollends weglassen und ein Vorhangsystem selbst einbauen oder einbauen lassen. Last but not least, an Steckdosen nicht sparen, da dies nachträglich teuer kommt. Aber z.B. DImmer können später leicht nachgerüstet werden. So konnten wir die El. Zusatzkosten von 13'000.- auf 7'400.- senken. Und dadurch auch die 13% Honorar verringern !

    Grüsse von den Rennmäusen
    Sorry, aber warum baut man denn mit einem GU?

    Wohl desswegen, weil der Gu Dir den Preis garantiert.

    Sonst kannst Du wohl auch einen Arch. verpflichten und Arbeiten selbst organisieren.

  11. Gelöschtes Mitglied 111815. November 2007
    es ist nicht genau gleich, denn es geht nicht um brutto oder netto sondern um die MWST

    nochmal das beispiel:

    budgetbetrag für einbauschrank 1300.-- inkl. MWST

    meine auswahl ergibt einen mehrpreis von 1100.-- inkl. MWST

    somit kostet der einbauschrank 2400.-- inkl. MWST

    da ich nur auf die mehrkosten 13% bezahle, ist es massgebend ob ich nun auf 1100.-- inkl. MWST 13% bezahle oder

    auf 1022.-- excl. MWST. bezahlen muss. klar gibt dies kleine beträge und der einfachheithalber habe ich den einbauschrank genommen. das ganze kommt aber überall zum zug, wie z.b. bei küche, elektrik etc.

    quattro
    Das ist eine gute Frage. Unser Arch-Honorar beruht auch auf inkl. MWST.

  12. Gelöschtes Mitglied 111815. November 2007
    ne!

    Honorarberechtigte Bausumme (inkl. MwSt. 7.6%) 645'600.00

    Honorar 13% Fr. 83,928.00

    MwSt. 7.6 % auf Honorar Fr. 6'378.50

    Total Honorar inkl MwSt. Fr. 90'306.50

    Honorarberechtigte Bausumme (ohne MwSt. 7.6%) 600'000.00

    Honorar 13% Fr. 78'000.00

    MwSt. 7.6 % auf Honorar Fr. 5'928.00

    Total Honorar inkl MwSt. Fr. 83'928.00

    Gruss

    Ibo
    Hallo IBO

    Mir scheint das Archhonorar eher teuer.

    Meine Frage: Ist das Arch-Honorar muss das Arch-Honorar nicht der GU bezahlen? Man Kauft ja zum Fixpreis, oder irre ich mich?

    Wir haben soeben den Verragsentwurf vom Arch bekommen:

    Honorarberechtigte Summe 730000.-Fr (nehme an inkl. MWST)

    Honorar Pauschal 91600.-Fr (inkl. MWST)

    Ich glaube man darf das nicht mit einem Wiederverkäufer verwechseln. Der Arch-Leistungen sind lediglich Dienstleistungen.

    Bin auch unsicher. Am besten man fragt mal bei der eidg. Steuerverwaltung. Die haben glaub auch eine HP.

    Oder die SIA, die solten ja wissen von welcher Basis man rechnet.

    Gruss

  13. Paul Jezdik16. November 2007
    Kommt drauf an, ab wann der GU das Projekt übernimmt. Ist es ab Studie / Vorprojekt, also ab aller Anfang an, handelt es sich um ein Totalunternehmer- Verhältnis (Generalplaner + Generalunternehmer, das gesamte Honorar ist im Erstellungspreis inbegriffen), übernimmt der GU das Projekt ab Baubewilligung, dann sind die Leistungen ab Ausführungsplanung inbegriffen. Die Baubewilligung mit dem Projekt bezahlt ihr dann selber beim Architekt. Die Ausführungsplanung, Submissionierung, Bauleitung und Garantie- Begleitung gehen dann sinngemäß zu Lasten des GU.

    En schöne zäme, Paul

  14. Arcuos2’160 Beiträge16. November 2007
    ne!

    Honorarberechtigte Bausumme (inkl. MwSt. 7.6%) 645'600.00

    Honorar 13% Fr. 83,928.00

    MwSt. 7.6 % auf Honorar Fr. 6'378.50

    Total Honorar inkl MwSt. Fr. 90'306.50

    Honorarberechtigte Bausumme (ohne MwSt. 7.6%) 600'000.00

    Honorar 13% Fr. 78'000.00

    MwSt. 7.6 % auf Honorar Fr. 5'928.00

    Total Honorar inkl MwSt. Fr. 83'928.00

    Gruss

    Ibo
    Hallo Ibo,
    Deine erste Rechnung stimmt so nicht - die zweite ist korrekt!

    Ein GU wird sowieso vorsteuerberechtigt sein. So oder so darf die MWSt. nicht zwei mal verechnet werden!

    Bei den Mehrpreisen verhält sich dies so: es kommt überhaupt nicht darauf an, ob Du dort 13% auf den inkl.-Preis rechnest oder ob Du den exkl.-Preis plus 13% plus MWSt. rechnest! (wie bereits von den Rennmäusen beschrieben...)

    Grüssle

  15. Pfälzer9’908 Beiträge16. November 2007
    Hallo Quattro,

    ich denke bei Deiner Frage fehlt ein "Hinweis", womit sie sich leicht beantworten liese.

    Wenn der GU Dir auf den Mehrpreis aus der Bruttosumme sein Honorar (13% wenn ich das richtig verstanden habe) berechnet, DANN ABER NICHT NOCHMALS die Mehrwertsteuer auf SEIN Honorar berechnet, ist dies für Dich wieder gleich. Also kein Nachteil!

    Würde er aber dann nochmals den Betrag + Mehrwertsteuer berechnen, dann hättest Du in der Tat, eine Mehrwertsteuer auf die Mehrwertsteuer bezahlt!

    Das wäre dann sicherlich, bei Euch wie bei uns, falsch.

    Gruß vom Pfälzer

  16. Arcuos2’160 Beiträge16. November 2007
    hier (Fett markiert) wieder sprichst du dich, nach dem dürfte meine zweite Rech. überhaubt nicht stimmen!

    Gruss

    Ibo
    Hallo Ibo,
    nein, ich wiederspreche mir nicht! Hier ein Beispiel:

    Kosten für Irgendwas, inkl. MWSt.: Fr. 5'000.-

    Budgeposition, inkl. MWSt. für das irgendwas: Fr. 3'000.-

    dies gibt dann folgende Rechnung:

    5'000.00 - 3'000.00 = 2'000.- Mehrkosten (inkl. MWSt)

    2'000.00 + 13% Honorar = 2'260.- (Mehrkosten inkl. Honorar und MWSt.)

    oder:

    5'000.00 : 107.6 x 100 = 4'648.85 (Kosten exkl. MWSt)

    3'000.00 : 107.6 x 100 = 2'788.10 (Budgeposition exkl. MWSt)

    4'648.85 - 2788.10 = 1'860.75 (Mehrkosten exkl. MWSt)

    1'860.75 + 13% Honorar = 2'102.65 (Mehrkosten inkl. Honorar, exkl. MWSt.)

    2'102.65 + 7.6% = 2'262.45 (Mehrkosten inkl. Honorar und MWSt.)

    (Die winzige Differenz der beiden Beträge ergeben sich durch die Rundung meines Taschenrechners.../emoticons/default_ohmy.png)

    So ich hoffe es sollte nun allen klar sein.../emoticons/default_biggrin.png

    Grüssle

  17. Pfälzer9’908 Beiträge16. November 2007
    Hallo ibo,

    ich wollte mich keinesfalls in Eure Diskussion einmischen! Ich möchte auch nicht anfangen mit Zahlen Vergleiche darzustellen.

    Ich habe nur die Eingangsfrage von QUATTRO nochmals intensiv gelesen, versucht auch "zwischen den Zeilen" zu lesen und kam zu dem Schluss, dass die anschl. Diskussion an "seiner" Frage vorbei ging. Weil ER etwas anderes wissen wollte.

    Ich denke ich habe mit der Antwort (20) die Lösung seiner Frage gefunden.

    Hoffe ich zumindest? Wird sich dann zeigen, wenn er darauf antwortet!

    Da es hier um ein Honorar geht und nicht um einen Warenverkauf, denke ich auch, dass das Steuerrecht gleich ist! Ob der GU überhaupt daran verdienen soll oder nicht, war nicht die Frage von Quattro und daher auch, zumindest für diese Frage, unrelevant!

    Gruß vom Pfälzer

  18. Arcuos2’160 Beiträge16. November 2007
    @arcuos

    ja aber, du rechnest das gleiche mit zwei unterschiedlichen Formeln!

    es geht aber darum, ob Architekt auf MwSt. Honorar nehmen darf. Deshalb stehen oben die zwei rechnerischen Bspl.

    Bspl. 1. er nimmt auf MwSt. Honorar

    Bspl. 2. er nimmt auf MwSt. kein Honorar (das war ja OK für dich)

    der Differenz ist ja nicht so winzig klein?

    LG

    Ibo
    1. ...dann darf er am Schluss nicht nochmal die MWSt 'draufschlagen!

    2. ...normal

    Wie gesagt - wenn er MWSt-Abzugsberechtigt ist dann kommt Bspl. 2 zum Zug (und jeder GU/Architekt wird wohl - nur schon des meist grossen Umfangs wegen - die MWSt. abrechnen.

    Pauschalabrechnungen (inkl. MWSt) wird wohl hier nie zum Zug kommen, da der Umfang - alleine für einen Bau - bereits grösser ist als der Betrag von 70t...

    Sofern er trotzdem inkl. Positionen abrechnet, dann darf er auf keinen Fall nochmals die MWSt. 'draufschlagen!!!

    ...sonst würde ich dem.../emoticons/default_additional/90.gif oder ihm die MWSt-Kontrolleure auf den Hals hetzen!/emoticons/default_biggrin.png

    Grüssle

  19. Arcuos2’160 Beiträge16. November 2007
    @arcuos

    klar, auf Grund Umsatzvolumen ist mehr oder weniger die meiste MwSt. pflichtig aber auf MwSt. Honorar berechnen ist nicht von der MwSt.-Pflicht abhängig.

    Ich habe meine GU und Architekt Honorarofferten gecheckt, (alle für eigene Bauprojekt) leider nur ein GU rechnet wie Bspl. 2 und die Architekten nach Bspl. 1

    Gruss Ibo
    Hallo Ibo,
    dann ist dies schlichtweg inkorrekt! Ich würde beim GU eine korrekt gerechnete Offerte verlangen.

    Er ist gezwungen Fremdleistungen & seine Leistungen netto auszuweisen und darf erst am Schluss die gesetzliche MWSt. dazuaddieren. Alles andere ist falsch, unlauter und man würde bei einer amtlichen Prüfung wohl auf weitere "Ungereimtheiten" stossen..../emoticons/default_wink.png

    Wenn er tatsächlich die MWSt. doppelt verrechnet, dann wird er vermutlich trotzdem seinen Vorsteuerabzug auf Fremdleistungen machen und selbst wohl nur einmal Steuer abführen... das würde ja heissen, dass er an der MWSt. verdient!/emoticons/default_eek.png Das ist sogar sehr, sehr strafbar!!!

    Grüssle