Grundsatz: Was im Vertrag steht gilt auch. (Detail am Rand: Eine Offerte ist nicht ein Vertrag, sondern ein Angebot, einen Vertrag entsprechend auszustellen. Gültig ist der Vertrag, aber er müsste der Offerte entsprechen.)
Natürlich darf er nicht einfach mehr machen. Aber... Er ist ebenfalls verpflichtet, möglichen Schaden zu minimieren. Wenn also im Vertrag die Wasser zuleitung fehlt, so muss er die unter Umständen rechtzeitig (ohne Vertrag) machen, weil man es nachher (Bodenplatte gebaut) nicht mehr vernünftig (bezieht sich auf technisch UND preislich) tun kann.
Wir haben eine Option/Offerte für ein Cheminée. In der Offerte wurde nicht erwähnt, dass die anderen Stockwerke (dort geht der Kamin eben durch) noch eine Verkleidung aus Ytong Steine brauchen. Kostenpunkt 1600 CHF. Sind das zulässige Mehrkosten?
Oder kann ich nicht auf der Position verharren, dass Arbeiten an anderen Stockwerken mich nicht's angehen?
Hoffentlich liest der Baurechtler mit - und ist auch einer...
So genau kann ich es nicht sagen.
- Logisch muss der Kamin verkleidet werden.
- logisch kostet das etwas
- logisch kostet es den Besteller des Cheminees.
- logischerweise kann er dir kein Cheminee anbieten, wenn es keinen Kamin hat zum anschliessen. (Sonst nimmst Du ja den anderen Platz weg!)
- logisch müsste dieser Kamin ja auch richtig gebaut sein, sonst ist es kein Kamin sondern nur ein Hohlraum
- logischerweise müsste er, wenn er schon weiss, dass es nur ein Hohlraum ist, der noch auszukleiden wäre, dir dies in die Offerte reinschreiben. («Sie erhalten für 5000 ein Auto. Einfach das Steuerrad kostet dann nochmals 15'000.» wäre ja auch irgendwie komisch).
überprüf Deine Offerte genau. Ist es nur «Lieferung und Anschluss» oder «Option auf eine Feuerstelle genannt Cheminee». Hier dürften Wortklaubereien im Vertrag schlussendlich entscheiden. Rechtzeitig mit einem Juristen schwatzen kann helfen, ist wohl leider gleich teuer.
Bittebittebitte poste wie es ausgeht. Interessiert!
bin definitiv der Meinung, dass der Kamin bei der Montage dabei sein sollte. Oder wenigstens erwähnt. Das einfach vergessen... wäre nicht sauber.
Vielleicht ist es auch einfach MKJP
(Die Geschichte geht so, dass sich ein Gast im Rest. gefragt hat, warum unten auf der Rechnung noch 10% für MKJP drauf ist. Antwort vom Wirt: «erlasse ich ihnen gerne. MKJP steht für "man kann ja probieren"»)
Ich denke es geht nicht um den Kamin, sondern um die Kaminverkleidung. Aus optischen Gründen?
Der Cheminee-Bauer offeriert ein Kamin bis über Dach.
Und jemand sollte daran denken, dass dieses Kamin dann in den oberen Geschossen verkeidet werden soll. Durch den Maurer oder Gipser. Funktional ist diese Vekleidung vermutlich nicht notwendig. Ausserdem gehört sie zu einem andern Gewerk.
Nach meiner Meinung wäre mindestens der Kamin/Hohlraum ohnehin gebaut worden (wer von den obenliegenden würde schon einen Einbau von Kamin gestatten, wenn es eine zusätzliche Ecke ergibt???). Entsprechend müsste die Verkleidung davon ebenfalls in den obigen Wohnungen eingerechnet sein.
Ich verstehe also nicht ganz, wo dort der Mehr-Aufwand liegen soll.
Er rät mir alles zu bezahlen. Die Offerte dürfen abweichen, auch hat der Architekt z.T. "Annahmen" drin. Auch wurden die Abweichungen (Kaminverkleidung und Andere) tatsächlich verbaut und sind mehr oder weniger nur infolge unseres Cheminées nötig.
Ggf. sind ca. 1'000 chf bestreitbar.
Doch für diesen Betrag lohnt es sich kaum, da am Ende die Kosten sicher höher sein werden. /emoticons/default_smile.png
Wenigstens kann mir nun niemand vorwerfen, ich habe es nicht versucht. /emoticons/default_smile.png