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Anfängerfrage zur Finanzierung

82Antworten14’779Aufrufevon paliman · 19. März 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. nasche3’484 Beiträge26. März 2007
    Wir müssen die PK, bis zur Pensionierung nicht zurück bezahlen. Wir bekäme einfach ein paar Hundert Franken weniger Pension.

    Wir werden auf jedenfall die PK, wieder aufüllen oder wenigstens diesen Minus Betrag irgendwie wieder anlegen.

    Wie das mit der Verpfändung geht, weis ich auch nicht so.

  2. Mike480 Beiträge26. März 2007
    Mit einer Verpfädung gibts Du der Bank das Recht, wenn Ereignis X eintrifft, den verpfändeten Teil des PK-Guthabens als Amortisation der Hypothek deiner Hypothek bei der PK "abzurufen". Im Zeitpunkt der Verpfändung fliesst aber absolut kein Geld. Und solange Du brav deine Zinsen und Amortisationen bezahlst wird nie Geld fliessen. Daher seh ich auch kein Potential für eine Rückzahlung von verpfändeten PK-Guthaben.

    Anders sieht es natürlich aus, wenn Du wirklich einen Teil der PK vorbeziehst. Aber dafür ist Nasche die richtige Fachfrau mit Erfahrung.

  3. raycecile2’603 Beiträge26. März 2007
    Ihr müsst bis zur Pension die Hypo auf den Rahmen einer 1. Rang Hypo abbauen, also 66% der Anlagesumme.

    Da Verpfändung dazu dient das Eigenkapital künstlich zu erhöhen und damit max. eine 2 oder 3.Rang Hypo abdeckt, muss eine Verpfändung bis zum Pensionsalter zurückgezahlt sein (nicht der PK sondern der finanzierenden Bank/Versicherung die mehr Hypo-Darlehen gegen Pfand gibt).

    Beim Vorbezug sieht es anders aus.