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Akzeptieren von Angeboten

8Antworten3’306Aufrufevon santana · 3. März 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. santana23 Beiträge3. März 2008
    Hallo!

    Wer kann mir allgemein Infos / Empfehlungen geben, wie man eine Offerte (z. B. für Fundament, Sanitär/Heizung usw.) akzeptieren soll? Schriftlich die Offerte bestätigen? Wird da eine Art "Vertrag" gemacht? Was ist sinnvoll bzw. üblich?

    PS: Wir planen alles selber (also ohne GU).

  2. Hüsli143 Beiträge3. März 2008
    Hallo Santana

    Wir bauen auch mit keinem GU, unser Architekt macht aber mit jedem Handwerker einen Werkvertrag, wo der Preis, Liefertermin und auch noch etliche andere Vorschriften, unter Anderem auch Versicherung etc. geklärt ist. Macht ihr denn die Bauleitung selbst?

  3. santana23 Beiträge3. März 2008
    Danke für die Antwort. Ja, wir machen die Planung selber (mein Freund ist Bauingenieur im Tiefbau). Unser Architekt ist in Deutschland und hat seinen Teil bereits getan (Hauspläne). Deshalb liegt nun alles an uns.

    Fragt sich, wie wir an solche Werkverträge herankommen bzw. ob wir direkt bei den Handwerkern nachfragen sollen...

  4. Pfälzer9’908 Beiträge3. März 2008
    Hallo Santana,

    beim Hausbau sollte man grundsätzlich alles per schriftlichem Vertrag machen! Ob nun den Werkvertrag (nach Muster) oder ggf. einen persönlich entworfenen Vertrag, egal wie, aber immer schriftlich.

    Vielleicht kennt Dein Freund ja noch einen Schulkollegen, der im Bereich "Hochbau" tätig ist und kann sich von diesem die Werkvertrag-Vordrucke (oder als Muster) geben lassen.

    In diesen Verträgen muss alles aufgeführt sein, was für die Arbeitsausführung relevant ist. Angefangen von die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften bis zur Leistung an sich, den Terminen, der Gewährleistung, dem Zahlungsplan und, und, und!

    Wenn ihr nur das Angebot/Offerte akzeptiert und dem Handwerker den Auftrag mündlich erteilt, bleiben wohl viele relevante Dinge auf der Strecke. Die würde Euch der Handwerker dann ggf. durch Nachträge oder Zuschläge berechnen.

    Notfalls lasst Euch durch einen Architekten oder sonstigen Fachmann für Ausschreibungen/Vergaben entsprechend beraten oder helfen. Dies kostet mit Sicherheit nicht die Welt, bewahrt Euch aber vor schmerzhaften Erfahrungen und ggf. Termin- und Abstimmungsproblemen.

    Gruß vom Pfälzer

  5. santana23 Beiträge3. März 2008
    Wer sucht, der findet... Zur Info, vielleicht gibt es ja auch andere, die sowas suchen: Auf der Website von SIA (WIBEAG Informatik sia1001) gibt es Demoverträge. Wir nehmen uns wohl mal diese als Vorlage...

  6. Pfälzer9’908 Beiträge3. März 2008
    In der Demoversion fehlen Dir eine Vielzahl von Untertiteln bzw. anzukreuzende Bedingungen/Vorgaben.

    Damit kannst Du nichts anfangen.

    Hier müsstest Du wohl zuerst eine Lizenz erwerben.

  7. budweiser377 Beiträge5. März 2008
    Hoi Santana,

    neben dem "Grundgerüst" des Werkvertrages, wie es z.B. beim SIA Werkvertrag ist, brauchst Du noch die Ausmasspositionen mit Einheitspreis - hier müsste darauf geachtet werden, dass ihr möglichst alle Positionen erfasst, die bei den betreffenden Leistungen vorkommen können, damit keine oder so wenig wie möglich Regie bei der Abrechnung vorkommt. Das wären Leistungen nach Aufwand und sind möglichst zu vermeiden.

    Regierapporte müssten täglich von Euch unterzeichnet werden, sonst werden sie nicht ausbezahlt, das müsstet ihr auf jeden Fall im Werkvertrag drinn haben.

    Qualität (Beschreibung der Leistungen - Lieferung und Montage von ...), Menge, Kosten - Einheitspreise, Rabatt und Skonto, Übergabetermine, Ausmasse, Eventualpositionen, Garantie, Garantierückbehalt, Versicherung etc. sind in etwa die Grundsteine eines solchen Vertrages.

    Der Vertragstext (wie z.B. der von der SIA) ist relativ kurz und bündig, weil sowieso nach der erbrachten Leistung und den Einheitspreisen verfahren und abgerechnet wird.

    Kommt ihr mit dem Unternehmer auf einen Betrag, und passt der euch, dann könnt ihr ja einen Pauschalpreis vereinbaren, wobei dann im Vertrag drinn stehen müsste, dass SÄMTLICHE notwendigen Lesitungen, die zum Erzielen des Werkes von nöten sind, im Pauschalpreis inbegriffen sind und dass keinerlei Mehrkosten seitens des Auftraggebers übernommen werden.

    Aus diesem Grund müsst ihr eben möglichst alle Positionen erfassen, damit der Unternehmer nicht bei der Abrechnung kommen kann, dies oder jenes sei nicht im Preis mitinbegriffen.

    Viele Grüße, bud.

  8. santana23 Beiträge6. März 2008
    Hallo bud

    Danke für die ausführliche Antwort!!

    Genau so werden wir es tun: den SIA-Vertrag als Grundgerüst nehmen und dann ausbauen. Dabei wird die Offerte selbst einen grossen Teil ausmachen (inkl. Eventualposten usw., alles genau beschrieben). Es geht uns dabei vor allem (aber nicht nur) um den grossen Posten Bodenplatte. Da haben wir die Offerte schon x-mal mit dem Unternehmer besprochen, um den Gegebenheiten möglichst genau anzupassen und mein Freund selbst alles nachgerechnet (Beton, Armierung usw.). Nun sind wir bei einem vernünftigen Preis angelangt und auch soweit, dass der Unternehmer bereit ist zu garantieren, nicht höher als die Offerte zu kommen. Es wird hier natürlich Regiearbeit geben. normalerweise sollten wir aber noch unter den offerierten Preis kommen. Wir haben einen schwierigen Untergrund (Jurakalkstein) und mussten das in der Offerte entsprechend mit Eventualposten berücksichtigen.

    Gruss,

    Santana

  9. budweiser377 Beiträge7. März 2008
    Hallo Santana,

    das sieht aber gut aus, was Du schreibst!

    Achtet einfach auf die Regierapporte, damit Ihr die (in der Regel) innerhalb eines Tages nach der erfolgten Leistung kontrolliert und unterschreibt - um danach Meinungsverschiedenheiten ausschließen zu können.

    Auch könnt Ihr zwischendurch Ausmasskontrollen der geleisteten Arbeiten vornehmen, aber ich denke, Ihr habt die Fundamente und den dazu gehörenden Aushub sicher richtig ausgemessen.

    Noch ganz kurz, vielleicht ist es absolut irrelevant:

    Vor Aushubarbeiten allgemein muss man einen Situationssplan haben, wo alle bestehenden Netze (Erschließungsleitungen) von den jeweiligen Versorgern eingetragen sind, und ist keine Leitung im Aushubbereich vorhanden, dann trägt das Versorgungswerk (z.B. AEW) folgenden Eintrag ein: "Keine Leitungen im Aushubbereich oder auf Parzelle so und so vorhanden".

    Das soll ausschließen, dass bei Aushubarbeiten Leitungen zerrupft werden.

    Viel Glück und alles Gute!

    bud.