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fremde Leute im Rohbau

33Antworten16’660Aufrufevon Pusche · 29. März 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. canteras72 Beiträge31. März 2012
    DSC00074.jpgWir haben in unseren "Rohbau" eine Fallgrube eingebaut.........Die ersten "Besucher" von 2009 liegen noch da😱

  2. fröschlein30 Beiträge31. März 2012
    Hallo Fred, ja genau dass ist ein guter Punkt. Als Bauherr ist man nämlich voll haftbar wenn etwas auf der Baustelle passiert. Gut, dafür hat man die Bauherrenhaftpflicht...aber trotzdem! Ich habe auch schon gehört, dass es dabei zu schlimmen Unfällen gekommen ist, und das ist wirklich übel und soetwas steigert dann die Vorfreude auf den Umzug bestimmt ungemein.

    Wenn man gefragt wird, wäre ich sicherlich auch die Letzte die "Nein" sagt....aber dass jemand einfach (wie kürzlich geschehen) an der Bauherrschafft vorbeimarschiert und ungeniert ins Haus reingeht...also das würde mir selbst im Traum nicht einfallen. Ich finde das hat auch deutlich mit Anstand und Respekt vor fremdem Eigentum zu tun!

    Gruss, fröschlein

  3. fröschlein30 Beiträge31. März 2012
    @ canteras:.......

    lol!!!!

    Thema entschärft🙂

  4. sirupflex307 Beiträge31. März 2012
    Für mich ist das Betreten eines fremden (erkennbar markierten) Grundstücks ein absolutes no-go, ganz egal, ob da kein Haus, ein Rohbau oder ein (fast) fertiges EFH darauf steht. Das hat nichts mit irgend welchen schweizerischen Mentalitäten der Eigentümer zu tun sondern mit mangelndem Respekt vor fremdem Eigentum, der sich immer mehr quer durch alle Gesellschaftsschichten (sowohl CH als auch anderer Nationen) bemerkbar macht. Schliesslich kann man auch freundlich anfragen, dann habe ich jeweils auch einen Rundgang zugelassen, aber wer ungefragt hereingeplatzt ist, den habe ich sehr schnell wieder an die frische Luft gesetzt. Bei mir waren es fast ausschliesslich Schweizer, die ungebeten ins EFH kamen.

  5. dlcpdm90 Beiträge31. März 2012
    Mein Haus. Mein Grundstück. Alles andere gibt definitiv Ärger

  6. delgado61 Beiträge17. April 2012
    Unglaublich wie dreist gewisse Leute sind. Ich wäre aus der Haut gefahren wenn mir das passiert wäre.

  7. MEC142 Beiträge17. April 2012 · bearbeitet
    Da kann in unserer Nachbarschaft sogar noch eins draufgesetzt werden:

    Eine Neuzuzügerin hat schon fast mit Gewalt gedroht, wenn man nur seinen Blick über den Gartenhag schweifen lässt.

    Andersrum ist genau die gleiche Person in JEDEN Rohbau mit der Digicam bewaffnet ungefragt eingetreten und hat Fotos gemacht um ggf. Einsprachen zu machen. Sobald die Bauherrschaft und/oder Handwerker das Land verlassen, ist sie da.

    Noch heute läuft diese Person über ein Nachbargrundstück, wenn die Bewohner im Büro sind und wirft nebenbei auch noch Ihren Unrat (Zigarettenkippen und Unkraut) über ihren Hag zum Nachbarn herüber.

    Wenn das mein Land wäre, hätte die Polizei einen Dauerauftrag!

    Sobald wir nur auf unserer Terrasse sitzen, hockt sie wieder mit Digicam bewaffent neben ihrem WC-Fenster und lauscht, was wir wohl zu reden haben.

    Manche Leute sollten sich wirklich einweisen lassen!

  8. Pusche44 Beiträge17. April 2012
    phuuuu tönt ja übel!

  9. carin417 Beiträge31. Mai 2012
    Da stellt sich zuerst die Frage, ab wann ist man Eigentümer des Hauses. Bei schlüsselfertigen Häusern ist man das doch erst bei Schlüsselübergabe.

    Die wenigsten "Hausbesitzer" bezahlen die anfallenden Rechnungen sofort und sind somit Besitzer des Hauses so wie es zu diesem Zeitpunkt ist.. Meistens ist der GU der Besitzer bis zur Übergabe.

    Wir hatten unsere Rechnungen vom Landkauf bis zum Schluss immer laufend bezahlt und waren somit schon von Anfang an Besitzer von der Baustelle, von jeder Schraube usw. Es hat uns nicht gestört, wenn Leute sich im Rohbau (ohne Türen) umsahen. Das ist doch normal. Nachher konnten Sie es ja nicht mehr.

    gruss carin

  10. sirupflex307 Beiträge31. Mai 2012
    Da stellt sich zuerst die Frage, ab wann ist man Eigentümer des Hauses. Bei schlüsselfertigen Häusern ist man das doch erst bei Schlüsselübergabe.
    Nein, nicht unbedingt. Wir haben beim GU schon zu Beginn das Land erworben. Völlig unabhängig davon ist es erstens gesetzlich verboten und schlussendlich einfach respektlos, wenn man ohne zu Fragen ein fremdes Grundstück betritt. Ganz egal ob da das Haus schon steht oder noch im Bau ist, oder ob die Türen schon drin sind oder nicht. Bekanntlich ist das Betreten von Baustellen erst recht verboten und auch gefährlich, um so weniger Verständnis habe ich für den "Rohbau-Tourismus".

    Zumal bei uns auch Leute noch über zum Lüften knapp geöffnete Terrassentüren hereinkamen. Die richtig dreisten "Touristen" scheint nichts abzuschrecken.

  11. Azmo31. Mai 2012
    Interessante Diskussion hier, wie unterschiedlich die Meinungen sein können.

    Solange unser Haus noch im Rohbau ist, finde ich es völlig unproblematisch, solange nur geschaut wird. Wenn das Haus mit einer Türe verschossen ist, finde ich es eine Frechheit, worauf ich etwaige Besucher auch ansprechen würde.

    Zur Haftung: Sobald das Haus verschlossen ist, ist das Haftungsthema ziemlich klar. Das Haus war ausreichend gesichert gegen unbefugten Zutritt, verunfallt jemand in dem Fall haftet meines Wissens nicht der Hauseigentümer.

    @Haus schlüsselfertig kaufen: (Haben wir im übrigen auch) Eigentlich kann es in dem Fall egal sein, was alles im Haus bis zum Bezug angestellt wird. Der GU ist verantwortlich, dass das Haus wie ausgemacht am Schluss fertig ist. Wenn die Küche zweimal gestolen wird, muss er sie halt dreimal einbauen /emoticons/default_tongue.png

    Da man in der Regel aber das Grundstück bereits gekauft hat, wird trotzdem das eigene Grundstück betreten, daher kann man das durchaus unterbinden lassen.

  12. Strippe655 Beiträge2. Juni 2012 · bearbeitet
    Das Thema, das gibt es natürlich auch hier zu genüge.

    Neubaugebiete mit Rohbauten von Einzelhäusern sind wie ein Magnet von Neugierigen und Bauwilligen die sich Inspirationen holen wollen.

    Ganz ungefährlich sind solche Besichtigungen natürlich nicht.

    Natürlich, ist die Hütte dicht, dann ist der Blick durch das Fenster erlaubt, solange der Garten noch nicht angelegt ist.

    Bauzäune zu mieten und diese abschliesbar um das Grundstück zu stellen, lohnt sich bei Kleinbaustellen nicht.

    Hier langt es ein Schild mit der Aufschrift: "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder" aufzustellen.

    Die typische Ablage eines Bauschlüssels unter dem Stein neben der Haustüre sollte sich jeder Bauherr 10-mal überlegen, es wäre schon besser einen oder zwei ständig dort arbeitenen Handwerkesgewerken gegen Unterschrift diesen auszuhändigen und bei Bezug dasTürschloss zu wechseln.

    Mir ist es allerdings nicht bekannt, dass Bauherren für Unfallfolgen unbefugter Personen gerade stehen müssen, denn eine Baustelle birgt ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, worüber sich eigendlich jeder darüber in klaren sein solle, das dieses auf eigene Gefahr geschieht, wenn man unbefugt ein fremdes Eigentum betritt.

    Aber das ist auch hier in Deutschland so: ist kein Zaun, da darf ich hin, egal ob es jemand gehört oder nicht.

  13. dlcpdm90 Beiträge21. Juli 2012
    Heut läuft auch so ein alter Typ mit einer Seelenruh an mir vorbei in mein Haus, während die Fussbodenheizung vorbereitet wird. Die Leute haben echt eins an der Klatsche und Null-Anstand.

  14. Elha37 Beiträge25. August 2012
    Eieiei, ich hätte nicht gedacht, dass wir Schweizer sooo territorial sind, um sogar einen Haufen Backsteine mit Bellen zu verteidigen!

    Im Rohbau tummeln sich Dutzende von verschiedenen, notabene fremden, Handwerkern auf der Baustelle herum. Was da genau ein paar Fremde Neugierige, vermutlich normalerweise eh aus der Nachbarschaft, genau für ein Problem bereiten ist etwas schwierig zu begreifen.

    Wenn sich so jemand verletzt, glaube ich kaum, dass der Bauherr verantwortlich ist. Das liegt ja klar ausserhalb seiner Kontrolle und man kann auch kaum von Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung der normalen Pflichten sprechen.

    Natürlich, wenn einmal Fenster und Türen drin sind, sieht die Lage etwas anders aus. Erst recht wenn abgeschlossen ist.