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Wassereintritt im Keller

71Antworten17’297Aufrufevon P&A · 11. Mai 2014letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. P&A304 Beiträge10. Juni 2015
    Laut Anwalt gibt es keine gesetzliche Frist. Also keine Vorgabe. Wie Haba geschrieben hat muss sie Vernünftig sein.

  2. Pfälzer9’908 Beiträge10. Juni 2015
    Um dies zu planen und auszuführen, reicht in der Regel eine Frist von 4 Wochen aus. Mann kann, je nach Absendung (Datum) des Schreibens, auch auf das Ende einer Kalenderwoche als Frist gehen.

  3. P&A304 Beiträge10. Juni 2015
    Die Mangelrügen sind auf der Post (natürlich Eingeschrieben). Morgen wird es rund laufen ;-)

    Nett wie ich bin habe ich schon mal den Architekten informiert. Er konnte sich das ganze nicht erklären...

    ... er geht davon aus das das mit dem Abtrocknen zu tun hat und er glaubt auf keinen Fall, dass die Nässe von aussen kommt. Ev. weil es Nebel hatte /emoticons/default_additional/145.gif

    Ich denke es wird jetzt erst richtig heftig. Natürlich ist wieder keiner Schuld und das ist alles ganz normal.

    Kennen wir ja bereits.

    Ich hoffe nur wir werden durch unseren Anwalt entsprechen unterstützt.

  4. habaUgeot1’199 Beiträge10. Juni 2015
    ... Feuchtigkeit kommt auch nie von aussen... ?!

    Ich hoffe, das funktioniert mit dem Anwalt. Wir werden interessiert weiterlesen...

    Haba

  5. P&A304 Beiträge11. Juni 2015
    Der Unternehmer hat sich bereits gemeldet.

    Er kann sich nicht vorstellen, dass das Wasser von aussen kommt (hatten wir das nicht schon einmal)!

    Diagnose: Kondenswasser

    Wir sollen es beobachten und wenn wir grössere Wassermassen entdecken diese Markieren und Melden.

    Danach wollen sie ausbessern. Gehe davon aus wohl wieder aufspitzen und stopfen.

  6. habaUgeot1’199 Beiträge11. Juni 2015
    Liebe P&A

    Ich wäre persönlich recht erstaunt, wenn ausgerechnet an der neuen Fuge (vgl. Deine Bilder) so viel tiefere Temperaturen herrschten, dass es genau da kondensiert... Diese Wärmeverteilung widerspricht meinem Verständnis von Thermodynamik.

    Antwort war wie immer. Es kann nicht sein. Darum beobachten und warten. Warten hilft immer...

    Ich bin zuwenig Paragrafenreiter - frag mal Deinen Anwalt, ob es auf der Reparatur bzw. Mängelbehebung auch wieder 2 Jahre Gewährleistung gibt... oder ob die alte Frist immer noch gilt. (Die Antwort würde mich wunder nehmen! Danke!)

    Halte es mit Pfälzer:

    Haba

  7. lionel14 Beiträge11. Juni 2015 · bearbeitet
    Haba 

    Nach Sia 118 ist das klar geregelt.

    Für während der Garantiefrist instand gestellte Teile eines Werkes beginnt nach der Abnahme die Frist von neuem. Ausnahme: der behobene Mangel war nur ein „unwesentlicher“ (Art. 176 SIA Norm 118).

    Wortlaut:

    1 Nach Behebung eines während der Rügefrist gerügten Mangels findet für den instand gestellten Teil auf Anzeige des Unternehmers eine Prüfung und Abnahme nach Massgabe der Art. 157–171 statt.

    2 Mit dem Tag der Abnahme beginnt die Rügefrist für den instand gestellten Teil neu zu laufen. Unwesentliche Mängel unterbrechen die Rügefrist nicht.

    Und das Eindringen von Wasser wird wohl kein wesentlicher Mangel sein, im Sinne der SIA.

    Gruess Lionel

  8. habaUgeot1’199 Beiträge11. Juni 2015
    Danke, Lionel

    ... mea culpa... ich war zu faul zum nachlesen bzw. suchen.

    Haba

  9. Urs Tischhauser1’559 Beiträge11. Juni 2015
    Lieber Martin, Dein Vorschlag mal zusammen einen kühlen Drink an den Gestaden des Zürichsees zu genehmigen finde ich sehr gut. Melde Dich bei mir wenn es Dich mal wieder einmal nach Männedorf verschlägt.

    Lieber Gruss, Urs

  10. P&A304 Beiträge12. Juni 2015
    Ich bin gerade am zusammenstellen unserer Kosten/Aufwand die wir bis jetzt hatten.

    Wärend der Sanierung (1 Woche) konnten wir kein Warmwasser über die Solaranlage produzieren.

    Wir mussten das Warmwasser also elektrisch erzeugen.

    Weiss jemand von euch wie hoch die Kosten sind?

  11. habaUgeot1’199 Beiträge12. Juni 2015
    Liebe P&A

    Die Kosten _dafür_ dürften recht gering sein.

    Wasser Wärmekapazitaät 4.18 J/g*K

    Energie = Kapazität * Masse * Temperaturdifferenz = 4.18 * 1kg/liter * 1000g/kg * 1°C = 4'180 J

    (merke für Temperaturdifferenzen ist Celsius und Kelvin gleich)

    1 J = 1 W*s

    4'180 J = 4'180 Ws / 3'600 sec/h = 1.161 Wh = 0.00116 kWh

    Annahmen: pro Tag ca. 60 Liter Wasser von 10° auf 60° = 60*50 = 3'000 lt*°C

    eine kWh beim ewz kostet zwischen 14 und 21 Rappen, Annahme 0.18 CHF

    0.00116*3000*0.18 = 63 Rappen pro Tag... Es wird wesentlich besser, wenn Du die zusätzliche Amortisation / Abnutzung / ... in Rechnung stellst. Oder... Mach auf diese Rechnung dann noch 50 Stutz Aufwand für die Berechnung drauf...

    Haba

  12. P&A304 Beiträge12. Juni 2015
    Danke dir haba ja ich dachte das sind mehr. Aber ich stelle eh noch unseren Aufwand und auch den Stromverbrauch des Entfeuchters in Rechnung. Da kommt ordentlich was zusammen. Bin gespannt ob die Rechnung so akzeptiert wird.