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Mein Haus :D

108Antworten34’253Aufrufevon Amarcarni · 7. Dezember 2014letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Pfälzer9’908 Beiträge7. Juni 2015 · bearbeitet
    Hallo Strippe

    "Erlaubt" wäre es durchaus, wobei die meisten deutschen Bauherren wohl dem Architekten der ihnen dies vorsehen würde, mit den nackten Hintern irgendwo hin hüpfen würden...als dies zu akzeptieren.

    Bei Kleinstflächen, wo wirklich nur ab und an Wasser anfallen würde, kann man dies durchaus so machen. Man kann ja unten ein Kiesbett anlegen....oder der Teich reicht bis zur Terrasse... oder, oder.

    Hier in diesem Fall ist das natürlich die Primitivlösung gewesen, die zudem auch nicht erlaubt ist.

    Es handelt sich eben nicht um einen frei vorgebauten Balkon mit Geländer, bei dem über das notwendige Gefälle das Regenwasser ablaufen kann (egal ob in eine Rinne oder frei tropfend/laufend).

    Hier ist es auch kein Notüberlauf (wobei der so auch nicht korrekt wäre) sondern der einzige und somit der Hauptablauf. Bei starkem Wind wird das Wasser, inkl. Schmutzpartikel von der Balkonfläche, zudem noch gegen die Fassade gedrückt...  auch daher sind solch freie Ausläufe die schlechtest Lösung.

  2. Strippe655 Beiträge7. Juni 2015
    @ Pfälzer

    Daher zielte ja auch meine Frage auf dem Punkt, weshalb da kein Bodenablauf mit Fallrohr gemacht wurde, denn diese gibt es ja für die Dachentwässerung immerhin auch.

  3. Pfälzer9’908 Beiträge7. Juni 2015
    Hallo Strippe

    Klar, das wäre natürlich auch eine Lösung gewesen....  siehe die vielen Beiträge zur Rohbauphase... hier wurde ja bereits mehrmals auf die offensichtlichen Probleme (es war da schon abzusehen, dass es genau so kommen wird)  in diesem Zusammenhang hingewiesen...  die Schweizer Norm verlangt aber noch etwas mehr als den Bodenablauf mit Fallrohr. Hier wurden mehrere Punkte missachtet. Und eine korrekte, normgerechte Ausführung kann nun auch nicht mehr hergestellt werden. Das wäre in der Rohbauphase noch locker möglich gewesen.

    Wir werden ja sehen, was der Bauherr am Ende erreichen konnte, wenn er das Ergebnis der Abnahme hier einstellt.

    Schöne Grüsse in den Norden....(wie Du evtl. schon gesehen hast, hat sich in dem Forum "Mitglieder stellen sich vor", ein weiteres Nordlicht vorgestellt)

  4. Strippe655 Beiträge19. Juni 2015
    @Pfälzer

    Es sind aber bestimmt Regensielabläufe wie auch in DE. Pflicht, daher verstehe ich das ganze nicht. Immerhin darf hierzulande auch nicht das Regenwasser von Gebäuden einfach so in die Landschaft fließen. (Schadstoffe). Selbst hier bei meinem Balkon mit Geländer gibt es einen solchen Ablauf und das Gebäude ist 50 Jahre alt.

    Möglicherweise ist bei Einzelhäusern noch die gute alte Regentonne vorzufinden, aber in diesem Falle so mitten auf dem Rasen vor der Terrasse?

    Na ja mal sehen was dabei herauskommt.

    Gruß aus HH.

    Strippe. ( mit dem Nordlicht hab ich gelesen)

  5. Amarcarni263 Beiträge19. Juni 2015
    Hi Strippe, hierzulande soll das Regenwasser versickern, da sonst die Kanalisation mit "sauberem" Wasser unnötig belastet würde. Siehe link: http://www.hausinfo.ch/de/home/versicherung-sicherheit/baugrund/entwaesserung.html

  6. isitom2’343 Beiträge20. Juni 2015 · bearbeitet
    Stimm so nicht. Kommt ganz auf die Gemeinde an. Bei uns fliesst das Regenwasser vom Dach in die Kanalisation.

    Gruss,

    Thomas

  7. Amarcarni263 Beiträge20. Juni 2015 · bearbeitet
    Alles klar, hängt wohl von verschiedenen Faktoren ab (nicht zuletzt vom Kantönligeist...), doch allgemein verlangt das Gewässerschutzgesetz, dass man das Niederschlagswasser zum Versickern bringt, sofern es genügend sauber ist.

  8. _miau_516 Beiträge20. Juni 2015
    bei uns geht das dachwasser auch in die kanalisation. kanton so.

  9. Strippe655 Beiträge1. Juli 2015
    Na mal abwarten wenn der Abnahmebericht des Häuslebauers hier reinflattert