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Ankündigung Abnahme Allgemeiner Teil - 1 Woche im Voraus?!

1Antwort850Aufrufevon ChrisL · 24. März 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. ChrisL341 Beiträge24. März 2017
    Salü zusammen,

    Da es sich bei unserem EFH um eine Überbauung von 30 Stück handelt, inkl. einer gemeinsamen Tiefgarage sowie eines Gemeinschaftsgrundstücken mit allen Wegen, Plätzen, Spielplätze etc. gibt es auch noch eine Abnahme des "Allgemeinen Teils".

    Diese wurde uns nun lediglich 8 Tage im Voraus angekündigt, an einem Freitag, 15.00 Uhr (notabene der 31. März - Wohnungsabgaben lassen grüssen...).

    Ist dies so rechtens, dass so etwas mit einer solch kurzen Frist angekündigt werden darf...?

  2. fipsli221 Beiträge24. März 2017
    Wenn der Bau bezugsfertig ist, muss er auch abgenommen werden. Wenn der Bau benutzt wird und innerhalb von 30 Tagen keine Abnahme erfolgt, gilt er als abgenommen. 

    Deshalb würde ich erst den Bau abnehmen und dann einziehen.

    Ob der Bauunternehmer einseitig einen Termin zur Abnahme feststzen kann, weiss ich nicht. Anständig ist es auf keinen Fall. Unter Vertragspartnern sucht man den Termin zusammen.

    Bei 30 Eigentümern dürfte es aber fast unmöglich sein, einen Termin für alle zu finden. Auch eine Abnahme mit 30 oder mehr Leuten macht kaum Sinn. Da werde wohl eher Mängel übersehen als gefunden. Aber für einen Bauherrenberater der einem die Abnahme abnimmt wird es wohl eher zu spät sein.

    Lg Fipsli