SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Zusammenarbeit mit Architekten

4Antworten1’535Aufrufevon euv-2176 · 23. September 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. euv-21767 Beiträge23. September 2014
    [SIZE=medium]Hallo zusammen, [/SIZE]

    [SIZE=medium]Nachdem paar Betoneinlagen im Untergeschoss vergessen wurden, die von unserem Architekten hätten kontrolliert werden sollen (was aber noch nicht so dramatisch ist), haben wir ihn auf seine Kontrollfunktion hingewiesen. [/SIZE]

    [SIZE=medium]Paar Tage später wurden Einlagen für Cheminee im Erdgeschoss vorbereitet. [/SIZE]

    [SIZE=medium]Per Zufall haben wir die Dimensionen vor dem Betionieren kontrolliert. [/SIZE]

    [SIZE=medium]Die Einlagen waren viel zu klein und entsprachen dem Plan nicht. [/SIZE]

    [SIZE=medium]Dies haben wir umgehend dem Architekten gemeldet. [/SIZE]

    [SIZE=medium]Glücklicherweise ist hier noch alles glimpflich ausgegangen. [/SIZE]

    [SIZE=medium]Frage: [/SIZE]

    [SIZE=medium]Welche Druckmittel ausser Gespräch würdet ihr einsetzen um den Architekten zu vereinbarten Leistungen zu zwingen?[/SIZE]

    [SIZE=medium]Besten Dank für paar „schlaue“ Ideen.[/SIZE]

  2. habaUgeot1’199 Beiträge23. September 2014
    Ich würde ihm für die (erfolgreiche) Mitarbeite eine Rechnung stellen. 30Minuten mal seinen Stundenansatz. Oder ihm sagen, dass er dann nicht das Anrecht auf das volle Honorar habe, wenn er seine Arbeite auch nicht macht.

    ABer ich weiss... ist schwierig... Du bist jetzt an ihn gebunden.

    Übrigens. Betoneinlagen im UG können ganz schön wichtig sein. Wegen der Wasserdichtigkeit...

    Haba

  3. Urs Tischhauser1’559 Beiträge23. September 2014
    Lieber EUV

    Der Architekt hat einen Vertrag mit Dir. Dies ist ein Auftragsverhältnis, welcher ausser zur *Unzeit jederzeit gekündigt werden kann. Du könntest ihm also androhen den Auftrag für die Bauleitung zu entziehen, wenn er so liederliche Baukontrollen durchführt. Sage ihm, dass Du diesen Auftrag an einen externen Bauleiter vergibst, wenn die Fehlerquote nicht umgehend drastisch zurückgeht. Und, dass Du keine Regiearbeiten bezahlen wirst, welche auf seine Versäumnisse zurückzuführen sind. Wenn er merkt, dass Du ihn kontrollierst und auch willens bist Konsequenzen zu ziehen, dürfte seine Kontrolltätigkeit besser werden. Die Leitung des Baus wird nicht übermässig, aber doch ordentlich entschädigt. Er sollte alles Interesse haben, dass er seinen Namen nicht mit solchen Aussetzern schädigen wird.

    Freundliche Grüsse

    Urs Tischhauser

    * Nachdem bereits in den ersten zwei Platten/Decken solche Böcke entstanden sind, welche Du als Laie (!!!) ausgebügelt hast denke ich nicht, dass er hier Unzeit geltendmachen kann. Du musst ja handeln, um Schlimmeres zu verhindern!

  4. euv-21767 Beiträge23. September 2014
    Danke für die wertvollen Tipps!

    Wir haben vorerst noch einen "Warnschuss" an Architekten abgegeben.

    Wir schauen wie es weiter gehen wird.

  5. Pfälzer9’908 Beiträge24. September 2014
    Wenn Du eine saubere und (evtl. für später) sichere Basis haben möchtest, solltest Du ihm eine Abmahnung, per Einschreiben, zukommen lassen.

    Das wirkt bei einigen Architekten dann letztlich doch recht gut.