Ich würde mir um die Heizkosten nicht zu vielen Gedanken machen. Bei den heuten Isolationen und teilweise kontrollierten Lüftungen dürfte der Mehraufwand beim Heizen kaum zu buche schlagen.
Irgendwo her müssen ja die 10 - 12 cm kommen. Somit die berechtigte Frage, ob die aus einem anderen Stockwerk kommen oder das Gebäude einfach höher gebaut wurde. Wenn letzteres zutrifft, liegt das auch in der Norm der Baubewilligung?
Na dann drück ich deinem Unternehmer mal die Daumen, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht überschritten wird.
Denn die Gemeinde ist da nicht so harmlos und sagt jetzt geht es eh nicht mehr. - Wenn die sagen rückbauen dann wird das auch gemacht.
Das war wohl auch mit Baubewilligung gemeint. Es wurden ja gewisse AUssenmasse bewilligt.
Nun stell dir vor das wäre nicht in der Höhe sondern in der Breite. Bist du plötzlich 10 cm. zu nah an Nachbars Grenze wird dies auch üble bzw. teure Folgen haben.
Wie von Dir gewünscht... mein bescheidener Hinweis zu Sache.
Es wurde ja schon viel geschrieben und nachgefragt. Ich hätte wohl ebenfalls gefragt, ob es sich dabei nun um eine Rohbauhöhe oder die lichte Höhe im fertig ausgebauten Zustand handeln würde? Diese Angaben fehlen eigentlich, wenn man es korrekt nimmt.
Ausgehend davon, dass die baurechtlichen Höhenvorgaben trotzdem eingehalten wurden, womit dies keine negativen Auswirkungen brächte, sehe ich persönlich überhaupt keinen Nachteil in der angenehmeren Wohnhöhe eines solchen Geschosses. Ich bevorzuge dies (2.55 - 2.60m) bei meinen eigenen Projekten sogar.
Es hat auch keine Auswirkungen auf die Heizkosten... die Haushülle ist gem. Vorschriften gedämmt... der U-Wert sicher eingehalten.
Sicher ist die Abweichung von 10-12 cm in einem fertigen Geschoss nicht mit den Toleranzen der SIA abgedeckt. Das wäre ja der Oberhammer... zumal Abweichungen immer "+" oder/und gleichzeitig "-" ausfallen dürfen.
Wie dem auch sei, zu ändern ist es eh nicht mehr... ich sehe darin (alleine betrachtet) auch überhaupt kein Nachteil für die Bauherrschaft. Sie sollten diese in der Schweiz ja eher unübliche Wohnhöhe als positives Bauergebnis ansehen und sich daran erfreuen.
Sie bekamen zur Antwort, dass seihe nicht nötig und gemäss SIA wäre das gut so.
Liebe Grüsse
..nun ja.. eine solche pauschale, schnelle Rückantwort kann man verstehen... das erspart evtl. länger dauernde Erklärungen. Und wie gesagt, es ist kein wirklicher Nachteil.
Allerdings ergäbe sich dann die Frage, warum die Abhängung nicht ausgeführt wurde? Diese ist immer teurer als eine verputzte Betondecke... womit sich die Frage nach Kostenreduktion stellen könnte 🙂