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Gipser Deckenspritzputz, bei Beleuchtung am Abend Wellen zu sehen

25Antworten11’799Aufrufevon Tinu76 · 7. Februar 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Fred752 Beiträge17. Februar 2011
    Fred, was möchtest Du mir damit genau sagen?
    Bei uns in Österreich liefert ein Handwerker auch ohne Q-Klassen ordentliche Arbeit - und das angeführte Beispiel ist halt Pfusch!

    Man kann wohl nicht behaupten, dass in irgend einem Land auf der gesamte Erde nicht gepfuscht würde.

    Deshalb der Link oben.

    Gruss, Fred

  2. norri750183 Beiträge17. Februar 2011
    Hallo

    ich kann Dich verstehen mit Deiner Decke. Ist zwar nur halb so schlimm, wie unsere. Bei uns sind Wellen von 5mm auf eine halben Meter.................!

    Schreib Deinem Architek oder GU: Das die Expertisenkosten von ihm übernommen werden, falls sie negativ sei. Mach das schriftlich und schreibe auch drinn, dass er mit einer Expertise von dem SMGV einverstanden sei und auch akzeptiert werde.

    Mach Dir aber nicht zuviel Hoffnung. Die Wellen siehst Du jetzt gut, da Du die Beleuchtung darauf einrichtest. Wenn Ihr eingezogen sind, wird das Licht anderst sein. Glaub mir.....

    SIA Norm per PN.

    Gruss

  3. Makassar197 Beiträge17. Februar 2011
    @Fred Ich hab nichts anderes gesagt, Kanirw hat behauptet, dass es solchen Pfusch in A nicht gebe.

    Aber zurück zum Problem: Ich kann nur Norri nur beipflichten, vieles sieht anders aus, wenn man erst mal wohnt und eingerichtet ist. Ich würde auch nochmal das Gespräch suchen und darauf hinweisen, dass Dir die verschiedenen Qualitäten nicht angeboten/erklärt wurden.

    Die Frage ist halt, ob Du die ca. Fr. 500.-- in die Expertise, deren Ausgang vollkommen offen ist, investieren willst oder gleich ins Ueberarbeiten in einer höheren Qualitätsklasse.

  4. kanirw65 Beiträge18. Februar 2011
    Habe nicht behauptet, dass es in Österreich solchen Pfusch nicht gibt, sondern das es diese Qualitätsangaben oder Normen Q-irgendwas nicht gibt.

    Es ist halt so wenn ich einen Gipser beauftrage erwarte ich ordentliche Arbeit und das angeführte Beispiel ist halt keine ordentliche Arbeit und ich würde nicht alles bezahlen sondern Geld zurückbehalten.....

    Dann müsste der Gipser klagen - bin sicher das macht er nicht - wäre nicht gut für sein Renomme....

  5. Turi26 Beiträge18. Februar 2011
    @Expertisen

    Bei uns wurden im Vorfeld 2 (!) Expertisen erstellt. Vom Bauleiter persönlich! Die 2. weil die 1. in der Toleranz lag ;-) Der Bauleiter ist leider frühzeitig verstorben, und der Bauherr 'hockt auf dem Geld'.

    Beide Expertisen wurden vor Gericht nicht anerkannt, da der Gipser nicht anwesend war.

    Wenn Expertise, dann Gipser und Architekt aufbieten. Kann/will eine Partei nicht dabei sein, dies schriftlich bestätigen lassen, dass sie informiert waren! Wenn's hart auf hart geht, ist die Expertise sonst so viel wert wie Klopapier.....

    Der Architekt ist aber auch ein Trottel (sorry!) Unser Arch. (Hausbau, nicht ETW) war immer auf unserer Seite (wenn es gerechtfertigt war ;-) ) Und das scheint es in diesem Fall zu sein! ER hat Tinu ja auch nicht auf die Qualitätsstufen hingewiesen! DAS war bei uns selbstverständlich....

  6. kanirw65 Beiträge19. Februar 2011
    ALso ein Architekt den ich bezahle hat meine Interessen zu vertreten und sonst gar keine.

    Ist das nicht der Fall werfe ich den raus - ist bei mir aber noch nie vorgekommen.