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Alleinnutzungsrecht

2Antworten807Aufrufevon kuor · 22. März 2022letzter Beitrag vor 5 Jahren
  1. kuor2 Beiträge22. März 2022 · bearbeitet
    Auf einem  Parkplatz ca 100 m2 ungeteert  ist zugunsten meiner  Parzellenummer  das Alleinutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Darf ich diesen Platz asphaltieren ohne den Eigentümmer zu kontaktieren, oder hab ich das Recht dazu überhaupt diese Arbeiten auf meinen Kosten auszuführen danke 

  2. Pfälzer9’908 Beiträge23. März 2022
    zugunsten meiner  Parzellenummer  das Alleinutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Darf ich diesen Platz asphaltieren ohne den Eigentümmer zu kontaktieren,
    Hallo kuor,

    das glaube ich nicht. Das Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung, die Begehung oder Befahrung, aber keine baulichen Veränderungen.

    Also wenn, dann nur mit Zustimmung des Eigentümers... wobei auch die Frage des Rückbaues geklärt sein sollte.

    Mit einer Asphaltfläche versiegelst Du zudem die Fläche....also wird das ohne Bewilligung der Gemeinde/Stadt wohl zusätliche Probleme geben können.

    Für versiegelt Flächen müsstest Du, je nach Gemeinde/Stadt wohl auch Oberflächenwasser-Abgaben zahlen, oder eine Versickerungsanlage errichten, also wieder eine bauliche Anlage auf der Parzelle.

    Suche einfach voab das Gespräch mit dem Eigentümer und der Gemeinde/Stadt, dann bekommst Du Gewissheit und kannst zudem den Kostenaufwand abschätzen.

  3. kuor2 Beiträge23. März 2022
    Vielen Dank für die kompetente Antwort. Kuor