Um dies zu planen und auszuführen, reicht in der Regel eine Frist von 4 Wochen aus. Mann kann, je nach Absendung (Datum) des Schreibens, auch auf das Ende einer Kalenderwoche als Frist gehen.
Die Mangelrügen sind auf der Post (natürlich Eingeschrieben). Morgen wird es rund laufen ;-)
Nett wie ich bin habe ich schon mal den Architekten informiert. Er konnte sich das ganze nicht erklären...
... er geht davon aus das das mit dem Abtrocknen zu tun hat und er glaubt auf keinen Fall, dass die Nässe von aussen kommt. Ev. weil es Nebel hatte /emoticons/default_additional/145.gif
Ich denke es wird jetzt erst richtig heftig. Natürlich ist wieder keiner Schuld und das ist alles ganz normal.
Kennen wir ja bereits.
Ich hoffe nur wir werden durch unseren Anwalt entsprechen unterstützt.
Ich wäre persönlich recht erstaunt, wenn ausgerechnet an der neuen Fuge (vgl. Deine Bilder) so viel tiefere Temperaturen herrschten, dass es genau da kondensiert... Diese Wärmeverteilung widerspricht meinem Verständnis von Thermodynamik.
Antwort war wie immer. Es kann nicht sein. Darum beobachten und warten. Warten hilft immer...
Ich bin zuwenig Paragrafenreiter - frag mal Deinen Anwalt, ob es auf der Reparatur bzw. Mängelbehebung auch wieder 2 Jahre Gewährleistung gibt... oder ob die alte Frist immer noch gilt. (Die Antwort würde mich wunder nehmen! Danke!)
Für während der Garantiefrist instand gestellte Teile eines Werkes beginnt nach der Abnahme die Frist von neuem. Ausnahme: der behobene Mangel war nur ein „unwesentlicher“ (Art. 176 SIA Norm 118).
Wortlaut:
1 Nach Behebung eines während der Rügefrist gerügten Mangels findet für den instand gestellten Teil auf Anzeige des Unternehmers eine Prüfung und Abnahme nach Massgabe der Art. 157–171 statt.
2 Mit dem Tag der Abnahme beginnt die Rügefrist für den instand gestellten Teil neu zu laufen. Unwesentliche Mängel unterbrechen die Rügefrist nicht.
Und das Eindringen von Wasser wird wohl kein wesentlicher Mangel sein, im Sinne der SIA.
Lieber Martin, Dein Vorschlag mal zusammen einen kühlen Drink an den Gestaden des Zürichsees zu genehmigen finde ich sehr gut. Melde Dich bei mir wenn es Dich mal wieder einmal nach Männedorf verschlägt.
Annahmen: pro Tag ca. 60 Liter Wasser von 10° auf 60° = 60*50 = 3'000 lt*°C
eine kWh beim ewz kostet zwischen 14 und 21 Rappen, Annahme 0.18 CHF
0.00116*3000*0.18 = 63 Rappen pro Tag... Es wird wesentlich besser, wenn Du die zusätzliche Amortisation / Abnutzung / ... in Rechnung stellst. Oder... Mach auf diese Rechnung dann noch 50 Stutz Aufwand für die Berechnung drauf...
Danke dir haba ja ich dachte das sind mehr. Aber ich stelle eh noch unseren Aufwand und auch den Stromverbrauch des Entfeuchters in Rechnung. Da kommt ordentlich was zusammen. Bin gespannt ob die Rechnung so akzeptiert wird.