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GU Werkverrtag nur 3 Seiten?

23Antworten4’771Aufrufevon soeme · 13. November 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. rosaria1 Beiträge19. November 2008
    Also eine Tipp auf passen ,wir haben auch angefanfen mit einemGu zu Bauen und haben jetzt ein geschenk....

    ärger bis zum abwinken (obwohl Vertrag länger wahr)

    Wir haben Baupfandrecht und und und

    Tipp wir haben jetzt zum weiter bauen einen Bautreuhänder der Vertrag kontrolliert sowie Immer ein Auge auf den Bau nimmt.

    Leider gibt es gute und schlecht Gu.

    Wir haben jetzt nur eine Architektin und dies klappt viel besser .

    wenn du die Adresse willst vom Bautreuhändler meldedich

  2. soeme16 Beiträge20. November 2008
    Hat mir jemand eine Kopie von einem guten Werkvertrag, würd mich intressieren was in einem "guten" Vertrag alles so drin steht /emoticons/default_additional/28.gif

    So habe ich zumindest eine Vorstellung wie ich dem GU argumentieren kann.

  3. soeme16 Beiträge27. November 2008
    So nach einigen unglaublich langen Stunden suchen im Internet habe ich sehr interessante Dokus gefunden... ich stelle die gefundendenen Dokus einfach mal hier ein.

    Mit der Hoffnung das andere auch davon profitieren können.

    Checkliste allgemeiner Werkvertrag.doc

    Checkliste Änderungen des Werkvertrages.doc

    Generalunternehmervertrag - Einfamilienhaus.doc

    Mustervertrag für Fertigstellung.doc

    Unterschiede zwischen Norm S.I.A. 118 und Gesetz.doc

    5 Anhänge

  4. Arcuos2’160 Beiträge27. November 2008
    Hallo Soeme,

    solange alles nach Deinen "Vorstellungen" läuft, gibts auch keine Probleme... wenn aber Unklarheiten im Bauablauf entstehen, dann ist nun mal der Werkvertrag das Dokument auf welches man sich beziehen kann.

    Da Du Deinen Vertrag hier gelöscht hast, kann ich diesbezüglich nur anhand der gemachten Postings entnehmen, dass Dein GU eine Zimmerei ist und vermutlich ein Haus in Holz mit vorgefertigten Elementen offeriert wurde... Von daher versteht sich der Passus "keine nachträglichen Änderungen", da die Elemente ja in der Zimmerei vorgefertigt werden. Trotzdem sollte dies klar definiert sein welche Art von Änderungen möglich, resp. nicht möglich sind.

    Wenn Du trotz allem mit diesem GU bauen willst, dann würde ich zumindest einige Hausbesitzer, welche kürzlich mit ihm gebaut haben, kontaktieren. Solche Referenzen sind sehr nützlich und wenn der GU "sauber" ist, dann gibt er Dir auch gerne die Adressen. Natürlich ist dies keine Garantie, dass bei Dir dann alles auch so problemlos abläuft... aber es bestätigt ev. Dein "Bauchgefühl"! /emoticons/default_wink.png

    Einige wichtige Punkte würde ich aber trotzdem noch in den Vertrag einfliessen lassen. Und zwar bezüglich

    - SIA118 & Garantie (wenn nicht nach SIA, dann müssen die Garantieleistungen ausformuliert sein und mind. den SIA-Normen entsprechen!)

    - Zahlungsablauf

    - Budgepositionen Innenausbau

    Viel Erfolg mit Deinem Projekt und Grüssle

    Arcuos