Hallo Zusammen,
Ich liebäugle mit Kauf eines Bauernhauses welches vor nicht allzu langer Zeit abgebrannt und neu aufgebaut wurde.
Als Zwangsbeigabe erhalte ich ein Gebäude, welches zur Kategorie 1 der Denkmal geschützter Bauten gehört, sich aber in einem absolut miserablen Zustand befindet: die Balken zwischen den Stockwerken sind teils verrottet / Boden eingesturzt, das Fundament ist an einigen Stellen kaputt, Fenster sind zerbrochen etc. Ich hatte dort drin richtig Angst, dass das ganze mir auf den Kopf fallen wird. Das Gebäude steht zudem in einer Zone mit leicht erhöhter Erdrutschgefahr.
Welche Pflichten habe ich als Inhaber einer solcher Liegenschaft? Kann ich -als neuer Inhaber- in irgendwelcher Art und Weise dazu verpflichtet werden diese zu renovieren, auch wenn mir dazu das notwendige Kapital fehlt? Was passiert wenn das Ganze zusammenkracht?
Grusse
Hans