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Mehrkostenabrechnung

29Antworten6’171Aufrufevon helpless · 13. März 2016letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. brico27 Beiträge22. März 2016
    Es gibt durchaus Bauherren, die einen Kaufvertrag oder einen Werkvertrag vorher vom Anwalt prüfen lassen. Wieso man das allenfalls nicht macht? Eine wohl rhetorische Frage... Weil man glaubt, man habe das schon im Griff.

    Und dann gibt es noch die Fälle, wo der Anwalt findet, eine Klausel sei nicht gut, der Bauherr das Objekt aber unbedingt will und der Verkäufer oder GU sich daher leisten kann, nicht nachzugeben. 

    Und schliesslich ist eine klare vertragliche Regelung kein Garant, dass es nicht doch zu Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen über erst im Nachhinein entdeckte tatsächliche oder angebliche Unklarheiten kommt.

    brico

    1× hilfreich
  2. emil172’299 Beiträge23. März 2016
    Verträge helfen, wenn sie gut sind, viele Streitereien zu vermeiden. Das ist neben der Beschreibung, wer wem was warum bis wann schuldet, der Hauptzweck.

    Deswegen sollen sie ausführlich sein, und deswegen soll man sie genau studieren, bevor man sie unterschreibt.

    Mehrkostenforderungen gehören ja beim Thema "Bauen mit GU" zu den Hauptgründen vom Ärger der Bauherren. Die anderen sind Qualitätssicherung, Mängelbehebung, dann Problem bei der Finanzierung bzw. Insolvenz des Unternehmers.

    Als Bauherr bist du in der Regel gewerbefremd, du machst das zum ersten Mal, und es geht um sehr hohe Summen. Beim Bauen mit GU hast du niemanden, der deine Interessen vertritt und vom Fach ist. Da macht es doch Sinn, sich von einem unabhängigen Berater erklären zu lassen, was man da eigentlich alles unterschreibt.

  3. helpless18 Beiträge23. März 2016
    Der Experte hätte vemutlich auch dazu geraten, jegliche Mehrkostenfolge duch anderes Material usw. vor der Wahl vom GU rechtsverbindlich bestätigen zu lassen.

    Na ja, jetzt muss man schauen, was noch zu retten ist.
    Haben wir auch ganz klar in unserem Werkvertrag geregelt. Nur der GU behauptet wir hätten es mündlich ausgemacht.

    Gemäss Anwalt stehen die Chancen gut.

    Mal schauen. Berichte euch wieder, wenn ich mehr weiss.

  4. emil172’299 Beiträge23. März 2016
    Haben wir auch ganz klar in unserem Werkvertrag geregelt. Nur der GU behauptet wir hätten es mündlich ausgemacht.
    Vor Gericht ist wie auf hoher See: man ist in Gottes Hand.

    Wer schreibt der bleibt. Man kann eigentlich nicht durch eine mündliche Vereinbarung einen schriftlichen Vertrag aufheben oder nachträglich abändern.

    Aber wenns denn so ganz klar ist, brauchst du doch keinen Anwalt. Man schickt einen netten Brief, zitiert darin die ganz klare Vertragsklausel und bestreitet die Forderung.

    Trotzdem viel Glück!

    1× hilfreich
  5. Kaffeebart693 Beiträge24. März 2016
    Man kann eigentlich nicht durch eine mündliche Vereinbarung einen schriftlichen Vertrag aufheben oder nachträglich abändern.
    Man kann schon!

    Mündlcihe Verträge sind genauso gültig und bindend wie schriftliche, soweit das Gesetz nicht die schriftliche Form für diesen Fall vorsieht.

    Das einzige Problem ist hier die Beweislage. - Mündliche Verträge kann ich in der Regel nicht nachweisen.

  6. Matia435 Beiträge24. März 2016
    Völlig richtig. Aber wie du selbst feststellst: Wenn du einen schriftlichen Vertrag hast, aber mündlich etwas anderes abmachst, hast du einfach schlechte Chancen.

  7. Alpenwelt542 Beiträge24. März 2016
    Bei einem Hausbau geht es um viel Geld.
    Warum werden vom Bauherrn mündliche Zusagen (während dem Bau) von beteiligen Firmen (GU) anschliessend nicht schriftlich festgehalten?
    Änderungen, Mehr- oder Minderkosten!
    Auch bei uns hat es während der Bauphase Änderungen ergeben welche (vor Ort) mündlich erfolgten. Anschliessend wurde dies aber immer schriftlich festgehalten und vom GU bestätigt. Danach kam eine Aufstellung der entsprechenden Kosten.
    Ich begreife Bauherren nicht, welche sich darum nicht bemühen.
     

  8. brico27 Beiträge24. März 2016
    @Alpenwelt: Es gibt eben nicht nur Musterschüler, sondern auch jene, welche es nicht so genau nehmen. Wer sich den Zusatzaufwand, alles schriftlich zu bestätigen spart, der spart zuerst mal Zeit und in der Regel Geld. Geht alles gut, um so besser. Gibt es Ärger, so fragt der Anwalt nach schriftlichen Belegen oder zumindest Notizen, welche die eigenen Behauptungen belegen könnten. Und in diesem Moment zahlt der Klient dann bitteres Lehrgeld für seine  Unterlassungen. 

    Das gilt aber für alle Menschen, unabhängig davon, ob diese nun gerade die Rolle des Unternehmers, des Bauherren oder eines anderen Beteiligten spielen.

    brico 

  9. Alpenwelt542 Beiträge24. März 2016 · bearbeitet
    Lieber @Brico

    Am Infoanlass von unserem GU wurde uns ein Haus für CHF 690’000.00 Schlüsselfertig offeriert.

    Am Schluss machte dies CHF 766'000.00 aus.

    Die Mehrkosten wurden uns jeweils während der Bauphase per E-Mail Mitgeteilt / Bestätigt.

    Die Kontrolle lag jeweils an uns als Bauherr!

    Deshalb begreife ich Bauherren nicht, welche diese Kontrolle nicht machen.

  10. helpless18 Beiträge24. März 2016 · bearbeitet
    Die Mehrkosten wurden uns jeweils während der Bauphase per E-Mail Mitgeteilt / Bestätigt.
    Genau da liegt das Problem. Wir wurden nie über Mehrkosten informiert.