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3 mal eingeschrieben Mängel gemahnt, wie weiter?

4Antworten1’393Aufrufevon lordhelmchen.ch · 7. März 2015letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. lordhelmchen.ch111 Beiträge7. März 2015 · bearbeitet
    Hallo Zusammen

    Nachdem wir nun 3 mal eingeschrieben unser Mängel gemahnt haben (und zugegebenermassen die wichtigen Mängel beseitigt sind) haben wir nun noch ein paar lästige Mängel offen, die von unserem GU ingnoriert werden.

    Beispielsweise haben wir einen netten aufpreis vom fast CHF 10'000 für WK2 bezahlt. Bei den Fenstern wurde auch das Zertifikat für WK2 beigelegt. Die Türen dagegen, sehen genau gleich aus, wie die Türen der Nachbaren und der Schreiner der die Türen verbaut hat, weigert sich uns hier Zertifikate zu liefern. Er hat es mit einem Brief versucht, wo er geschrieben hat, dass alle Türen WK2 wären... 

    Das zweite Problem ist, dass unser Kellerabteil zu wenig Luftumwälzung hat. Da wurde zwar ein Lüfter eingebaut, aber dieser springt nur an, wenn das Licht 5 min an ist. So oft sind wir aber nicht lange genug im Keller, so dass sich die Wand angefangen hatte sich zu verfärben und musste behandet werden. Nun steht unsere Türe immer offen... Auch hier ist nichts passiert...

    Das dritte recht unangenehme Problem ist, dass alle Haustüren der Überbauung zu ringhörig sind. Dies wurde durch eine Studie bestätigt, dass gemäss Schallmessprotokoll die SIA 181:2006 nicht erfüllt ist (R'w + C >=37 dB) wäre notwendig unsere Türen haben anscheinend 30 dB.

    Jetzt kommt bei uns bald die zwei jährige Frist. Diese ist, wenn ich es korrekt verstanden habe noch nicht "schlimm", bis zu diesem Zeitpunkt können wir die Mängel melden, verjährt sind diese erst 5 Jahre nach Übernahme der Wohnung?

    Aber wie muss ich nun nach der 3 erfolglosen Mahnung vorgehen, dass hier sich etwas bewegt? Könnt Ihr mir einen Tip geben?

    Gruss und Merci

    Stef

  2. habaUgeot1’199 Beiträge9. März 2015
    Liebe® Stef

    Kurz:

    Such Dir einen Berater / Begleiter mit Facherfahrung. Der weiss, wie man mit dem GU/Arch/Handwerkern sprechen mussl, damit es ankommt. Du kannst Dir damit viel Zeit und Mühe ersparen.

    weniger kurz:

    Du hast Anrecht auf WK2, wenn das bestellt und bezahlt wurde. Selbstverständlich ist durch den UN die WK2 zu belegen. Heisst Zertifikate.

    Dito Türen.

    Luftumwälzung. Hier könnte das Problem sein, dass die Kellernutzung zuwenig gut abgesprochen worden ist. Je nach dem wird hier der GU/UN/Planer nichts machen wollen und müssen. Darum: zuverlässigen Berater engagieren.

    Weiteres Vorgehen:

    Wenn Du niemanden engagierts, der das für Dich bearbeitet.

    1 Behebung fordern, INKLUSIVE Termin. Ersatzvornahme androhen.

    1a Evtl. Minderung verhandeln, zustimmen, Fall abschliessen.

    2 Mit Wiederholung und neuem Termin. Ersatzvornahme androhen.

    2a Evtl. Minderung verhandeln, zustimmen, Fall abschliessen.

    3 Kostenschätzung für Ersatzvornahme einholen

    4 Anhand 3 vor Gericht Geld für Ersatzvornahme einholen

    5 Ersatzvornahme, Abrechnen, Endabrechnung mit zuständigem Unternehmer.

    Merke. Wenn Du dabei irgendwo juristisch nicht wasserdicht gewesen bist, beginnt es da von vorne, darum Empfehlung zum Beizug einer Fachperson.

    Grüess

    Haba

  3. lordhelmchen.ch111 Beiträge10. März 2015
    Hallo Haba 

    Besten dank für die Antwort.

    Dann bin ich ja grundsätzlich nicht so schlecht gefahren. Ich habe die Mängel 3 Mal gemahnt, das 4 Mal inkl. Vorbehalt Ersatzvornahme.

    Gibt es in Bern / Umgebung jemanden, der diese Dienstleistungen anbietet? Gibt es jemanden auf dem Board der dies macht und den ich anfragen kann?

    Gruss

    Stef

  4. habaUgeot1’199 Beiträge11. März 2015
    Liebe Stef

    Grundsätzlich kannst Du, wenn es mir recht ist, das Hausbaukompetenzforum (irgendwie so) anschauen.Link etwa hier:

    Dann gibt es den User Bauexperte, der scheint mir, wenn er etwas schreibt, seriöse zu sein. Evtl. musst Du via Homepage gehen. http://www.haus-forum.ch/user/2231-bauexperte/

    Beratungen in dieser Art kannst Du gerne mit 100km um Deinen Bauort machen, der Weg ist meist nicht das Problem. Also Googeln nach Bau Experte Mediation OR Mediator. Am besten jemand, der auch selber noch Bauleitungen macht, der grübelt nicht nur in Fehlern von anderen herum, sondern weiss auch wie man Probleme löst.

    Disclaimer: Habe selber bisher keine Probleme gehabt, habe darum keinerlei Erfahrung mit irgendwelchen Leuten, welche ich empfehlen kann. Habe weder mit Pfälzer (der wohl schlussendlich hinter dem Beratungsangebot Hausforum steht) noch mit Speidel Verbandelungen, bei Pfälzer durften wir (wo ich arbeite) mal eine Offerte machen, allerdings sind wir nicht zum Zug gekommen.

    Also: Alle Angaben ohne Gewehr.

    Übringens: Ohne Terminvorgabe in der Mängelrüge funktioniert es nicht.

    Grüsse

    Haba

  5. lordhelmchen.ch111 Beiträge14. März 2015
    OK. Danke schön. Dann warte ich mal auf Ende Monat (auf dann war unsere Frist) und dann muss ich mich wohl mal die beiden Angebote näher prüfen.

    Gruss und merci!

    Stef