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Ärger mit der Denkmalpflege

1Antwort1’647Aufrufevon arsim · 16. Dezember 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. arsim2 Beiträge16. Dezember 2008
    Hallo.

    Hat jemand mit folgendem Erfahrung - oder kann uns jemand Tipps dazu geben:

    Unser frisch gekauftes Haus steht in einer denkmalpflegten Siedlung. Beim Kauf wurde uns mitgeteilt, dass die Dankmalpflege bei Änderungen der äusseren Haut mitredet, z.B. die Anzahl zusätzlicher Fenster im Dach vorschreibt.

    Nun stellt sich heraus, dass sie auch innen dreinreden. Konkret darf man die Wand zw. Küche und Esszimmer nicht mehr ganz rausreisen, sondern seitlich 50cm und an der Decke 15cm stehen lassen muss. Die Wand ist nicht tragend. Begründung: die typische Raumaufteilung muss ersichtlich bleiben.

    Dürfen die denn so dreinreden?

    Wie kann ich mich gegen diesen Schwachsinn wehren?

    Bin dankbar um Erfahrungsberichte.

    Lieber Gruss

    Arsim

  2. Bauratgeber193 Beiträge16. Dezember 2008
    Hallo Arsim

    Ich wohne ebenfalls in einem denkamlgeschützten Haus.

    Meine Erfahrungen habe ich in einem Bericht zusammengfasst, den Du auf meiner Homepage herunterladen kannst, hoffentlich hilft er weiter.

    Beste Grüsse