Wir sind in der Planung für ein EFH in Hanglage. In der Bauordnung steht, das UG darf freigelegt und zu max. 50% ausgebaut werden. Weiss jemand was das genau heisst? Gehören Flure und Treppen zu diesen 50%?
ohne eure Bauordnung genau zu kennen gehe ich aber davon aus, dass dies (wie auch bei uns) bedeutet, dass alle Flächen von Räumen, die zur "Wohnfläche zählen" (wozu auch meist der Flur/Treppenraum zählt, wenn hierdurch Wohnräume erreicht werden können/müssen) mit hinzugezählt werden.