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5 Jahresfrist bei Bezug von Vorsorgegelder

1Antwort869Aufrufevon lukas_ch · 22. Oktober 2021letzter Beitrag vor 5 Jahren
  1. lukas_ch921 Beiträge22. Oktober 2021
    Salü zusammen

    Bisher ging ich davon aus, dass die 5-Jahresfrist beim Bezug von 3a-Konnten nicht taggenau gerechnet wird sondern nur das Steuerjahr relevant ist, also zB

    Bezug am 31.7.2017

    Bezug am 31.1.2022

    Im Gesetz steht:

    Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden

    Weiss jemand mit Gesetzesgrundlage wie dies (im Kt AG) gehandhabt wird? 
     

    Es ist ja auch so dass bei verheirateten die Auszahlung für die Satzbeatimmung nicht zusammengezählt wird, wenn sie nicht im gleichen Steuerjahr geschieht. Die 5-Jahresfrist gilt pro Person und ist unabhängig zwischen Ehepartnern. 
     

    Bin gespannt ob da jeman praktische Erfahrung hat oder das weiss. 
     

    Gruss Lukas

  2. Neubauer3520 Beiträge22. Oktober 2021
    Hallo Lukas

    Ich bin ziemlich sicher die 5-Jahresfrist gilt auf den Tag genau. Also Bezug am 1.2.2017, nächster Bezug möglich am 1.2.2022. 

    Am besten aber bei der entsprechenden Vorsorgestiftung nachfragen.

    Gruss und schönes Wochenende