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Dringend: Anzahlung ohne Unterschift des Vertrages

20Antworten5’341Aufrufevon limey · 8. März 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Automation2’255 Beiträge17. März 2010
    Giebt es so ne art Beratungstelle (Konsumentenschutz, etc.) für solche Fälle? Oder soll ich direkt einen Anwalt aus dem Telefonbuch kontaktieren?

    Danke für die Infos, im voraus.
    Ja der Hauseigentümerverband HEV hat da Beratungsstellen. Als Mitglied gratis, sonst kostet dich das etwas.
    Zuerst würde ich dem GU telefonieren, resp. persönlich treffen wollen. Dann ihm sagen, dass sich die Vertragsverhältnisse geändert haben und den Betrag rückfordern. Stellt dieser auf stur, dann:

    Dem GU einen eingeschriebenen Brief schreiben, wo steht dass sich die Vertragsverhältnisse geändert haben (anderer Architekt, Verzögerungen, Preise nun Unsicher) und volle Rückzahlung verlangen mit Frist bis wann das geschehen muss, sonst mit Betreibung drohen

    Wenn nix geschieht Betreibung einleiten.

    Das ganze kann sich aber in die Länge ziehen, denn der GU wird dann Rechtsvorschlag erheben und irgendwann ladet ihr vor dem Friedensrichter.